lenzing.com

2. Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.

Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2025 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden – Neue bzw. geänderte verpflichtende Standards und Interpretationen, von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden

Standards/Interpretationen

Veröffent­lichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäfts­jahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2025

IAS 21

Auswirkungen von Wechselkurs­änderungen: Fehlende Umtauschbarkeit

15.08.2023

01.01.2025

ja

Der geänderte Standard, welcher ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden ist, führt zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.

Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2025 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden – Neue bzw. geänderte verpflichtende Standards und Interpretationen, von der Lenzing Gruppe noch nicht zwingend anzuwenden

Standards/Interpretationen

Veröffent­lichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäfts­jahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2025

IFRS 10, IAS 28

Veräußerung oder Einbringung von Vermögens­werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

11.09.2014

unbekannt1

nein

IFRS 14

Regulatorische Abgrenzungs­posten

30.01.2014

01.01.2016

nein2

IFRS 9, IFRS 7

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanz­instrumenten

30.05.2024

01.01.2026

ja

IFRS 9, IFRS 7

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

18.12.2024

01.01.2026

ja

Diverse

Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2021-2023

18.07.2024

01.01.2026

ja

IFRS 18

Darstellung und Angaben im Abschluss

09.04.2024

01.01.2027

nein

IFRS 19

Anhang­angaben zu Tochter­unter­nehmen ohne öffentliche Rechenschafts­pflicht

09.05.2024

01.01.2027

nein

IFRS 19

Änderungen an den Anhangangaben

21.08.2025

01.01.2027

nein

IAS 21

Änderungen an den Auswirkungen von Wechsel­kurs­änderungen

13.11.2025

01.01.2027

nein

1

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

2

Die Europäische Kommission schlägt den Interimsstandard IFRS 14 derzeit nicht zur Übernahme in EU-Recht vor.

Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet.

Zurzeit bewertet die Lenzing Gruppe die möglichen Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss), insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für Management-defined Performance Measures (MPMs). Die Lenzing Gruppe erwartet Verschiebungen zwischen dem Betriebsergebnis (zukünftig Operatives Ergebnis) und dem Finanzerfolg (zukünftig Aufteilung Investitions- und Finanzierungskategorie). Die derzeit wesentlichste Auswirkung betrifft die Verschiebung von Fremdwährungsdifferenzen aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten von der operativen in die Investitionskategorie. Die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 angepasst, welche bereits den Anforderungen des IFRS 18 entspricht und somit keine weiteren Auswirkungen erwartet werden. Weiters werden auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden, überprüft.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass zusätzliche Erläuterungen zu den vertraglichen Klauseln, die zu einen Volumenrisiko führen, außerbilanziellen Verpflichtungen und zu qualitativen und quantitativen Angaben über die Ergebnisauswirkungen anzugeben sind.

Die übrigen obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Kapitalflussrechnung der Lenzing Gruppe.

Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).

Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurden die Wahlrechte gemäß IAS 7 neu ausgeübt, um die Transparenz der Informationen zur Finanzlage der Lenzing Gruppe zu erhöhen. Ab der Zwischenberichtsperiode 30.06.2025 wird die Konzern-Kapitalflussrechnung beginnend mit dem EBT (Ergebnis vor Steuern) dargestellt.

Bis zum Geschäftsjahr 2024 waren sowohl die Zahlungen für erhaltene und gezahlte Zinsen (ohne Anteil für Leasing nach IFRS 16 sowie aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23) als auch für erhaltene Dividenden dem Cashflow aus der Betriebstätigkeit zugeordnet. Seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 werden die erhaltenen Zinsen und Dividenden (erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen, die gezahlten Zinsen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt.

Die aktivierten Fremdkapitalkosten nach IAS 23, die bisher im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in der Position Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten berücksichtigt wurden, werden seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 der Position Zinsauszahlungen zugeordnet und sind somit im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Daher wurde die Kennzahl „CAPEX“ in der Vergleichsperiode um TEUR 2.574 auf TEUR 153.761 rückwirkend angepasst.

Weiters werden die bisher im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen Investitionszuschüsse seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Daher wurde die Kennzahl „Free Cashflow“ in der Vergleichsperiode um TEUR 2.408 auf TEUR 169.379 rückwirkend angepasst.

Die Darstellungsänderung wird retrospektiv durch Anpassung sämtlicher dargestellter Vergleichsinformationen durchgeführt und hat folgende Auswirkung:

Cashflow aus der Betriebstätigkeit (angepasst)

TEUR

2024

Cashflow aus der Betriebstätigkeit (bisher)

322.503

+

Zinsauszahlungen (inkl. Anteil für Leasing nach IFRS 16 und aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23)

118.886

Zinsaufwand für Leasing nach IFRS 16 (bisher bereits enthalten im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in „Rückzahlung von übrigen Finanzverbindlichkeiten“)

−15.892

Aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (bisher enthalten im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in „Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten“)

−2.574

Zinseinzahlungen

−24.475

Erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

−3.360

+/–

Sonstige

−40

Cashflow aus der Betriebstätigkeit (angepasst)

395.048

Cashflow aus der Investitionstätigkeit (angepasst)

TEUR

2024

Cashflow aus der Investitionstätigkeit (bisher)

−184.971

+

Zinseinzahlungen

24.475

+

Erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

3.360

+

Aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (bisher enthalten in „Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten“)

2.574

+

Investitionszuschüsse

2.408

+/–

Sonstige

40

Cashflow aus der Investitionstätigkeit (angepasst)

−152.113

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (angepasst)

TEUR

2024

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (bisher)

−429.965

Zinsauszahlungen (inkl. Anteil für Leasing nach IFRS 16 und aktivierte Fremdkapitalkosten nach IAS 23)

−118.886

+

Zinsaufwand für Leasing nach IFRS 16 (bisher bereits enthalten im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in „Rückzahlung von übrigen Finanzverbindlichkeiten“)

15.892

Investitionszuschüsse

−2.408

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (angepasst)

−535.368

Im Zuge der Darstellungsänderung wurde auch die Zuordnung einzelner Positionen zu den gezahlten Ertragssteuern, sowie zu den Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen neu evaluiert. Daraus ergibt sich eine rückwirkende Anpassung der Vergleichsperiode bei den gezahlten Ertragssteuern um minus TEUR 2.255, bei den Zinseinzahlungen um TEUR 394 und bei den Zinsauszahlungen um TEUR 12.044.

Themenfilter

Ergebnisse für