Über die Nachhaltigkeitserklärung
[ESRS 2 BP-1; GRI 2-1, 2-2, 2-3]
Diese nicht finanzielle Erklärung ist der zusammengefasste konsolidierte nicht finanzielle Bericht der Lenzing Gruppe1 (gemäß § 267a UGB) und der Lenzing Aktiengesellschaft (gemäß § 243b UGB) und ist Teil des Lageberichts.
Diese nicht finanzielle Erklärung wurde in Vorbereitung auf die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und gemäß den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erstellt. Diese Erklärung wurde außerdem in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt, ebenfalls für den Zeitraum 1.01.2024-31.12.2024. Einen detaillierten GRI-Index finden Sie auf der Webseite des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts 2024 der Lenzing Gruppe. Wenn für bestimmte Indikatoren aussagekräftige Zahlen geliefert werden können, sind im Anhang entsprechend dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG2) und nach den AFRAC-Empfehlungen separate Daten für die Lenzing Aktiengesellschaft aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die in den Vorjahren nach GRI berichteten Vergleichszahlen teilweise in die vom ESRS geforderten Maßeinheiten umgerechnet wurden. Dies könnte die Vergleichbarkeit mit anderen GRI-Berichten einschränken; solche Fälle sind im GRI-Index vermerkt.
Dieser Bericht umfasst alle voll konsolidierten Gesellschaften der Lenzing Gruppe. Detaillierte Informationen finden Sie im Geschäftsbericht der Lenzing Gruppe (Note 3, Note 41). Neben den voll konsolidierten Gesellschaften der Lenzing Gruppe wird auch das Joint Venture RVL Reststoffverwertung Lenzing GmbH, Lenzing (Österreich), in die Nachhaltigkeitserklärung einbezogen, da Lenzing die operative Kontrolle hat. Die assoziierten Unternehmen wurden geprüft und, soweit relevant (und wesentlich), in den CO2-Fußabdruck des Unternehmens einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen besteht ein jährlicher Berichtszyklus.
Da der Bericht erstmalig vollständig den Vorgaben von ESRS entspricht, werden keine Vergleichsinformationen gemäß ESRS 1.136 vorgelegt. Die Lenzing AG berücksichtigt Informationen und Kennzahlen basierend auf der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852.
Um den Entscheidungsfindungsanforderungen einiger Lenzing Stakeholder nachzukommen, wurde beschlossen, zwei ESRS-Angaben in diesen Bericht aufzunehmen, obwohl sie nicht wesentlich sind: S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog sowie S1-10 Angemessene Entlohnung.
Lenzing hat aus Gründen der Vertraulichkeit auf folgende Angaben verzichtet: Zahlen für spezifische Frachtwerte, da es sich um die gesamte Faser- und Zellstoff-Produktionsmenge der Lenzing Produktionsstandorte handelt (ESRS E2-3 23 a); genaue Angaben und Beschreibung zum Energieverbrauch nach GRI 302-1 and 302- 4.
[ESRS 2 BP-2; GRI 2-3, 2-4]
Wertschöpfungskette
Informationen über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette von Lenzing finden Sie im Abschnitt „Wertschöpfung in der Lenzing Gruppe“ in diesem Kapitel. Für einen Teil der geforderten Informationen zur Wertschöpfungskette wurde die Übergangsbestimmung in ESRS 1 Kapitel 10 genutzt. Lenzing wird weitere Anstrengungen in diese Richtung unternehmen. Insbesondere für das Kapitel „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ hat Lenzing noch keinen vollständigen Einblick in seine Wertschöpfungskette, was in Zukunft verbessert werden muss.
Die Kennzahlen der EU Taxonomy sind Gegenstand von Bewertungen und Schätzungen. Weitere Informationen zur EU-Taxonomie finden Sie im Kapitel „Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomieverordnung“.
Die Kennzahlen der THG-Emissionen enthalten Daten der Wertschöpfungskette mit Schätzwerten. Informationen über diese Schätzwerte und deren Genauigkeitsgrad sind im Abschnitt „Berechnungsgrundsätze“ (E1-6) im Standard „E1 Klimawandel“ enthalten.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Außerdem wurde die bisherige Kennzahl für die spezifische Wassernutzung von „m3 pro Tonne erzeugter Zellstoffe und Fasern“ in Prozent gegenüber dem Basisjahr 2014 in Wasserintensität in „m3 pro EUR 1 Mio. Umsatzerlöse“ geändert. Ebenso wurde die Kennzahl für den spezifischen Primärenergieverbrauch von „GJ pro Tonne erzeugter Zellstoffe und Fasern“ auf Energieintensität in „MWh pro Umsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren“ umgestellt. Diese neuen Kennzahlen sind vom ESRS vorgeschrieben. Weitere Informationen zu den neuen Kennzahlen finden Sie in den Kapiteln „E1 Klimawandel“ und „E3 Wasser- und Meeresressourcen“.
Die THG-Emissionen der Kategorie Scope 1 für die Jahre 2017, 2021, 2022 und 2023 wurden aufgrund einer rechtlichen Änderung am Standort Lenzing (Österreich) neu berechnet. Insbesondere der fossile Anteil des am Standort verbrannten externen Abfalls wurde bisher nur geschätzt und basiert nun auf tatsächlichen Messungen. Da der gemessene fossile Anteil höher ist als die vorherige Schätzung, steigen die fossilen und sinken die biogenen Scope 1 THG-Emissionen proportional (um etwa 160 bis 170 Kilotonnen CO2-Äquivalent).
Kontakt für Anfragen
Dr. Krishna Manda
Vice President Corporate Sustainability
Lenzing Aktiengesellschaft
4860 Lenzing
Österreich
Tel.: +43 7672 701-0
E-Mail: sustainability@lenzing.com
Alle in diesem Bericht erwähnten Fokuspapiere finden Sie hier: https://www.lenzing.com/de/investoren/publikationen.
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
In der nachfolgenden Tabelle ist angegeben, welche Offenlegungsanforderungen der Nachhaltigkeitserklärung durch Verweise einbezogen werden.
ESRS 2 GOV-1 Absatz 22 b, 22 c i (GRI 2-12) |
Geschäftsbericht: Corporate Governance Report: Aufsichtsrat: Arbeitsweise: ESG Ausschuss |
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ESRS 2 GOV-1 Absatz 22 c iii |
Geschäftsbericht: Risikobericht: Ziele des Risikomanagements |
GRI 2-1 |
Geschäftsbericht: Die Standorte der Lenzing Gruppe |
GRI 2-2 |
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GRI 2-9, 2-10, 2-11, 2-15, 2-18 |
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GRI 2-19 |
Vergütungsberichte (Bericht 2024 verfügbar ab 20.03.2025) |
GRI 2-20 |
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GRI 2-22 |
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GRI 2-28 |
1 „Die Gruppe“ (aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelegentlich auch „Lenzing“ genannt) umfasst die Lenzing Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften.
2 Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (§ 243b, § 267a UGB)