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Abfallmanagement

Kreislaufwirtschaft bedeutet, dass der Abfall von heute der Rohstoff von morgen ist. Was bei einem Prozess übrig bleibt, wird als Rohstoff für einen anderen Prozess verwendet. So wird nicht nur der Bedarf an neuen Ressourcen auf der Rohstoffseite verringert, sondern auch die Menge des erzeugten Abfalls in der Produktion minimiert.

Ähnlich wie bei anderen Umweltthemen ermittelt Lenzing die Entstehung von Abfällen aus der Lebenszyklusperspektive und dehnt die Bewertung von Umweltauswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette aus. Im Jahr 2021 hat Lenzing den Ansatz zur Bewertung von Umweltaspekten und deren Auswirkungen gemäß ISO 14001 standardisiert. Dieser standardisierte Ansatz wird im Jahr 2022 weiter ausgerollt werden.

Bei Lenzing ist das Abfallmanagement in der internen Waste Management Guideline beschrieben, die 2018 eingeführt wurde. Der Leitfaden wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt und führte zu einer vollständigen Konsolidierung der konzernweiten Abfalldaten. Er ist ein integraler Bestandteil des Umwelt­managementsystems von Lenzing. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement, z.B. Sammlung, Trennung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen, werden auf der Grundlage der möglichen Nutzung sowie des Verständnisses ihrer Umweltauswirkungen und Risiken geplant und durchgeführt.

Weitere Einzelheiten zur Abfallbewirtschaftung sind in den Abfallbewirt­schaftungssystemen der Standorte festgelegt, die auch externe Dienstleister betreffen. Der Ansatz des Unternehmens im Bereich des Abfallmanagements basiert auf einer Managementhierarchie als Leitprinzip. Das bedeutet, dass Lenzing das Abfallmanagement wie folgt plant und priorisiert:

  1. Vermeidung und Reduzierung
  2. Wiederverwendung und Recycling
  3. Energierückgewinnung
  4. Deponieabfälle

Wann immer möglich, werden Abfälle vermieden oder reduziert, z.B. durch die Anpassung von Prozessen, um die Materialeffizienz zu erhöhen, oder durch gute Haushalts- und Betriebspraktiken. Recycelbare Anteile des Abfalles werden getrennt. Nicht recycelbare Anteile werden gemäß den lokalen Bestimmungen entsorgt. Wo immer möglich, verwendet Lenzing nicht recycelbare Anteile zur Energieerzeugung, beispielsweise in Verbrennungs­anlagen mit Energierückgewinnung. Die Deponierung von Abfallstoffen unterliegt entsprechend strengen staatlichen Bestimmungen. Gefährliche Abfallstoffe werden entweder weiterverarbeitet oder entsprechend den geltenden Regelungen entsorgt. Eine Übersicht über das Abfallaufkommen, aufgeschlüsselt nach Entsorgungsmethode und Abfallart, ist in Tabelle „Abfall nach Art und Entsorgungsmethode“ dargestellt.

Abfall nach Art und Entsorgungsmethode

 

2019

2020

2021

2019

2020

2021

 

Gefährliche Abfallstoffe (t)

Ungefährliche Abfallstoffe (t)

Wiederverwendet

 

 

 

 

 

 

Recycelt

2.910,01

196,17

450,14

75.454,64

65.857,37

50.829,81

Kompostiert

 

 

 

 

 

 

Zurückgewonnen einschließlich Energierück­gewinnung

69.454,24

52.189,11

37.094,85

29.392,44

32.834,33

35.126,01

Verbrannt (Massen­verbrennung)

 

 

 

 

 

 

Tiefbrunnen­injektionsbohrung

 

 

 

 

 

 

Deponieabfälle

2.724,04

2.261,53

36.678,98

13.882,40

12.650,64

13.535,16

Lagerung vor Ort

 

 

 

 

 

 

Sonstige (wird von Lenzing festgelegt)

225,99

48,05

0,22

316,02

377,90

828,13

Gesamter Abfall

75.314,29

54.694,86

74.224,19

119.045,50

111.720,23

100.319,11

Gesamter Abfall (Gesamtgewicht des erzeugten Abfalls in Tonnen und eine Aufschlüsselung nach Zusammensetzung des Abfalls)

 

2019

2020

2021

Gefährliche Abfallstoffe (t)

75.314,29

54.694,86

74.224,19

Ungefährliche Abfallstoffe (t)

119.045,50

111.720,23

100.319,11

Gesamter Abfall (t)

194.359,79

166.415,09

174.543,30

Wie aus Tabelle „Gesamter Abfall“ hervorgeht, sind im Vergleich zu 2019 (da 2020 ein Sonderjahr war) sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle zurückgegangen, was zu einer Verringerung des gesamten Abfallaufkommens um 11 Prozent geführt hat. Lenzing nutzt lizenzierte Auftragnehmer zur Entsorgung von Abfällen. Diese Dienstleister werden je nach Standort regelmäßigen Audits unterzogen. Bei Nichteinhaltung wird der Vertrag mit dem Auftragnehmer gekündigt. 2021 gab es keine derartigen Fälle.

Abfall wird gemäß der nationalen Gesetzgebung kategorisiert. In Europa können die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) definierten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft auf bestimmte Abfallströme angewandt werden. Bei Erfüllung dieser Kriterien werden diese Abfälle deklassifiziert. Wenn ein externer Dienstleister, beispielsweise ein zugelassenes Abfallverwertungsunternehmen, das Management für einen bestimmten Abfallstrom übernimmt, können allerdings große Verzögerungen bei der Erfassung der entsprechenden Daten und Informationen entstehen. Dies kann zu deutlichen Schwankungen in der jährlichen Abfallbericht­erstattung führen.

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