Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
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Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
3.291 |
6.316 |
Finanzanlagen |
3.745 |
4.384 |
Vorräte |
10.506 |
6.265 |
Sonstige Vermögenswerte |
1.604 |
1.192 |
Rückstellungen |
20.665 |
19.556 |
Investitionszuschüsse |
159 |
186 |
Leasingverbindlichkeiten |
17.550 |
17.667 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
11.594 |
25.181 |
Verlustvorträge |
37.908 |
38.889 |
Aktive Steuerlatenz brutto – vor Ansatzkorrektur |
107.022 |
119.635 |
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Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche |
-47.480 |
-59.115 |
Davon auf steuerliche Verlustvorträge |
-32.671 |
-29.734 |
Aktive Steuerlatenz brutto |
59.542 |
60.520 |
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Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz |
-55.962 |
-58.111 |
Aktive Steuerlatenz netto |
3.581 |
2.409 |
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
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Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
71.179 |
62.139 |
Nutzungsrechte Leasing |
20.155 |
19.252 |
Biologische Vermögenswerte |
2.613 |
1.035 |
Finanzanlagen |
5.726 |
4.654 |
Vorräte |
464 |
597 |
Sonstige Vermögenswerte |
11.809 |
3.356 |
Steuerliche Sonderabschreibungen |
2.632 |
3.041 |
Investitionszuschüsse |
348 |
428 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
842 |
6.019 |
Passive Steuerlatenz brutto |
115.768 |
100.522 |
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Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz |
-55.962 |
-58.111 |
Passive Steuerlatenz netto |
59.806 |
42.411 |
Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 22.501 (31. Dezember 2020: TEUR 16.109) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 12.416 (31. Dezember 2020: TEUR 6.480) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.
Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:
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2021 |
2020 |
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Stand zum 01.01. |
-40.001 |
-34.931 |
Im Gewinn oder Verlust erfasst |
-6.838 |
-10.768 |
Im sonstigen Ergebnis erfasst |
-7.857 |
4.325 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
-1.530 |
1.373 |
Stand zum 31.12. |
-56.226 |
-40.001 |
Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2021 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 166.812 (31. Dezember 2020: TEUR 166.162). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
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Summe |
166.812 |
166.162 |
Davon aktivierte Verlustvorträge |
20.359 |
36.042 |
Davon nicht aktivierte Verlustvorträge |
146.453 |
130.120 |
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Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen |
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Innerhalb von 1 Jahr |
141 |
0 |
Innerhalb von 2 Jahren |
557 |
146 |
Innerhalb von 3 Jahren |
27.875 |
3.341 |
Innerhalb von 4 Jahren |
83.703 |
48.275 |
Innerhalb von 5 Jahren oder länger |
30.629 |
77.469 |
Unbeschränkt vortragsfähig |
3.548 |
889 |
Per 31. Dezember 2021 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 3.581 (31. Dezember 2020: TEUR 2.409) aktiviert. Davon entfallen TEUR 25 (31. Dezember 2020: TEUR 18) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. In den betreffenden Konzerneinheiten resultierten die steuerlichen Verluste im Wesentlichen aus einmaligen Ereignissen, welche in der Zukunft voraussichtlich nicht wiederkehren. Ansonsten erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.
Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 5.236 (31. Dezember 2020: TEUR 9.155) TEUR 37.908 (31. Dezember 2020: TEUR 38.889) betragen.
In den aktiven Steuerlatenzen sind in den Posten Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte Beträge für offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 14.994 (31. Dezember 2020: TEUR 17.937) enthalten. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 4.612 (2020: TEUR 4.419) steuerlich verwertet.
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 474.481 (31. Dezember 2020: TEUR 446.410) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.
In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2021 TEUR 21.819 (31. Dezember 2020: TEUR 15.496). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2021 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 6.882 (31. Dezember 2020: TEUR 339) erfasst.
Die Lenzing AG und die im Gruppenvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder in der zwischen der B&C Holding Österreich GmbH als Gruppenträgerin und der Lenzing AG sowie weiteren Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder abgeschlossenen steuerlichen Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz). Der Steuerausgleichsvertrag wurde mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2021 neu gefasst. Darin sind nunmehr auch Regelungen betreffend Zinsschranke (§ 12a KStG) berücksichtigt.
Im Zuge der Gruppenbesteuerung kommt es zwischen den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert. Zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften werden ohne Abzinsung im Konzernabschluss erfasst. Der Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag verpflichtet die Lenzing AG, eine Steuerumlage in Höhe der auf den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und der in der Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften entfallenden Körperschaftsteuer zu entrichten. Allfällige beim Gruppenträger auf das gesamte Gruppenergebnis effektiv anrechenbare in- und ausländische Quellensteuern sowie weitergeleitete Mindestkörperschaftsteuern kürzen die von der Lenzing AG zu zahlende Steuerumlage.
Sofern im Veranlagungsjahr laufende Verluste bzw. Verlustvorträge, die vom Gruppenträger selbst verursacht wurden, gegen positive Ergebnisse der Steuergruppe der Lenzing AG verrechnet werden können, kommt es zu einer Reduktion der von der Lenzing AG zu leistenden Steuerumlage. Die Reduktion der Steuerumlage beträgt 25 Prozent (2020: 25 Prozent) des geltenden Körperschaftsteuersatzes (somit derzeit 6,25 Prozent; 2020: 6,25 Prozent) der in einem Veranlagungsjahr des Gruppenträgers mit positiven Ergebnissen verrechneten gruppenträgereigenen laufenden Verluste bzw. Verlustvorträge. Ein steuerlicher Verlust der Lenzing AG inklusive der beteiligten Tochtergesellschaften wird evident gehalten und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. Für bei Beendigung des Vertrages nicht verrechnete Verluste ist eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.
Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 11). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.