Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit
Die Lenzing Aktiengesellschaft (Lenzing AG), Sitz in 4860 Lenzing, Werkstrasse 2, Österreich, ist das Mutterunternehmen der Lenzing Gruppe (die „Gruppe“ bzw. der „Konzern“). Die Aktien der Lenzing AG sind im Prime Market (seit 18. April 2011) und im Leitindex ATX (seit 19. September 2011) der Wiener Börse in Wien, Österreich, gelistet.
Die Hauptaktionärin der Lenzing AG zum 31. Dezember 2021 ist die B&C Gruppe, welche direkt und indirekt mit 50 Prozent plus zwei Aktien (31. Dezember 2020: 50 Prozent plus zwei Aktien) am Grundkapital der Lenzing AG beteiligt ist. Die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG ist die B&C KB Holding GmbH, Wien. Die mittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG, die einen Konzernabschluss aufstellt und veröffentlicht, in den die Lenzing Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH, Wien. Das oberste Mutterunternehmen der B&C Gruppe, und somit auch der Lenzing AG, ist die B&C Privatstiftung, Wien.
Das Kerngeschäft der Lenzing Gruppe liegt in der Erzeugung und Vermarktung von holzbasierten Cellulosefasern. Der zur Erzeugung notwendige Zellstoff wird zu einem gewichtigen Teil in eigenen Zellstoffwerken hergestellt bzw. teilweise zugekauft.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung aller zum Bilanzstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards („IFRS“) und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 öUGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.
Die Berichtswährung ist der Euro (EUR), der auch funktionale Währung der Lenzing AG ist. Die funktionale Währung eines Großteils der Tochterunternehmen ist der Euro (EUR) oder der US-Dollar (USD). Die Zahlenangaben im vorliegenden Konzernabschluss und in den Erläuterungen werden auf die nächsten Tausend gerundet angegeben („TEUR“), sofern keine abweichende Angabe erfolgt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechnungshilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Auswirkungen der COVID-19-Krise auf das Jahresergebnis
Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 hat sich aufgrund des positiven Marktumfelds deutlich gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum verbessert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat der Vorstand die Auswirkungen der COVID-19-Krise berücksichtigt, insbesondere bei Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen (etwa im Rahmen der Unternehmensplanung, die zur Ermittlung der erzielbaren Beträge verwendet wird). Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie den von der Lenzing Gruppe gesetzten Maßnahmen finden sich im Konzernlagebericht.
Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es die Aufgabe des Managements die Fähigkeit der Unternehmensfortführung zu beurteilen. Wenn wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Ereignisse oder Bedingungen vorliegen, die signifikante Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen, dann sind diese Unsicherheiten zu erläutern. Nach Einschätzungen des Managements der Lenzing Gruppe und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen über die Zukunft, die mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag umfasst, liegen solche Unsicherheiten nicht vor. Auf Grund einer gesicherten Liquiditätssituation, einer weiterhin starken Position auf den für Lenzing relevanten Märkten sowie einem zu erwartendem sukzessiven Abklingen der negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise im Laufe des Jahres 2022 hat das Management die Einschätzung getroffen, dass der Konzern zum Zeitpunkt seiner Genehmigung über ausreichende Ressourcen verfügt, um in absehbarer Zukunft operativ weiter bestehen zu können. Daher wurde der Konzernabschluss unter Zugrundelegung der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt überwiegend zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:
- Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Rückstellungen werden zum Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrages bewertet.
- Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.
- Derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Kündbare nicht beherrschende Anteile werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen
Zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verwendet der Vorstand der Lenzing AG Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen. Diese Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen zum Bilanzstichtag und können einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Sie betreffen den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, den Ausweis von Cashflows sowie Erträgen und Aufwendungen (einschließlich sonstiger Ergebnisse) und die Darstellung von Angaben im Konzernanhang.
Die Lenzing Gruppe bekennt sich zu einer ökologisch verantwortungsvollen Produktion von Fasern aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz und ist um Klimaschutz sehr bemüht. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat der Vorstand die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt, insbesondere bei Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen (etwa im Rahmen der Unternehmensplanung, die zur Ermittlung der erzielbaren Beträge verwendet wird). Es ergeben sich insgesamt aktuell keine wesentlichen erkennbaren Auswirkungen.
Annahmen und Schätzungen
Die folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und sonstigen am Bilanzstichtag bestehenden Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten können wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss der Lenzing Gruppe haben:
- Immaterielle Anlagen, Sachanlagen und Nutzungsrechte Leasing (siehe Note 11): Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen von Werthaltigkeitstests im Sinne des IAS 36 (Wertminderungen).
- Biologische Vermögenswerte (siehe Note 20): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Verkaufskosten.
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Note 37): Beurteilung der Zuordnung von Geldmarktfonds zu Zahlungsmitteläquivalenten.
- Finanzinstrumente (siehe Note 37 und 39): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowie der erwarteten Kreditverluste.
- Rückstellungen (siehe Note 32): Ermittlung des erwarteten Erfüllungsbetrages und der Nettoschuld der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungspläne.
- Kündbare nicht beherrschende Anteile (siehe Note 37): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Verkaufskosten
- Latente Steuern und Forderungen aus laufenden Steuern (siehe Note 31): Beurteilung der Verwertbarkeit latenter Steuererstattungsansprüche (insbesondere aus Verlustvorträgen) und Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus laufenden Steuern.
- Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (siehe Note 18): Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsaufwendungen.
Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Überlegungen, die vom Vorstand für angemessen erachtet werden. Die letztlich realisierten Beträge können aber von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die angenommenen Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln.
Ermessensentscheidungen bei Anwendung von Rechnungslegungsmethoden
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe folgende bedeutende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:
- Verbindlichkeiten im Rahmen von Reverse-Factoring-Vereinbarungen (siehe Note 33): Beurteilung des Vorliegens der Ausbuchungsvoraussetzungen im Sinne des IFRS 9 (Finanzinstrumente).
- Vollkonsolidierung und Equity-Methode (siehe Note 3, Note 37 und Note 43): Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle über Tochterunternehmen, Beurteilung des Vorliegens von gemeinschaftlicher Führung bzw. maßgeblichem Einfluss. Anwendung der Present-Access-Methode bei kündbaren nicht beherrschenden Anteilen.
- Forderungen aus der Veräußerung sowie der Beteiligungsansatz von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Note 22): Beurteilung der Bewertung der Forderungen aus der Teilveräußerung und der Beteiligungsansatz an der EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH (EFB), Kelheim, Deutschland.
- Anhaltspunkte für Wertminderung (siehe Note 11): Beurteilung des Vorliegens von Anhaltspunkten für eine Wertminderung beziehungsweise bei wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Beurteilung des Eintritts von wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.