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Directors’ Dealings

Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften [Art. 19 VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014]. [Aktienkäufe bzw. -verkäufe werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.]

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