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Direktiven

Der Group Compliance Officer ist die ranghöchste Person, die für die Umsetzung der Whistleblower-, Kartellrechts-, ABC- und Investigation-Direktiven verantwortlich ist, nachdem diese vom Vorstand genehmigt wurden. Auf Standortebene sind die lokalen Standortleiter für die Einführung und Umsetzung dieser Direktiven verantwortlich. Die Anti-Geldwäsche-Direktive wird vom Group Compliance Officer erlassen, nachdem sie vom Vorstand genehmigt wurde. Der Vice President Corporate Treasury, der Senior Vice President Global Purchasing und der Senior Director Global Commercial Excellence sind für ihre Umsetzung verantwortlich. Auf Standortebene sind die lokalen Standortleiter für die Einführung und Umsetzung dieser Richtlinien verantwortlich. Für die Direktive zum Schutz von Know-how ist der Leiter der Abteilung Global Innovation die ranghöchste Person, die für ihre Umsetzung verantwortlich ist. Die Direktiven gelten für die gesamte Lenzing Gruppe.

Anti-Geldwäsche Direktive

Die Lenzing Gruppe bekennt sich zu den höchsten Standards ethischer Geschäftsprinzipien und verpflichtet sich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geldwäsche zielt darauf ab, Geld aus illegalen Transaktionen in den legalen Kreislauf zu bringen. Terrorist:innen versuchen, Geld aus illegalen und auch legalen Transaktionen für terroristische Aktivitäten zu beschaffen. Lenzing vermeidet Geschäfte mit Kriminellen und stellt durch eine Reihe von Präventivmaßnahmen sicher, dass nicht unwissentlich Beihilfe zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geleistet wird. Die Anti-Geldwäsche-Direktive beschreibt die bei Lenzing implementierten Prozesse und Kontrollmechanismen. Die Direktive wurde im Jahr 2020 eingeführt. Im Jahr 2022 wurden Instrumente für den KYC-Prozess (Know Your Counterpart) eingeführt, um Lenzing Geschäftspartner zu identifizieren und ihre Identität zu überprüfen. Darüber hinaus können Geschäftspartner auf negative Medien, Politisch exponierte Person (PEP) und Sanktionen überprüft werden, um das Risiko von Geschäftsbeziehungen mit illegalen Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

Die Anti-Geldwäsche Direktive deckt die beiden folgenden Auswirkungen ab, wobei die zweite die Wertschöpfungskette betrifft: Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Korruption und Bestechung, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt; Auch wenn ein Compliance-Programm besteht, kann es zu Zwischenfällen kommen, wenn Personen die Möglichkeit haben, sich nicht regelkonform zu verhalten.

Kartellrechts Direktive

Lenzing duldet kein Geschäftsverhalten, keine Transaktionen oder Aktivitäten, die gegen die geltenden Kartellrechts- und Wettbewerbsgesetze verstoßen, und beteiligt sich nicht an solchen. Das Unternehmen beachtet geltende Handelsgesetze und -beschränkungen der Vereinten Nationen oder anderer nationaler oder supranationaler Körperschaften oder Regierungen. Um zu gewährleisten, dass alle relevanten kartellrechtlichen Vorschriften in der Lenzing Gruppe bekannt sind und eingehalten werden, dient die interne Kartellrechts Direktive als Ergänzung zum Globalen Verhaltenskodex. Sie gilt für alle Geschäftstätigkeiten und Aktivitäten in Übereinstimmung mit geltendem Wettbewerbsrecht. Sie informiert alle Mitarbeiter:innen über das korrekte Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern und zeigt auf, welche Aktivitäten ein erhöhtes Risiko für Kartellrechtsverstöße darstellen können. Darüber hinaus trägt diese Direktive dazu bei, das Vertrauen in den Geschäftsbeziehungen zu fördern, Lenzings Reputation zu wahren sowie Kosten, Risiken und Schäden, die durch einen Verstoß gegen das Kartellrecht entstehen, zu vermeiden oder zu reduzieren.

Die Kartellrechts-Direktive deckt die folgenden Auswirkungen ab: Positive Auswirkungen auf die Verhinderung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten durch Aufrechterhaltung der Transparenz; Mögliche negative Auswirkungen auf die Moral der Mitarbeiter:innen und das Vertrauen der Stakeholder, wenn Intransparenz auftritt

Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsdirektive (ABC-Direktive)

Die Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsdirektive (ABC-Direktive) ergänzt den Globalen Verhaltenskodex von Lenzing, indem sie globale Mindeststandards festlegt, um zu gewährleisten, dass die Aktivitäten von Lenzing ethisch korrekt und integer durchgeführt werden. Die ABC-Richtlinie steht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Ziel dieser Direktive ist es, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in der gesamten Lenzing Gruppe bekannt sind und eingehalten werden. Die Direktive gilt für alle Geschäftstätigkeiten und Aktivitäten in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Anti-Korruptionsgesetzen, einschließlich des österreichischen Strafgesetzbuches, des United Kingdom Bribery Act 2010 und des U.S. Foreign Corrupt Practices Act. Die Direktive definiert klar, was unter Bestechung, Korruption und Beschleunigungsgeldern zu verstehen ist, und legt fest, was als akzeptables Verhalten gilt. Die Entgegennahme und das Überreichen von Geschenken sowie die Annahme und Gewährung von Bewirtungen oder Einladungen bedürfen, je nach Geldwert, einer besonderen Genehmigung im Rahmen des Registrierungstools für Geschenke und Bewirtungen. Für alle Standorte wurden landesspezifische Grenzwerte festgelegt.

Darüber hinaus entwickelt die Rechtsabteilung derzeit eine neue Policy zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, die ab dem nächsten Geschäftsjahr in Kraft tritt. Diese Policy wird ausgehend von der bestehenden ABC-Direktive Lenzings Bemühungen weiterentwickeln und eine spezifischere Anleitung zu Themen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Bestechung und Korruption bieten. Dies ist Bestandteil des fortwährenden Einsatzes für eine ethische und integre Unternehmensführung, um so die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in der gesamten Lenzing Gruppe sicherzustellen.

Die ABC Direktive deckt die folgenden drei Auswirkungen ab: Positive Auswirkungen auf die Verhinderung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten durch Aufrechterhaltung der Transparenz; Mögliche negative Auswirkungen auf die Moral der Mitarbeiter:innen und das Vertrauen der Stakeholder, wenn Intransparenz auftritt; Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Korruption und Bestechung, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt.

Know-How-Schutz Direktive

Spezialisierung und Innovationskraft sind Schlüsselfaktoren für den weltweiten Erfolg von Lenzing. In der heutigen Zeit gehören Informationen und Know-how als Ergebnis von Investition in Forschung und Entwicklung, Kreativität und unternehmerischer Initiative zu den wichtigsten Faktoren für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von Wettbewerbsvorteilen. Das Know-how ist für Lenzing wichtiges Kapital, das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bewahrt und geschützt werden muss. Der Schutz von Know-how bezieht sich nicht nur auf die Technologieführerschaft von Lenzing, sondern erstreckt sich auch auf die vielen anderen weltweiten Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich Geschäftsgeheimnisse. Alle Mitarbeiter:innen sind Schlüsselfaktoren im zukünftigen Know-how-Schutzprogramm von Lenzing und daher von dem in dieser Direktive beschriebenen Prozess zum Know-how-Schutz direkt betroffen.

Die Know-How-Schutz Direktive deckt die folgenden Auswirkungen ab: Positive Auswirkungen auf die Verhinderung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten durch Aufrechterhaltung der Transparenz; Mögliche negative Auswirkungen auf die Moral der Mitarbeiter:innen und das Vertrauen der Stakeholder, wenn Intransparenz auftritt.

Investigation Direktive

Der Zweck dieser Compliance-Investigation-Direktive ist es, einen Rahmen für die Untersuchung von wesentlichen und begründeten Verstößen gegen Gesetze, den Lenzings Globalen Verhaltenskodex oder interne Policies und Direktiven, wie sie im Intranet dargelegt sind, festzulegen.

Die Investigation Direktive deckt die folgenden drei Auswirkungen ab: Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Hinweisgeber, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt; Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Korruption und Bestechung, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt; Auch wenn ein Compliance-Programm besteht, kann es zu Zwischenfällen kommen, wenn Personen die Möglichkeit haben, sich nicht regelkonform zu verhalten.

Whistleblower Direktive

2024 unterzeichnete der Vorstand eine überarbeitete Fassung der Whistleblower-Direktive von 2017, die anschließend in Kraft trat. Die überarbeitete Fassung trägt neuen Vorschriften Rechnung und wird regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst, um ihre Relevanz zu gewährleisten. Der Zweck der Lenzing-Whistleblower-Direktive ist es, alle Mitarbeiter:innen zu ermutigen, in gutem Glauben mögliche Verstöße gegen Gesetze, den Globalen Verhaltenskodex oder die internen Regeln und Grundsätze von Lenzing anzusprechen. Die Direktive zielt darauf ab, allen Mitarbeiter:innen eine konkretere Orientierung und Information in die Hand zu geben, wie Compliance-Bedenken im Hinblick auf tatsächliche oder mögliche Regelverstöße gemeldet werden können. Sie macht klar, dass bei Erstattung von Hinweisen mit guten Absichten (d. h. mit dem begründeten Verdacht, dass ein potenzieller Verstoß aufgetreten ist, gerade erfolgt oder wahrscheinlich auftreten wird) die Beteiligten vor nachfolgender Bestrafung, Diskriminierung, Vergeltung, Benachteiligung, Belästigung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer solchen Meldung geschützt werden. Lenzing nimmt alle im Rahmen der Whistleblower-Direktive geäußerten Bedenken ernst und legt in dieser Direktive klare Prozesse fest, wie Hinweise intern behandelt werden, wer in notwendige Untersuchungen einbezogen wird und welche Konsequenzen festgestellte Verstöße nach sich ziehen. In der Direktive wird die Überwachung nicht erwähnt, jedoch werden die Wirksamkeit, die Verfügbarkeit und die allgemeine Akzeptanz des Hinweisgebersystems durch eine Integritätsumfrage bewertet.

Die Whistleblower Direktive deckt die folgenden Auswirkungen ab: Positive Auswirkungen auf die Verhinderung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten durch Aufrechterhaltung der Transparenz; Mögliche negative Auswirkungen auf die Moral der Mitarbeiter:innen und das Vertrauen der Stakeholder, wenn Intransparenz auftritt; Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Hinweisgeber, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt; Mögliche negative Auswirkungen auf Bestrebungen des Geschäftsgebarens in Bezug auf Korruption und Bestechung, wenn es keine laufenden Bemühungen, Schulungen, Reaktionen und klaren Verfahren gibt; Auch wenn ein Compliance-Programm besteht, kann es zu Zwischenfällen kommen, wenn Personen die Möglichkeit haben, sich nicht regelkonform zu verhalten.

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