2. Änderung der Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.
Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2025 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2025 |
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|---|---|---|---|---|
IAS 21 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit |
15.08.2023 |
01.01.2025 |
ja |
Der geänderte Standard, welcher ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden ist, führt zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.
Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2025 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2025 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
IFRS 10, IAS 28 |
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
11.09.2014 |
unbekannt1 |
nein |
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IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
30.01.2014 |
01.01.2016 |
nein2 |
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IFRS 9, IFRS 7 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
30.05.2024 |
01.01.2026 |
ja |
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IFRS 9, IFRS 7 |
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen |
18.12.2024 |
01.01.2026 |
ja |
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Diverse |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2021-2023 |
18.07.2024 |
01.01.2026 |
ja |
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IFRS 18 |
Darstellung und Angaben im Abschluss |
09.04.2024 |
01.01.2027 |
nein |
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IFRS 19 |
Anhangangaben zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht |
09.05.2024 |
01.01.2027 |
nein |
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IFRS 19 |
Änderungen an den Anhangangaben |
21.08.2025 |
01.01.2027 |
nein |
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IAS 21 |
Änderungen an den Auswirkungen von Wechselkursänderungen |
13.11.2025 |
01.01.2027 |
nein |
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Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet.
Zurzeit bewertet die Lenzing Gruppe die möglichen Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss), insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für Management-defined Performance Measures (MPMs). Die Lenzing Gruppe erwartet Verschiebungen zwischen dem Betriebsergebnis (zukünftig Operatives Ergebnis) und dem Finanzerfolg (zukünftig Aufteilung Investitions- und Finanzierungskategorie). Die derzeit wesentlichste Auswirkung betrifft die Verschiebung von Fremdwährungsdifferenzen aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten von der operativen in die Investitionskategorie. Die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 angepasst, welche bereits den Anforderungen des IFRS 18 entspricht und somit keine weiteren Auswirkungen erwartet werden. Weiters werden auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden, überprüft.
Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass zusätzliche Erläuterungen zu den vertraglichen Klauseln, die zu einen Volumenrisiko führen, außerbilanziellen Verpflichtungen und zu qualitativen und quantitativen Angaben über die Ergebnisauswirkungen anzugeben sind.
Die übrigen obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Kapitalflussrechnung der Lenzing Gruppe.
Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).
Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurden die Wahlrechte gemäß IAS 7 neu ausgeübt, um die Transparenz der Informationen zur Finanzlage der Lenzing Gruppe zu erhöhen. Ab der Zwischenberichtsperiode 30.06.2025 wird die Konzern-Kapitalflussrechnung beginnend mit dem EBT (Ergebnis vor Steuern) dargestellt.
Bis zum Geschäftsjahr 2024 waren sowohl die Zahlungen für erhaltene und gezahlte Zinsen (ohne Anteil für Leasing nach IFRS 16 sowie aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23) als auch für erhaltene Dividenden dem Cashflow aus der Betriebstätigkeit zugeordnet. Seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 werden die erhaltenen Zinsen und Dividenden (erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen, die gezahlten Zinsen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt.
Die aktivierten Fremdkapitalkosten nach IAS 23, die bisher im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in der Position Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten berücksichtigt wurden, werden seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 der Position Zinsauszahlungen zugeordnet und sind somit im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Daher wurde die Kennzahl „CAPEX“ in der Vergleichsperiode um TEUR 2.574 auf TEUR 153.761 rückwirkend angepasst.
Weiters werden die bisher im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen Investitionszuschüsse seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Daher wurde die Kennzahl „Free Cashflow“ in der Vergleichsperiode um TEUR 2.408 auf TEUR 169.379 rückwirkend angepasst.
Die Darstellungsänderung wird retrospektiv durch Anpassung sämtlicher dargestellter Vergleichsinformationen durchgeführt und hat folgende Auswirkung:
TEUR |
2024 |
|
|---|---|---|
Cashflow aus der Betriebstätigkeit (bisher) |
322.503 |
|
+ |
Zinsauszahlungen (inkl. Anteil für Leasing nach IFRS 16 und aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23) |
118.886 |
– |
Zinsaufwand für Leasing nach IFRS 16 (bisher bereits enthalten im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in „Rückzahlung von übrigen Finanzverbindlichkeiten“) |
−15.892 |
– |
Aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (bisher enthalten im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in „Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten“) |
−2.574 |
– |
Zinseinzahlungen |
−24.475 |
– |
Erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
−3.360 |
+/– |
Sonstige |
−40 |
Cashflow aus der Betriebstätigkeit (angepasst) |
395.048 |
|
TEUR |
2024 |
|
|---|---|---|
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (bisher) |
−184.971 |
|
+ |
Zinseinzahlungen |
24.475 |
+ |
Erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
3.360 |
+ |
Aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (bisher enthalten in „Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten“) |
2.574 |
+ |
Investitionszuschüsse |
2.408 |
+/– |
Sonstige |
40 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (angepasst) |
−152.113 |
|
TEUR |
2024 |
|
|---|---|---|
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (bisher) |
−429.965 |
|
– |
Zinsauszahlungen (inkl. Anteil für Leasing nach IFRS 16 und aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23) |
−118.886 |
+ |
Zinsaufwand für Leasing nach IFRS 16 (bisher bereits enthalten im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in „Rückzahlung von übrigen Finanzverbindlichkeiten“) |
15.892 |
– |
Investitionszuschüsse |
−2.408 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (angepasst) |
−535.368 |
|
Im Zuge der Darstellungsänderung wurde auch die Zuordnung einzelner Positionen zu den gezahlten Ertragssteuern, sowie zu den Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen neu evaluiert. Daraus ergibt sich eine rückwirkende Anpassung der Vergleichsperiode bei den gezahlten Ertragssteuern um minus TEUR 2.255, bei den Zinseinzahlungen um TEUR 394 und bei den Zinsauszahlungen um TEUR 12.044.