Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften [Art. 19 VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014]. [Aktienkäufe bzw. -verkäufe werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.]