Als Ertragsteueraufwand werden der laufende Ertragsteueraufwand und der Ertrag/Aufwand aus der Steuerabgrenzung (Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern) ausgewiesen. Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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2021 |
2020 |
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Laufender Ertragsteueraufwand |
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Österreich |
15.893 |
5.947 |
Ausland |
32.481 |
16.131 |
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48.374 |
22.077 |
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Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung |
6.838 |
10.768 |
Summe |
55.212 |
32.846 |
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2021 |
2020 |
---|---|---|
Laufender Ertragsteueraufwand |
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Steueraufwand laufendes Jahr |
51.018 |
20.549 |
Minderung aufgrund der Nutzung steuerlicher Verluste |
-7.846 |
-81 |
Anpassung für periodenfremde Ertragsteuern |
5.203 |
1.609 |
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48.374 |
22.077 |
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Ertrag/Aufwand aus Steuerabgrenzung |
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Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen |
712 |
18.795 |
Auswirkungen von Steuersatzänderungen |
849 |
41 |
Veränderung der aktivierten Verlustvorträge |
4.542 |
-6.724 |
Auswirkungen bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen früherer Perioden |
846 |
-1.329 |
Veränderung der Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche (ohne Verlustvorträge) |
-93 |
-15 |
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6.838 |
10.768 |
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Summe |
55.212 |
32.846 |
Der Posten „Veränderung der aktivierten Verlustvorträge“ betrifft den Verbrauch von Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 3.271 (2020: TEUR 61) sowie eine Anpassung der aktiven latenten Steuern für noch nicht verwertete Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.253 (2020: TEUR minus 6.785).
Die Überleitung vom errechneten Ertragsteueraufwand gemäß österreichischem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2020: 25 Prozent) zum effektiven Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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2021 |
2020 |
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Ergebnis vor Steuern (EBT) |
182.926 |
22.251 |
Errechneter Ertragsteueraufwand (25 % des Ergebnisses vor Steuern) |
45.732 |
5.563 |
Abzugsfähige Ausschüttung Hybridkupon |
-7.188 |
0 |
Steuerfreie Erträge und Steuerfreibeträge (insbesondere Forschungsfreibetrag) |
-2.055 |
-2.348 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen, Quellensteuern und ähnliche permanente Differenzen |
2.313 |
2.398 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
468 |
-1.418 |
Steuersatzunterschiede |
-5.374 |
-2.304 |
Steuersatzänderungen |
849 |
41 |
Steuern aus Vorperioden |
6.049 |
280 |
Wechselkursdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Steuerposten von lokaler in funktionale Währung |
7.902 |
10.414 |
Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge, Steuergutschriften und temporäre Differenzen nicht angesetzten Aktivpostens |
6.637 |
18.309 |
Sonstige |
-121 |
1.910 |
Effektiver Ertragsteueraufwand |
55.212 |
32.846 |
Die Relation zwischen dem effektiven Ertragsteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ist im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr überproportional hoch. Es liegen wie im Vorjahr verhältnismäßig hohe Überleitungsposten vor, die aus Wertberichtigungen von Steueraktivposten (insbesondere aus nicht aktivierten Anlaufverlusten) und aus der Umrechnung von Steuerposten von der lokalen in die funktionale Währung entstanden sind (insbesondere Indonesien, Brasilien und Thailand). Zusätzlich gab es im Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttung an Hybridkapitalbesitzer, die steuerlich abzugsfähig ist. Zum Posten „Steuern aus Vorperioden“ siehe die Erläuterungen zu den Wertberichtigungen in Note 31.
Der Posten „Steuersatzänderungen“ umfasst im Wesentlichen eine gesetzliche Steuersatzerhöhung in UK. Der Ertragsteuersatz in Großbritannien wird mit Wirkung ab 1. April 2023 von 19 Prozent auf 25 Prozent erhöht. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand von TEUR 941 aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden der britischen Konzerngesellschaften.
In dem Posten „Steuern aus Vorperioden“ ist eine Steuergutschrift von TEUR 747 (2020: TEUR 24) aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Gruppe enthalten (siehe auch Note 40).
Die Lenzing AG und die österreichischen Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe unterliegen einem Ertragsteuersatz von 25 Prozent (31. Dezember 2020: 25 Prozent). Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen zwischen 11 Prozent und 34 Prozent (31. Dezember 2020 zwischen 11 Prozent und 34 Prozent).