Es bestehen nicht bereits durch Verbindlichkeiten erfasste Haftungen, insbesondere zur Sicherstellung von Ansprüchen von bestimmten verkauften Beteiligungen und von Lieferanten sowie für allfällige Zahlungsausfälle bei verkauften Forderungen (siehe auch Note 37 Abschnitt „Factoring“) und bei konzernfremden Dritten, in Höhe von TEUR 4.905 (31. Dezember 2020: TEUR 5.484) und, in untergeordnetem Ausmaß, gewährte Haftrücklässe. Die angegebenen Beträge stellen jeweils die maximal mögliche Zahlungsverpflichtung aus Sicht der Lenzing Gruppe dar. Möglichkeiten einer Rückerstattung bestehen nur eingeschränkt.
Es bestehen gewährte Kreditrahmen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 5.379 (31. Dezember 2020: TEUR 8.622). Diese Rahmen waren per 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 nicht ausgenützt (siehe auch Note 22).
Für die zukünftigen Eigenkapitaleinschüsse der Lenzing AG in die LD Celulose S.A. in den Jahren 2021 bis 2022 bestehen Bankgarantien in Höhe von TEUR 51.703 (31. Dezember 2020: TEUR 56.021). Diese Bankgarantien waren zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 nicht gezogen.
Die Lenzing Gruppe trägt Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter/innen von bestimmten verkauften Beteiligungen bis zur Höhe der fiktiven Ansprüche zum Zeitpunkt des Verkaufes. Diese Verpflichtungen sind zum Bilanzstichtag in Höhe des Barwerts nach versicherungsmathematischen Grundsätzen rückgestellt. Daneben hat insbesondere die Lenzing AG Haftungen zur Sicherstellung von Ansprüchen Dritter gegenüber vollkonsolidierten Unternehmen übernommen, bei denen es als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, dass diese schlagend werden. Weitere finanzielle Verpflichtungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die derzeitige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sieht der Vorstand nicht.
Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für die Lieferung von immateriellen Anlagen und Sachanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 248.062 (31. Dezember 2020: TEUR 354.390). In der Lenzing Gruppe bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Rohstoffversorgung insbesondere für Holz, Zellstoff, Chemikalien sowie Energie.
Vor einem US-Gericht wurde eine Klage auf nicht bezifferte Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit einer ehemaligen Beteiligung gegen die Lenzing AG eingebracht. Die Lenzing AG hat diese Ansprüche zurückgewiesen. Eine Leistung von Schadenersatzzahlungen wird vom Management als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.
Als international tätiger Konzern ist die Lenzing Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produktmängel, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Arbeitnehmer und Umweltschutz (insbesondere aus Umweltschäden an Produktionsstandorten und Klimarisiken). Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Weitere Ausführungen sind dem Risikobericht des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2021 der Lenzing Gruppe zu entnehmen.