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Selbstevaluierung Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat eine Selbstevaluierung gemäß C-Regel 36 ÖCGK im Geschäftsjahr 2025 durchgeführt. Dafür wurde ein Online-Fragebogen vorbereitet und an die Mitglieder des Aufsichtsrates versendet. Die Ergebnisse daraus wurden in der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrates im Plenum diskutiert und gemeinsame Handlungsempfehlungen definiert. Darüber hinaus stellt der Aufsichtsrat auch sicher, dass zwischen seinen Mitgliedern und dem Vorstand ein ständiger Austausch in Form von Feedbackschleifen stattfindet, um die Wirksamkeit und Effizienz sämtlicher Governance-Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

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