Als Ertragsteueraufwand werden der laufende Ertragsteueraufwand und der Ertrag/Aufwand aus der Steuerabgrenzung (Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern) ausgewiesen. Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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2022 |
2021 |
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Laufender Ertragsteueraufwand |
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Österreich |
14.847 |
15.893 |
Ausland |
17.914 |
32.481 |
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32.761 |
48.374 |
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Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung |
-5.579 |
6.838 |
Summe |
27.182 |
55.212 |
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2022 |
2021 |
---|---|---|
Laufender Ertragsteueraufwand |
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Steueraufwand laufendes Jahr |
44.464 |
51.018 |
Minderung aufgrund der Nutzung steuerlicher Verluste |
-6.647 |
-7.846 |
Anpassung für periodenfremde Ertragsteuern |
-5.056 |
5.203 |
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32.761 |
48.374 |
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Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung |
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Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen |
1.939 |
712 |
Auswirkungen von Steuersatzänderungen |
-2.598 |
849 |
Veränderung der aktivierten Verlustvorträge |
-5.778 |
4.524 |
Auswirkungen bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen früherer Perioden |
102 |
846 |
Veränderung der Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche (ohne Verlustvorträge) |
756 |
-93 |
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-5.579 |
6.838 |
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Summe |
27.182 |
55.212 |
Der Posten „Veränderung der aktivierten Verlustvorträge“ betrifft den Verbrauch von Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 566 (2021: TEUR 3.271) sowie eine Anpassung der aktiven latenten Steuern für noch nicht verwertete Verlustvorträge in Höhe von TEUR minus 6.344 (2021: TEUR plus 1.253).
Die Überleitung vom errechneten Ertragsteueraufwand gemäß österreichischem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2021: 25 Prozent) zum effektiven Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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2022 |
2021 |
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Ergebnis vor Steuern (EBT) |
-10.059 |
182.926 |
Errechneter Ertragsteueraufwand (25 % des Ergebnisses vor Steuern) |
-2.515 |
45.732 |
Abzugsfähige Ausschüttung Hybridkupon |
-7.188 |
-7.188 |
Steuerfreie Erträge und Steuerfreibeträge (insbesondere Forschungsfreibetrag) |
-2.086 |
-2.055 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen, Quellensteuern und ähnliche permanente Differenzen |
8.722 |
2.313 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
56 |
468 |
Steuersatzunterschiede |
5.847 |
-5.374 |
Steuersatzänderungen |
-5.111 |
849 |
Steuern aus Vorperioden |
-4.954 |
6.049 |
Wechselkursdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Steuerposten von lokaler in funktionale Währung |
-1.282 |
7.902 |
Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge, Steuergutschriften und temporäre Differenzen nicht angesetzten Aktivpostens |
34.345 |
6.637 |
Sonstige |
1.347 |
-121 |
Effektiver Ertragsteueraufwand |
27.182 |
55.212 |
Die Relation zwischen dem effektiven Ertragsteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ist im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr überproportional hoch. Es liegen hohe Überleitungsposten vor, die aus Wertberichtigungen von Steueraktivposten (insbesondere aus nicht aktivierten Verlusten) entstanden sind (insbesondere Indonesien, China und Thailand). Zusätzlich gab es wie im Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttung an Hybridkapitalbesitzer, die steuerlich abzugsfähig ist.
Der Posten „Steuersatzänderungen“ umfasst im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen eine gesetzliche Steuersatzsenkung in Österreich. Der Ertragsteuersatz in Österreich wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2023 stufenweise von 25 Prozent auf 24 Prozent und ab 1. Jänner 2024 von 24 Prozent auf 23 Prozent gesenkt. Dies führte im Geschäftsjahr 2022 zu einem Ertrag von TEUR 5.224 aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten und laufenden Steuerschulden der österreichischen Konzerngesellschaften. Im Geschäftsjahr 2021 umfasste der Posten „Steuersatzänderungen“ im Wesentlichen eine gesetzliche Steuersatzerhöhung in UK. Der Ertragsteuersatz in Großbritannien wird mit Wirkung ab 1. April 2023 von 19 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand von TEUR 941 aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden der britischen Konzerngesellschaften.
In dem Posten „Steuern aus Vorperioden“ ist eine Steuergutschrift von TEUR 2.660 (2021: TEUR 747) aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Gruppe enthalten (siehe auch Note 39).
Die Lenzing AG und die österreichischen Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe unterliegen einem Ertragsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2021: 25 Prozent). Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 11 Prozent und 34 Prozent (31. Dezember 2021: zwischen 11 Prozent und 34 Prozent).
Im Dezember 2021 wurden die OECD-Musterregelungen für ein globales Mindestbesteuerungsregime veröffentlicht. Durch das Mindestbesteuerungsregime soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens TEUR 750.000 sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen. Das OECD-Abkommen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich zu Änderungen der Körperschaftssteuersätze etlicher Länder führen. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Bewertung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hängen von Art und Zeitpunkt der Gesetzesänderungen in den einzelnen Ländern ab.