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Verpflichtungserklärung zum ÖCGK

Die Lenzing Aktiengesellschaft respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich 2010 erstmals zur Einhaltung der dort dokumentierten Bestimmungen. Auch der Aufsichtsrat hat einstimmig den Beschluss gefasst, den Kodex vollinhaltlich zu erfüllen. Der Kodex steht im Internet unter https://www.corporate-governance.at in der aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.

Die Lenzing AG und ihre Führungskräfte erfüllen alle verbindlichen L-Regeln („Legal Requirements“) und halten alle C-Regeln ein, mit einer Ausnahme, wie unten beschrieben:

C-Regel 27 des ÖCGK ist die einzige Regel, die nicht vollständig eingehalten wird, da im Vertrag eines Vorstandsmitglieds keine nichtfinanziellen Kriterien festgelegt wurden. Die Erklärung dazu findet sich im Kapitel „Vergütung des Vorstandes und Aufsichtsrates“. Entsprechend L-Regel 60 ÖCGK hat die Lenzing Aktiengesellschaft einen konsolidierten Corporate Governance Bericht aufzustellen. Der konsolidierte Corporate Governance Bericht der Lenzing Aktiengesellschaft entspricht auch dem Corporate Governance Bericht der Lenzing Gruppe.

Dieser konsolidierte Corporate Governance Bericht ist auf der Website der Lenzing Aktiengesellschaft unter https://www.lenzing.com/de/investoren/corporate-governance/evaluierungen-berichte/ öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).

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