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38. Angaben über Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Überblick

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der Lenzing Gruppe zählen insbesondere die Unternehmen der B&C Gruppe einschließlich deren Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie die nahen Familienangehörigen der Organe und unter deren Einfluss stehende Unternehmen (siehe Note 1, Abschnitt „Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit“ und Note 39). Die Beträge und Transaktionen zwischen der Lenzing AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht weiter erläutert.

Die B&C Privatstiftung wird durch einen Stiftungsvorstand geleitet. Kein Mitglied des Vorstandes der Lenzing AG hat einen Sitz im Stiftungsvorstand oder in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand von Tochterunternehmen der B&C Privatstiftung, mit Ausnahme von Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe. Die Lenzing Gruppe hat keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der B&C Privatstiftung.

Die Mitglieder der Organe der Lenzing AG (insbesondere des Aufsichtsrates) und der weiter oben genannten Rechtsträger sind teilweise Organe oder Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Lenzing AG gewöhnliche Geschäftsbeziehungen unterhält. Mit Banken bestehen gewöhnliche Geschäftsbeziehungen, unter anderem im Bereich der Finanzierung, der Veranlagung und bei den Derivaten.

Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen

Die Lenzing AG ist im Geschäftsjahr 2024 rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2023 aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Gruppe ausgeschieden. Im Geschäftsjahr 2025 wurde gegenüber der B&C Gruppe aus der Steuerumlage ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 0 (2024: TEUR 23.019) ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde von der Lenzing AG anlässlich des Ausscheidens eine Steuerumlage in Höhe von TEUR 22.209 zuzüglich Anspruchszinsen in Höhe von TEUR 1.280 an die B&C Holding Österreich GmbH für noch nicht nachversteuerte Verluste der ausländischen Gruppenmitglieder der Steuergruppe der Lenzing AG geleistet. Zusätzlich wurde für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund einer abgeschlossenen Außenprüfung eine Steuerumlage in Höhe von TEUR 810 zuzüglich Anspruchszinsen in Höhe von TEUR 65 an die B&C Holding Österreich GmbH bezahlt.

Beziehungen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen

Die Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen betreffen im Wesentlichen:

Wesentliche Beziehungen zu Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

TreeToTextile AB (TTT)

Erbringung von technischen Leistungen, Lieferung von Zellstoff

EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH und deren Tochterunternehmen (EFB)

Vertrieb von Fasern, Lieferung von Zellstoff, Darlehensvergabe

Lenzing Papier GmbH (LPP)

Erbringung von Infrastruktur- und administrativen Leistungen

RVL Reststoffverwertung Lenzing GmbH (RVL)

Betrieb einer Reststoffverwertungsanlage und Abnahme des erzeugten Dampfes; Vermietung eines Grundstücks

Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H. für den Bezirk Vöcklabruck (GSG)

Erbringung von Infrastruktur- und administrativen Leistungen

PT. Pura Golden Lion (PGL)

Hält Anteile an einem Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe (siehe Note 41)

Wood Paskov s.r.o. (LWP)

Erwerb von Holz

LD Florestal S.A. (LDF)

Landnutzungsrechte, Kauf von stehendem Holz, Darlehensvergabe

Der Umfang der wesentlichen Geschäftsvorfälle und der Betrag der ausstehenden Salden mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen stellen sich wie folgt dar:

Beziehungen zu Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen
TEUR

2025

TTT

EFB

LPP

Übrige assoziierte Unternehmen

LDF

Übrige Gemeinschafts­unternehmen

Summe

Landnutzungsrechte

0

0

0

0

102.790

0

102.790

Erbrachte Lieferungen und Leistungen

2.714

29.731

13.345

15

19.248

16.336

81.389

Empfangene Lieferungen und Leistungen

0

0

1.337

54

19.4841

16.578

37.453

Forderungen per 31.12.

568

0

4.545

0

15.4602

4

20.577

Verbindlichkeiten per 31.12.

390

2.917

21

0

104.158

36

107.522

1

Die in Verbindung mit den Landnutzungsrechten bestehenden Zinsaufwendungen sind in den empfangenen Lieferungen und Leistungen enthalten.

2

Die langfristige Ausleihung an die LDF ist in den Forderungen per 31.12. nicht enthalten.

Beziehungen zu Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen (Vorjahr)
TEUR

2024

TTT

EFB

LPP

Übrige assoziierte Unternehmen

LDF

Übrige Gemeinschafts­unternehmen

Summe

Landnutzungsrechte

0

0

0

0

114.756

0

114.756

Erbrachte Lieferungen und Leistungen

0

46.917

14.789

49

17.032

15.257

94.044

Empfangene Lieferungen und Leistungen

0

0

1.300

57

18.9641

15.503

35.823

Forderungen per 31.12.

0

2.459

4.763

1

9.8802

4

17.106

Verbindlichkeiten per 31.12.

0

1.968

0

0

100.913

31

102.912

1

Die in Verbindung mit den Landnutzungsrechten bestehenden Zinsaufwendungen sind in den empfangenen Lieferungen und Leistungen enthalten

2

Die langfristige Ausleihung an die LDF ist in den Forderungen per 31.12. nicht enthalten.

Die LD Florestal S.A., Indianópolis, Brasilien hat ein langfristiges, ungesichertes Darlehen in Höhe von TEUR 55.068 (per 31. Dezember 2024: TEUR 29.871) von dem vollkonsolidierten Tochterunternehmen LD Celulose S.A., Indianópolis, Brasilien erhalten. Die Verzinsung ist bankmäßig. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 6.603 erfasst (2024: TEUR 2.500).

Die Kelheim Fibres GmbH, Kelheim, Deutschland, ein Tochterunternehmen der EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH, Kelheim, Deutschland, hat im Geschäftsjahr 2017 ein langfristiges, ungesichertes Darlehen in Höhe von TEUR 5.000 von der Lenzing AG erhalten. Die Verzinsung ist bankmäßig. Dieses Darlehen ist inklusive der noch nicht bezahlten Zinsen zur Gänze wertberichtigt (siehe Note 21 und 37).

Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie deren Tochterunternehmen wurden aus Wertminderungen (Aufwand) sowie Wertaufholungen (Ertrag) im Geschäftsjahr 2025 TEUR 894 Ertrag (2024: TEUR 939 Aufwand) erfasst.

Mit den übrigen nicht konsolidierten Tochtergesellschaften gab es in beiden Geschäftsjahren keine wesentlichen Transaktionen.

Beziehungen zu den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lenzing AG

Die aufgewendeten Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen im Rahmen ihrer Funktion, das sich aus den aktiven Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Lenzing AG zusammensetzt, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar (inklusive Rückstellungsveränderungen):

Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen (aufgewendet)
TEUR

 

2025

2024

Vergütung des Vorstandes

 

 

Grundgehalt

2.702

2.561

Sachbezüge und andere Vorteile (insbesondere zur Nutzung überlassene Geschäftsfahrzeuge)

77

55

Kurzfristiger variabler Leistungsbonus (Short-Term Incentive; STI)

773

2.000

Sonstige erfolgsabhängige Vergütung

67

3.306

Kurzfristig fällige Leistungen

3.617

7.922

 

 

 

Langfristiger variabler Leistungsbonus (Long-Term Incentive; LTI)

133

591

Sonstige erfolgsabhängige Vergütung

−179

−421

Andere langfristig fällige Leistungen

−46

170

 

 

 

Beiträge zur überbetrieblichen Pensionskasse

304

257

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

304

257

 

 

 

Karenzentschädigungen und einmalige Abfindungen

2.560

2.185

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.560

2.185

 

 

 

Vergütung des Vorstandes

6.435

10.534

 

 

 

Vergütung des Aufsichtsrates

 

 

Kurzfristig fällige Leistungen

1.099

1.438

 

 

 

Summe

7.534

11.972

Die Zielgröße für den langfristigen Bonusanteil (Long-Term Incentive; LTI) der Vorstände setzt sich aus ausgewählten Kennzahlen der Lenzing Gruppe zusammen, jeweils über einen dreijährigen Berechnungszeitraum. Zusätzlich wird in diesen Berechnungszeiträumen die Kapitalmarktperformance der Gesellschaft im Vergleich zu einer ausgewählten Gruppe börsennotierter Unternehmen bewertet.

Den vom Betriebsrat delegierten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht neben der Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat (insbesondere Sitzungsgelder) eine reguläre Entlohnung (Lohn oder Gehalt und Abfertigungs- sowie Jubiläumsgeldzahlungen) im Rahmen ihres Dienstvertrages zu. Die Entlohnung entspricht einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen.

Herr Rohit Aggarwal war von 1. September 2024 bis 31. Jänner 2026 Vorsitzender des Vorstandes der Lenzing AG. Vor Antritt seiner Funktion wurden im Geschäftsjahr 2024 Zahlungen für erbrachte Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 149 und Zahlungen für Kostenersätze in Höhe von TEUR 35 an Herrn Rohit Aggarwal geleistet. Per 31. Dezember 2025 sind keine Verbindlichkeiten ausstehend (31. Dezember 2024: TEUR 0). Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen.

Herr Dr. Walter Bickel war von 15. April 2024 bis 31. März 2025 Mitglied des Vorstandes der Lenzing AG und ist Geschäftsführer der Bickel Austria GmbH, Wien. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zahlungen für erbrachte Beratungsleistungen an die Bickel Austria GmbH in Höhe von TEUR 2.706 (2024: TEUR 4.399) geleistet. Per 31. Dezember 2025 sind keine Verbindlichkeiten ausstehend (31. Dezember 2024: TEUR 0). Aus sonstigen erfolgsabhängigen Vergütungsansprüchen dieser Gesellschaft sind per 31. Dezember 2025 TEUR 0 (31. Dezember 2024: TEUR 1.680) rückgestellt. Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen.

In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Lenzing AG den Mitgliedern des Vorstandes, wie auch teilweise ihren leitenden Angestellten und dem Aufsichtsrat, weitere Leistungen, die als geldwerte Vorteile angesehen werden. So besteht ein Versicherungsschutz (D&O, Unfall, Rechtsschutz etc.), dessen Kosten von der Lenzing Gruppe getragen wird. Es erfolgen Gesamtprämienzahlungen an die Versicherer, sodass eine spezifische Zuordnung an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht stattfindet. Außerdem werden den Mitgliedern des Vorstandes und teilweise den leitenden Angestellten Geschäftsfahrzeuge zur Nutzung überlassen. Daneben erhalten die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Aufwandersatz für angefallene Kosten, insbesondere für Reisespesen. Die Grundsätze des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht 2025 der Lenzing Gruppe detailliert ausgeführt und veröffentlicht.

Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungen gewährt. Die Lenzing Gruppe ist keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingegangen.

Für die ehemaligen Mitglieder des Vorstandes der Lenzing AG oder deren Hinterbliebene wurden Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Neubewertungen im sonstigen Ergebnis in Höhe von TEUR 285 (2024: TEUR 308) erfasst. Der Barwert der dafür gebildeten Pensionsrückstellung nach Abzug des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens (Nettoschuld) beträgt zum 31. Dezember 2025 TEUR 4.602 (31. Dezember 2024: TEUR 5.090).

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