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Note 16. Ertragsteueraufwand

Als Ertragsteueraufwand werden der laufende Ertragsteueraufwand und der Ertrag/Aufwand aus der Steuerabgrenzung (Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern) ausgewiesen. Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Ertragsteueraufwand nach Herkunft
TEUR

 

2021

2020

Laufender Ertragsteueraufwand

 

 

Österreich

15.893

5.947

Ausland

32.481

16.131

 

48.374

22.077

 

 

 

Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung

6.838

10.768

Summe

55.212

32.846

Ertragsteueraufwand nach Ursachen
TEUR

 

2021

2020

Laufender Ertragsteueraufwand

 

 

Steueraufwand laufendes Jahr

51.018

20.549

Minderung aufgrund der Nutzung steuerlicher Verluste

-7.846

-81

Anpassung für periodenfremde Ertragsteuern

5.203

1.609

 

48.374

22.077

 

 

 

Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung

 

 

Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen

712

18.795

Auswirkungen von Steuersatzänderungen

849

41

Veränderung der aktivierten Verlustvorträge

4.542

-6.724

Auswirkungen bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen früherer Perioden

846

-1.329

Veränderung der Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche (ohne Verlustvorträge)

-93

-15

 

6.838

10.768

 

 

 

Summe

55.212

32.846

Der Posten „Veränderung der aktivierten Verlustvorträge“ betrifft den Verbrauch von Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 3.271 (2020: TEUR 61) sowie eine Anpassung der aktiven latenten Steuern für noch nicht verwertete Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.253 (2020: TEUR minus 6.785).

Die Überleitung vom errechneten Ertragsteueraufwand gemäß österreichischem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2020: 25 Prozent) zum effektiven Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung
TEUR

 

2021

2020

Ergebnis vor Steuern (EBT)

182.926

22.251

Errechneter Ertragsteueraufwand (25 % des Ergebnisses vor Steuern)

45.732

5.563

Abzugsfähige Ausschüttung Hybridkupon

-7.188

0

Steuerfreie Erträge und Steuerfreibeträge (insbesondere Forschungsfreibetrag)

-2.055

-2.348

Nicht abzugsfähige Aufwendungen, Quellensteuern und ähnliche permanente Differenzen

2.313

2.398

Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

468

-1.418

Steuersatzunterschiede

-5.374

-2.304

Steuersatzänderungen

849

41

Steuern aus Vorperioden

6.049

280

Wechselkursdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Steuerposten von lokaler in funktionale Währung

7.902

10.414

Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge, Steuergutschriften und temporäre Differenzen nicht angesetzten Aktivpostens

6.637

18.309

Sonstige

-121

1.910

Effektiver Ertragsteueraufwand

55.212

32.846

Die Relation zwischen dem effektiven Ertragsteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ist im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr überproportional hoch. Es liegen wie im Vorjahr verhältnismäßig hohe Überleitungsposten vor, die aus Wertberichtigungen von Steueraktivposten (insbesondere aus nicht aktivierten Anlaufverlusten) und aus der Umrechnung von Steuerposten von der lokalen in die funktionale Währung entstanden sind (insbesondere Indonesien, Brasilien und Thailand). Zusätzlich gab es im Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttung an Hybridkapitalbesitzer, die steuerlich abzugsfähig ist. Zum Posten „Steuern aus Vorperioden“ siehe die Erläuterungen zu den Wertberichtigungen in Note 31.

Der Posten „Steuersatzänderungen“ umfasst im Wesentlichen eine gesetzliche Steuersatzerhöhung in UK. Der Ertragsteuersatz in Großbritannien wird mit Wirkung ab 1. April 2023 von 19 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand von TEUR 941 aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden der britischen Konzerngesellschaften.

In dem Posten „Steuern aus Vorperioden“ ist eine Steuergutschrift von TEUR 747 (2020: TEUR 24) aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Gruppe enthalten (siehe auch Note 40).

Die Lenzing AG und die österreichischen Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe unterliegen einem Ertragsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2020: 25 Prozent). Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 11 Prozent und 34 Prozent (31. Dezember 2020 zwischen 11 Prozent und 34 Prozent).

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