32. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich aus finanziellen sowie nicht finanziellen Positionen zusammen. Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind per 31. Dezember 2025 mit TEUR 12.218 (31. Dezember 2024: TEUR 5.254) ausgewiesen und betreffen insbesondere eine zur Ausschüttung an nicht beherrschende Gesellschafter beschlossene Dividende mit TEUR 8.525 (31. Dezember 2024: TEUR 0), Derivate und sonstige Verbindlichkeiten. Bei den nicht finanziellen Verbindlichkeiten beträgt der Ausweis TEUR 4.369 per 31. Dezember 2025 (31. Dezember 2024: TEUR 4.542) und beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Positionen für Personalaufwendungen sowie Verpflichtungen aus der Altersteilzeit.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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31.12.2025 |
31.12.2024 |
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Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
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Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Zahlungsdienstleistungen) |
100.529 |
64.480 |
Übrige abgegrenzte Schulden |
28.790 |
35.531 |
Zinsabgrenzungen |
25.575 |
20.413 |
Noch nicht weitergeleitete Debitorenzahlungen aus Factoring |
10.968 |
10.120 |
Vertragsverbindlichkeiten – abgegrenzte Schulden aus Nachlässen und Rabatten (siehe Note 5) |
5.961 |
4.033 |
Noch nicht abgerechnete Derivate (offene Positionen) |
3.713 |
20.484 |
Dividende (an nicht beherrschende Gesellschafter) |
2.085 |
0 |
Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
3.465 |
6.054 |
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181.086 |
161.115 |
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Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten |
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Abgegrenzte Schulden für Personalaufwendungen |
35.445 |
84.035 |
Vertragsverbindlichkeiten – erhaltene Anzahlungen (siehe Note 5) |
19.508 |
18.830 |
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten |
9.667 |
9.452 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
8.199 |
8.391 |
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern |
5.831 |
7.822 |
Rechnungsabgrenzungsposten und Übrige |
1.393 |
2.276 |
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80.043 |
130.806 |
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Summe |
261.129 |
291.921 |
Die übrigen abgegrenzten Schulden enthalten vor allem Verbindlichkeiten für bereits von Dritten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen.
Im Geschäftsjahr 2024 startete die Lenzing Gruppe bei einzelnen Konzerngesellschaften mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Dabei erfolgt durch den Zahlungsdienstleister zur jeweiligen Fakturafälligkeit ein schuldbefreiender Ausgleich der ursprünglichen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen und es kommt zu einer Ausweisänderung in der Konzern-Bilanz. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Zahlungsdienstleister werden als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit dargestellt. Durch die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zahlt die Lenzing Gruppe 61 Tage (2024: 60 Tage) nach Fakturenfälligkeit an den Zahlungsdienstleister. Die Zahlungen an den Zahlungsdienstleister sind weiterhin im Cashflow aus der Betriebstätigkeit enthalten, weil der sachliche Zusammenhang zur ursprünglichen Verbindlichkeit und somit der wirtschaftliche Hintergrund der Zahlungsabflüsse bestehen bleibt. Die Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister werden von der Lenzing Gruppe als nicht zahlungswirksame Transaktionen angesehen (siehe Note 31).
Die abgegrenzten Schulden für Personalaufwendungen enthalten vor allem Verbindlichkeiten für kurzfristige Ansprüche von bestehenden und ehemaligen Mitarbeiter:innen (insbesondere für noch nicht konsumierten Urlaub und Zeitausgleich, Überstunden und Leistungsprämien).