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31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Lenzing Gruppe nimmt an Reverse-Factoring-Vereinbarungen teil, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank zu erhalten. In dieser Vereinbarung bietet die Bank an, von der Lenzing Gruppe geschuldete Rechnungsbeträge, an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen, und die Lenzing Gruppe bezahlt die Bank zu einem späteren Zeitpunkt.

Diese Reverse-Factoring-Vereinbarungen ermöglichen der Lenzing Gruppe, die Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an die Bank zu zentralisieren, und effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen, anstatt jeden Lieferanten einzeln zu bezahlen. Zudem können teilnehmenden Lieferanten vorzeitige Zahlungszeitpunkte angeboten werden, verglichen mit dem Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnungen. Aus Sicht der Lenzing Gruppe verlängern die Vereinbarungen die Zahlungsfristen nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen teilnehmenden Lieferanten, die Vereinbarungen bieten jedoch den teilnehmenden Lieferanten den Vorteil einer früheren Zahlung. Für die Lenzing Gruppe fallen zudem keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die unter diesen Vereinbarungen fallenden Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion dieser Verbindlichkeiten die gleichen bleiben wie bei anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den Vereinbarungen kommt es aufgrund des durchgeführten Barwerttests und qualitativer Analysen zu keiner wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen (insbesondere Zahlungsziele und Zinssätze). Diese Vereinbarungen führen aus Sicht der Lenzing Gruppe weder zivilrechtlich noch nach den Vorschriften der IFRS zu einer Umqualifizierung der betroffenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten. Deshalb kommt es zu keiner Änderung im Ausweis in der Konzern-Bilanz (dort unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und Konzern-Kapitalflussrechnung (dort im Cashflow aus der Betriebstätigkeit). Die Lenzing Gruppe hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die diesen Vereinbarungen unterliegen, nicht ausgebucht, da sie weder von der Verpflichtung rechtlich entbunden wurde, noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde.

Die Zahlungen der Banken an die Lieferanten stellen aus Sicht der Lenzing Gruppe nicht zahlungswirksame Transaktionen dar. Die Zahlungen der Lenzing Gruppe an die Banken sind im Cashflow aus der Betriebstätigkeit enthalten, weil der sachliche Zusammenhang zur ursprünglichen Verbindlichkeit und somit der wirtschaftliche Hintergrund der Zahlungsabflüsse bestehen bleibt. Die Lenzing Gruppe hat wie im Vorjahr keine Sicherheiten bestellt.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
TEUR

Reverse-Factoring-Vereinbarungen

31.12.2024

31.12.2023

Ausweis in der Konzernbilanz

Buchwert der von den Vereinbarungen betroffene Verbindlichkeiten

114.059

81.177

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

davon bereits durchgeführte Zahlungen von Banken

99.792

65.349

 

 

 

 

 

Zahlungsdienstleistungen

31.12.2024

31.12.2023

Ausweis in der Konzernbilanz

Buchwert der von den Vereinbarungen betroffene Verbindlichkeiten

64.480

0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

davon bereits durchgeführte Zahlungen von Zahlungsdienstleister

64.480

0

 

Fälligkeitsspanne
in Tagen

 

2024

2023

 

von Reverse-Factoring-Vereinbarung betrofffen

nicht von Reverse-Factoring-Vereinbarung betroffen

von Reverse-Factoring-Vereinbarung betrofffen

nicht von Reverse-Factoring-Vereinbarung betroffen

Österreichische Reverse-Factoring-Vereinbarung

120-180

45-90

120-180

45-90

Brasilianische Reverse-Factoring-Vereinbarung

10-90

10-150

10-90

10-150

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Lieferantenfinanzierungsprogramm mit einem Zahlungsdienstleister für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Nähere Details dazu sind der Note 32 zu entnehmen.

Das Liquiditätsrisiko der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen besteht in einer Konzentration, da die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen derzeit nur mit zwei Finanzinstituten und einem Zahlungsdienstleister bestehen und das Risiko somit in der Widerrufung der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen durch das selbe Finanzinstitut bzw. dem selben Zahlungsdienstleister besteht. Die von den Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen betroffenen Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer vereinbarten Fälligkeit beglichen. Die damit verbundenen, geschätzten Abflüsse werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Die Lenzing Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich ausreichender Finanzierungsquellen eher als niedrig, weil die Risikostreuung bei den Finanzierungen der Lenzing Gruppe auf verschiedene Finanzinstitute gewahrt ist. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen beinhalten darüber hinaus keine wesentliche Finanzierungskomponente und ihr Wegfall hätte damit auch keine signifikante Erhöhung des Finanzierungsbedarfs zur Folge. Die Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen betragen zum Bilanzstichtag 29,5 Prozent (31. Dezember 2023: 27,4 Prozent) im Verhältnis zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns. Die Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsdienstleistern betragen zum Bilanzstichtag 38,8 Prozent (31. Dezember 2023: 0,0 Prozent) im Verhältnis zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Es gab keine nicht zahlungswirksamen Veränderungen des Buchwertes der unter die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen fallenden finanziellen Verbindlichkeiten.

Informationen zum Liquiditäts- und Fremdwährungsrisiko des Gruppenexposure sind in Note 37 dargestellt.

Weiterführende Links

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Konzern-Bilanz

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Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

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