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Gemeldete Bedenken und Menschenrechts­verletzungen

[S1-17]

Im Berichtsjahr wurden 125 Beschwerden über das Whistleblower System der Lenzing Gruppe und das Whistleblower System des Lenzing Joint Ventures LD Cellulose in Indianópolis (Brasilien) eingereicht (2024: 161 Beschwerden).

Kein Fall von Diskriminierung und (schwerer) Menschenrechtsverletzung im Sinne von IAO-Übereinkommen 111 Artikel 1 wurde im Berichtsjahr in Lenzings Belegschaft eingereicht, gemeldet oder registriert (2024: keine Fälle). Dementsprechend hat Lenzing keine Strafen erhalten und keine Geldbußen oder Schadensersatz im Zusammenhang mit solchen Fällen oder Vorfällen gezahlt.

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