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Unabhängigkeit (C-Regeln 53 und 54 ÖCGK)

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen.

Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates erklärt, von der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften unabhängig zu sein.

Gemäß C-Regel 54 ÖCGK haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Mag. Helmut Bernkopf, Dr. Christian Bruch, Dr. Franz Gasselsberger, MBA und Melody Harris-Jensbach erklärt, im Geschäftsjahr 2021 weder selbst Anteilseigner an der Gesellschaft mit einer Beteiligung von jeweils mehr als 10 Prozent gewesen zu sein noch die Interessen solcher Anteilseigner vertreten zu haben.

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