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Note 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristige Verbindlichkeiten eingestuft.

Für Verbindlichkeiten, welche Teil von Reverse-Factoring-Vereinbarungen sind, wird untersucht, ob die ursprüngliche Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung weiterhin ausgewiesen werden muss oder ob sie aufgrund der Vereinbarung auszubuchen und eine neue finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen ist. Maßgebend ist, ob die Lenzing Gruppe von ihrer ursprünglichen Verpflichtung entbunden wurde. Wurde die Lenzing Gruppe von ihrer ursprünglichen Verpflichtung nicht entbunden, wird geprüft, ob die Lenzing Gruppe durch die Reverse-Factoring-Vereinbarung eine neue Verpflichtung eingegangen ist, die zusätzlich zur Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung zu bilanzieren ist. Ist auch dies nicht der Fall, wird im Rahmen eines Barwerttests geprüft, ob es im Rahmen der Reverse-Factoring-Vereinbarung zu wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen bei der Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung kommt, die zu einer Ausbuchung der Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung und der Einbuchung einer neuen finanziellen Verbindlichkeit führt.

Lieferanten der Lenzing Gruppe finanzieren ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Lenzing Gruppe im Rahmen von Reverse-Factoring-Vereinbarungen. Die Lieferanten dürfen dabei ihre Banken mit vorzeitigen Bezahlungen der Forderungen beauftragen. Bei den Vereinbarungen kommt es aufgrund des durchgeführten Barwerttests zu keiner wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen (insbesondere Zahlungsziele und Zinssätze). Diese Vereinbarungen führen aus Sicht der Lenzing Gruppe weder zivilrechtlich noch nach den Vorschriften der IFRS zu einer Umqualifizierung der betroffenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten. Deshalb kommt es zu keiner Änderung im Ausweis in der Konzern-Bilanz (dort unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und Konzern-Kapitalflussrechnung (dort im Cashflow aus der Betriebstätigkeit). Zum 31. Dezember 2022 waren davon potenziell insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 116.391 (31. Dezember 2021: TEUR 126.693) betroffen. Der Buchwert der potenziell betroffenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, für den die Lieferanten bereits Zahlungen von den Banken erhalten haben, beträgt TEUR 87.881 (31. Dezember 2021: TEUR 119.902). Die Lenzing Gruppe hat wie im Vorjahr keine Sicherheiten bestellt.

Das Liquiditätsrisiko der Reverse-Factoring-Vereinbarungen besteht in einer Konzentration, da die Reverse-Factoring-Vereinbarungen derzeit nur mit einem einzigen Finanzinstitut bestehen und das Risiko somit in der Widerrufung der Reverse-Factoring-Vereinbarung durch dasselbe Finanzinstitut besteht. Die von den Reverse-Factoring-Vereinbarungen betroffenen Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer vereinbarten Fälligkeit beglichen. Die damit verbundenen, geschätzten Abflüsse werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Die Lenzing Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich ausreichender Finanzierungsquellen eher als niedrig, weil die Risikostreuung bei den Finanzierungen der Lenzing Gruppe auf verschiedene Finanzinstitute gewahrt ist. Die Reverse-Factoring-Vereinbarungen beinhalten darüber hinaus keine wesentliche Finanzierungskomponente und ihr Wegfall hätte damit auch keine signifikante Erhöhung des Finanzierungsbedarfs zur Folge. Die Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen betragen zum Bilanzstichtag 5,0 Prozent (31. Dezember 2021: 6,0 Prozent) im Verhältnis zu den gesamten Finanzverbindlichkeiten des Konzerns.

Informationen zum Liquiditäts- und Fremdwährungsrisiko des Gruppenexposure sind in Note 38 dargestellt.

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