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Note 1. Grundlagen

Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit

Die Lenzing Aktiengesellschaft (Lenzing AG), Sitz in 4860 Lenzing, Werkstrasse 2, Österreich, ist das Mutterunternehmen der Lenzing Gruppe (die „Gruppe“ bzw. der „Konzern“). Die Aktien der Lenzing AG sind im Prime Market (seit 18. April 2011) und im Leitindex ATX (seit 19. September 2011) der Wiener Börse in Wien, Österreich, gelistet.

Die Hauptaktionärin der Lenzing AG zum 31. Dezember 2022 ist die B&C Gruppe, welche direkt und indirekt mit rund 52,25 Prozent (31. Dezember 2021: 50 Prozent plus zwei Aktien) am Grundkapital der Lenzing AG beteiligt ist. Die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG ist die B&C KB Holding GmbH, Wien. Die mittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG, die einen Konzernabschluss aufstellt und veröffentlicht, in den die Lenzing Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH, Wien. Das oberste Mutterunternehmen der B&C Gruppe, und somit auch der Lenzing AG, ist die B&C Privatstiftung, Wien.

Das Kerngeschäft der Lenzing Gruppe liegt in der Erzeugung und Vermarktung von holzbasierten Cellulosefasern. Der zur Erzeugung notwendige Zellstoff wird zu einem gewichtigen Teil in eigenen Zellstoffwerken hergestellt bzw. teilweise zugekauft.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 wurde unter Beachtung aller zum Bilanzstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards („IFRS“) und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 öUGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.

Die Berichtswährung ist der Euro (EUR), der auch funktionale Währung der Lenzing AG ist. Die funktionale Währung der wesentlichen Tochterunternehmen ist der Euro (EUR) oder der US-Dollar (USD). Die Zahlenangaben im vorliegenden Konzernabschluss und in den Erläuterungen werden auf die nächsten Tausend gerundet angegeben („TEUR“), sofern keine abweichende Angabe erfolgt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechnungshilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt überwiegend zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:

  • Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
  • Rückstellungen werden zum Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrages bewertet.
  • Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.
  • Derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
  • Kündbare nicht beherrschende Anteile werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verwendet der Vorstand der Lenzing AG Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen. Diese Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen zum Bilanzstichtag und können einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Sie betreffen den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, den Ausweis von Cashflows sowie Erträgen und Aufwendungen (einschließlich sonstiger Ergebnisse) und die Darstellung von Angaben im Konzernanhang.

Annahmen und Schätzungen

Die folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und sonstigen am Bilanzstichtag bestehenden Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten können wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss der Lenzing Gruppe haben:

  • Immaterielle Anlagen, Sachanlagen und Nutzungsrechte Leasing (siehe Note 11): Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen von Werthaltigkeitstests im Sinne des IAS 36 (Wertminderungen).
  • Sachanlagen (siehe Note 19): Beurteilung des Zeitpunkts, zu dem neu errichtete Produktionsstandorte im betriebsbereiten Zustand zur Verfügung stehen.
  • Biologische Vermögenswerte (siehe Note 20): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Verkaufskosten.
  • Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen (siehe Note 36, Abschnitt „Übertragung von finanziellen Vermögenswerten (Verkauf von Forderungen / Factoring)“): Beurteilung des Vorliegens der Ausbuchungsvoraussetzungen im Sinne des IFRS 9.
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Note 36): Beurteilung der Zuordnung von Geldmarktfonds zu Zahlungsmitteläquivalenten.
  • Finanzinstrumente (siehe Note 36 und 38): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowie der erwarteten Kreditverluste.
  • Rückstellungen (siehe Note 31): Ermittlung des erwarteten Erfüllungsbetrages und der Nettoschuld der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungspläne.
  • Kündbare nicht beherrschende Anteile (siehe Note 36): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Verkaufskosten.
  • Latente Steuern und Forderungen aus laufenden Steuern (siehe Note 30): Beurteilung der Verwertbarkeit latenter Steuererstattungsansprüche (insbesondere aus Verlustvorträgen) und Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus laufenden Steuern.
  • Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (siehe Note 18): Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsaufwendungen.

Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Überlegungen, die vom Vorstand für angemessen erachtet werden. Die letztlich realisierten Beträge können aber von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die angenommenen Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln.

Ermessensentscheidungen bei Anwendung von Rechnungslegungsmethoden

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe folgende bedeutende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:

  • Verbindlichkeiten im Rahmen von Reverse-Factoring-Vereinbarungen (siehe Note 32): Beurteilung des Vorliegens der Ausbuchungsvoraussetzungen im Sinne des IFRS 9 (Finanzinstrumente).
  • Vollkonsolidierung und Equity-Methode (siehe Note 3, Note 36 und Note 42): Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle über Tochterunternehmen, Beurteilung des Vorliegens von gemeinschaftlicher Führung bzw. maßgeblichem Einfluss. Anwendung der Present-Access-Methode bei kündbaren nicht beherrschenden Anteilen.
  • Forderungen aus der Veräußerung sowie der Beteiligungsansatz von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Note 22): Beurteilung der Bewertung der Forderungen aus der Teilveräußerung und der Beteiligungsansatz an der EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH (EFB), Kelheim, Deutschland.
  • Anhaltspunkte für Wertminderung (siehe Note 11): Beurteilung des Vorliegens von Anhaltspunkten für eine Wertminderung beziehungsweise bei wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Beurteilung des Eintritts von wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Auswirkungen der COVID-19-Krise und der Ukraine-Krise auf das Jahresergebnis sowie auf Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Der Krieg in der Ukraine, Chinas Zero-Covid-Politik sowie der Anstieg der Inflation in vielen Ländern hatten wesentliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2022. Die Lenzing Gruppe verzeichnete sowohl absatz- als auch beschaffungsseitig deutliche Preissteigerungen, getrieben durch stark steigende Energie-, Rohstoff- und Logistikkosten. Die derzeit bestehenden Unsicherheiten in der europäischen Erdgasversorgung betreffen derzeit nur einen Produktionsstandort in wesentlichem Umfang. Andere Standorte haben von russischer Produktion unabhängige Erdgasbezugsquellen oder agieren bereits weitgehend energieautark. Um die Versorgung der europäischen Faserproduktionsstandorte mit Energie und Rohstoffen sicherzustellen, wurden sowohl kurz- und mittelfristige physische und finanzielle Absicherungen durchgeführt als auch mittel- und langfristige Strategien zum Umstieg auf alternative Energieversorgung eingeleitet. Den durch die Krisensituation teilweise verschärften Problemen in globalen Lieferketten konnte durch gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es die Aufgabe des Managements die Fähigkeit der Unternehmensfortführung zu beurteilen. Wenn wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Ereignisse oder Bedingungen vorliegen, die signifikante Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen, dann sind diese Unsicherheiten zu erläutern. Nach Einschätzungen des Managements der Lenzing Gruppe und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen über die Zukunft, die mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag umfasst, liegen solche Unsicherheiten nicht vor. Auf Grund einer gesicherten Liquiditätssituation und einer weiterhin starken Position auf den für Lenzing relevanten Märkten hat das Management die Einschätzung getroffen, dass der Konzern zum Zeitpunkt seiner Genehmigung über ausreichende Ressourcen verfügt, um in absehbarer Zukunft operativ weiter bestehen zu können. Daher wurde der Konzernabschluss unter Zugrundelegung der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise und Ukraine-Krise sowie den von der Lenzing Gruppe gesetzten Maßnahmen finden sich im Konzernlagebericht.

Die COVID-19-Krise und Ukraine-Krise haben Auswirkungen auf den Konzernabschluss nach IFRS, insbesondere auf Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat der Vorstand Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und Ukraine-Krise berücksichtigt. Die unsichere Versorgungslage, stark gestiegene Preise an den Energie- und Rohstoffmärkten, anhaltende Störungen in der Lieferkette sowie Änderungen der Zinslandschaft und der Wechselkurse beeinflussen im Konzernabschluss vor allem:

  • Die Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden (insbesondere biologische Vermögenswerte, Finanzinstrumente sowie kündbare nicht beherrschende Anteile) (siehe Note 21 und Note 36).
  • Die Ermittlung und Erfassung von Währungsumrechnungseffekten in der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Eigenkapital (siehe Note 37).
  • Die Überprüfung der Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (siehe Note 11, Abschnitt „Wertminderungstests für immaterielle Anlagen, Sachanlagen, Nutzungsrechte Leasing und zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs)“).

Auswirkungen des Klimawandels auf Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist ressourcenintensiv. Die Lenzing Gruppe bekennt sich zu einer ökologisch verantwortungsvollen Produktion von Fasern aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz und ist um Klimaschutz sehr bemüht. Die Lenzing Gruppe will ihre CO2-Emissionen bis 2030 halbieren und bis 2050 eine Netto-Null erreichen. Innovation, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft stehen im Mittelpunkt der Lenzing Unternehmensstrategie. Die Umsetzung der Klimaziele im Sinne der Unternehmensstrategie stellt einen der Schwerpunkte der Investitionsaktivitäten der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2022 dar. In diesem Zusammenhang arbeitet die Lenzing Gruppe kontinuierlich daran, Rohstoffe effizienter einzusetzen, Produktionsprozesse zu verbessern und einen Prozess für das Recycling von Alttextilien zu entwickeln. Da trotz der aktuellen negativen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, der europäischen Energiekrise und der hohen Inflation in weiten Teilen der Welt sowie Chinas Zero-Covid-Politik auf das weltweite wirtschaftliche Geschehen, die Umsetzung der Klimaziele weiterverfolgt wird, führen aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen bezüglich Klimawandel und Nachhaltigkeit nicht zu grundlegend geänderten Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf Nutzungsdauern oder Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte. Der Vorstand schätzt die potenziellen Auswirkungen klimabedingter Chancen und Risiken auf den Konzernabschluss nach IFRS wie folgt ein:

  • Nutzungsdauer von Vermögenswerten (siehe Note 19): Die Lenzing Gruppe hat evaluiert, inwiefern die Nutzungsdauer von Sachanlagen aufgrund von klimabezogenen Risiken beeinflusst sein könnten. Eine Beurteilung erfolgte insbesondere dahingehend, ob auf Basis bestehender und angekündigter gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben das Verschmutzungspotential einzelner Industrieanlagen (beispielsweise durch Überschreitung von Emissionsgrenzwerten) für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen ein Risiko darstellt. Eine Beeinflussung von Nutzungsdauern durch externe oder interne Verpflichtungen konnte dabei nicht abgeleitet werden.
  • Wertminderungen von Vermögenswerten (siehe Note 11, Abschnitt „Wertminderungstests für immaterielle Anlagen, Sachanlagen, Nutzungsrechte Leasing und zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs)“): Den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen und damit den Werthaltigkeitstest liegen die nachhaltig ausgerichtete Strategie und das nachhaltig ausgerichtete Geschäftsmodell zugrunde. In den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen der einzelnen CGUs werden Annahmen zu klimabedingten Faktoren bei Investitionsprogrammen (CAPEX), Technologien und Produktionsverfahren zum Erreichen der konzerninternen Klimaziele sowie beim darauf basierenden ökologisch nachhaltigen Produktmix sachgerecht berücksichtigt.
  • Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten (siehe Note 31 und Note 41): Im Geschäftsjahr 2022 sind in der Lenzing Gruppe keine neuen Verpflichtungen aus der Verletzung von Klimaschutzgesetzen und/oder Klimaregulatorien entstanden, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten.

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