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Note 30. Steuerabgrenzung (aktive und passive latente Steuern) und laufende Steuern

Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:

Aktive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2022

31.12.2021

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

1.936

3.291

Finanzanlagen

2.664

3.745

Vorräte

17.010

10.506

Sonstige Vermögenswerte

1.254

1.604

Rückstellungen

13.331

20.665

Investitionszuschüsse

135

159

Leasingverbindlichkeiten

20.007

17.550

Sonstige Verbindlichkeiten

14.835

11.594

Verlustvorträge

73.941

37.908

Aktive Steuerlatenz brutto – vor Ansatzkorrektur

145.114

107.022

 

 

 

Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche

-78.512

-47.480

Davon auf steuerliche Verlustvorträge

-62.989

-32.671

Aktive Steuerlatenz brutto

66.602

59.542

 

 

 

Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz

-64.887

-55.962

Aktive Steuerlatenz netto

1.716

3.581

Passive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2022

31.12.2021

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

76.354

71.179

Nutzungsrechte Leasing

21.407

20.155

Biologische Vermögenswerte

6.229

2.613

Finanzanlagen

12.278

5.726

Vorräte

109

464

Sonstige Vermögenswerte

16.144

11.809

Steuerliche Sonderabschreibungen

0

2.632

Investitionszuschüsse

265

348

Sonstige Verbindlichkeiten

2.340

842

Passive Steuerlatenz brutto

135.127

115.768

 

 

 

Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz

-64.887

-55.962

Passive Steuerlatenz netto

70.240

59.806

Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 34.254 (31. Dezember 2021: TEUR 22.501) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 4.937 (31. Dezember 2021: TEUR 12.416) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.

Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Steuerabgrenzungen
TEUR

 

2022

2021

Stand zum 01.01.

-56.226

-40.001

Im Gewinn oder Verlust erfasst

5.579

-6.838

Im sonstigen Ergebnis erfasst

-18.347

-7.857

Währungsumrechnungsdifferenzen

469

-1.530

Stand zum 31.12.

-68.525

-56.226

Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2022 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 333.554 (31. Dezember 2021: TEUR 166.812). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:

Verlustvorträge (Bemessungsgrundlage)
TEUR

 

31.12.2022

31.12.2021

Summe

333.554

166.812

Davon aktivierte Verlustvorträge

46.644

20.359

Davon nicht aktivierte Verlustvorträge

286.910

146.453

 

 

 

Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen

 

 

Innerhalb von 1 Jahr

572

141

Innerhalb von 2 Jahren

26.820

557

Innerhalb von 3 Jahren

80.394

27.875

Innerhalb von 4 Jahren

43.195

83.703

Innerhalb von 5 Jahren oder länger

135.913

30.629

Unbeschränkt vortragsfähig

16

3.548

Per 31. Dezember 2022 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 1.716 (31. Dezember 2021: TEUR 3.581) aktiviert. Davon entfallen TEUR 0 (31. Dezember 2021: TEUR 25) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. In den betreffenden Konzerneinheiten resultierten die steuerlichen Verluste im Wesentlichen aus einmaligen Ereignissen, welche in der Zukunft voraussichtlich nicht wiederkehren. Ansonsten erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.

Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 10.952 (31. Dezember 2021: TEUR 5.236) TEUR 73.941 (31. Dezember 2021: TEUR 37.908) betragen.

In den aktiven Steuerlatenzen sind in den Posten Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte Beträge für offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 11.090 (31. Dezember 2021: TEUR 14.994) enthalten. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 3.905 (2021: TEUR 4.612) steuerlich verwertet.

Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 11). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.

Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 507.985 (31. Dezember 2021: TEUR 474.481) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da die Lenzing Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.

In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2022 TEUR 21.155 (31. Dezember 2021: TEUR 21.819). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2022 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 5.250 (31. Dezember 2021: TEUR 6.882) erfasst.

Die Lenzing AG und die im Gruppenvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder in der zwischen der B&C Holding Österreich GmbH als Gruppenträgerin und der Lenzing AG sowie weiteren Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder abgeschlossenen steuerlichen Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz). Der Steuerausgleichsvertrag wurde mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2021 neu gefasst. Darin sind nunmehr auch Regelungen betreffend Zinsschranke (§ 12a KStG) berücksichtigt.

Im Zuge der Gruppenbesteuerung kommt es zwischen den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert. Zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften werden ohne Abzinsung im Konzernabschluss erfasst. Der Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag verpflichtet die Lenzing AG, eine Steuerumlage in Höhe der auf den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und der in der Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften entfallenden Körperschaftsteuer zu entrichten. Allfällige beim Gruppenträger auf das gesamte Gruppenergebnis effektiv anrechenbare in- und ausländische Quellensteuern sowie weitergeleitete Mindestkörperschaftsteuern kürzen die von der Lenzing AG zu zahlende Steuerumlage.

Sofern im Veranlagungsjahr laufende Verluste bzw. Verlustvorträge, die vom Gruppenträger selbst verursacht wurden, gegen positive Ergebnisse der Steuergruppe der Lenzing AG verrechnet werden können, kommt es zu einer Reduktion der von der Lenzing AG zu leistenden Steuerumlage. Die Reduktion der Steuerumlage beträgt 25 Prozent (2021: 25 Prozent) des geltenden Körperschaftsteuersatzes (somit derzeit 6,25 Prozent; 2021: 6,25 Prozent) der in einem Veranlagungsjahr des Gruppenträgers mit positiven Ergebnissen verrechneten gruppenträgereigenen laufenden Verluste bzw. Verlustvorträge. Ein steuerlicher Verlust der Lenzing AG inklusive der beteiligten Tochtergesellschaften wird evident gehalten und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. Für bei Beendigung des Vertrages nicht verrechnete Verluste ist eine Ausgleichszahlung vereinbart.

Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.

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