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32. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich aus finanziellen sowie nicht finanziellen Positionen zusammen. Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind per 31. Dezember 2024 mit TEUR 5.254 (31. Dezember 2023: TEUR 8.434) ausgewiesen und betreffen insbesondere Derivate und sonstige Verbindlichkeiten. Bei den nicht finanziellen Verbindlichkeiten beträgt der Ausweis TEUR 4.542 per 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: TEUR 5.125) und beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Positionen für Personalaufwendungen sowie Verpflichtungen aus der Altersteilzeit.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
TEUR

 

31.12.2024

31.12.2023

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

Noch nicht abgerechnete Derivate (offene Positionen)

20.484

8.315

Übrige abgegrenzte Schulden

35.531

33.672

Vertragsverbindlichkeiten – abgegrenzte Schulden aus Nachlässen und Rabatten (siehe Note 5)

4.033

4.525

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Zahlungsdienstleistungen)

64.480

0

Noch nicht weitergeleitete Debitorenzahlungen aus Factoring

10.120

9.438

Zinsabgrenzungen

20.413

6.664

Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

6.054

4.155

 

161.115

66.769

 

 

 

Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

7.822

6.503

Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten

9.452

10.585

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

8.391

7.769

Vertragsverbindlichkeiten – erhaltene Anzahlungen (siehe Note 5)

18.830

12.198

Abgegrenzte Schulden für Personalaufwendungen

84.035

24.018

Rechnungsabgrenzungsposten und Übrige

2.276

1.403

 

130.806

62.476

 

 

 

Summe

291.921

129.244

Die übrigen abgegrenzten Schulden enthalten vor allem Verbindlichkeiten für bereits von Dritten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen.

Im Geschäftsjahr 2024 startete die Lenzing Gruppe bei einzelnen Konzerngesellschaften mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Dabei erfolgt durch den Zahlungsdienstleister zur jeweiligen Fakturafälligkeit ein schuldbefreiender Ausgleich der ursprünglichen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen und es kommt zu einer Ausweisänderung in der Konzern-Bilanz. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Zahlungsdienstleister werden als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit dargestellt. Durch die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zahlt die Lenzing Gruppe 60 Tage nach Fakturenfälligkeit an den Zahlungsdienstleister. Die Zahlungen an den Zahlungsdienstleister sind weiterhin im Cashflow aus der Betriebstätigkeit enthalten, weil der sachliche Zusammenhang zur ursprünglichen Verbindlichkeit und somit der wirtschaftliche Hintergrund der Zahlungsabflüsse bestehen bleibt. Die Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister werden von der Lenzing Gruppe als nicht zahlungswirksame Transaktionen angesehen (siehe Note 31).

Die abgegrenzten Schulden für Personalaufwendungen enthalten vor allem Verbindlichkeiten für kurzfristige Ansprüche von bestehenden und ehemaligen Mitarbeiter:innen (insbesondere für noch nicht konsumierten Urlaub und Zeitausgleich, Überstunden und Leistungsprämien).

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