Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen.
Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates erklärt, von der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften unabhängig zu sein.
Gemäß C-Regel 54 ÖCGK haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Mag. Helmut Bernkopf und Dr. Franz Gasselsberger, MBA, erklärt, im Geschäftsjahr 2025 weder selbst Anteilseigner an der Gesellschaft mit einer Beteiligung von jeweils mehr als 10 Prozent gewesen zu sein noch die Interessen solcher Anteilseigner: innen vertreten zu haben.