[ESRS 2 BP-1; GRI 2-1, 2-2, 2-3]1
Dieser Bericht ist der zusammengefasste konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Lenzing Gruppe2 (gemäß § 267a UGB) und der Lenzing Aktiengesellschaft (gemäß § 243b UGB).
Als Pionier berücksichtigt die Lenzing AG bereits in ihren Nachhaltigkeitsberichten der Jahre 2022 und 2023 Kernelemente der neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Lenzing arbeitet kontinuierlich daran die Einbeziehung von ESRS in den Bericht zu optimieren. Verweise auf die ESRS im Text spiegeln die Struktur der ESRS sowie die damit verbundenen GRIs wider, dieser Bericht erhebt nicht den Anspruch ESRS-konform zu sein.
Da Lenzing auf global tätig ist und einen konzernweiten Ansatz in verschiedenen Bereichen verfolgt, betreffen alle Beschreibungen von Managementansätzen und Konzepten hinsichtlich der wesentlichen Themen sowohl die Lenzing Gruppe als auch die Lenzing Aktiengesellschaft. Wenn für bestimmte Indikatoren aussagekräftige Zahlen vorhanden sind, werden diese im Anhang separat für die Lenzing Aktiengesellschaft aufgeführt. Dieser Bericht umfasst alle voll konsolidierten Gesellschaften der Lenzing Gruppe. Detaillierte Informationen finden Sie im Geschäftsbericht der Lenzing Gruppe (Note 3, Note 41). Gemäß den gesetzlichen Anforderungen besteht ein jährlicher Berichtszyklus.
Lenzing hat auf die Angabe von genauen Zahlen in Bezug auf den Materialzufluss im Sinne von GRI 303-1 und 301-2 verzichtet.
[ESRS 2 BP-2; GRI 2-3, 2-4]
Schätzungen der Wertschöpfungskette
Enthalten die Kennzahlen Angaben zu den vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungsketten, die anhand indirekter Quellen geschätzt wurden, dann werden Informationen zu den Annahmen am Ende der entsprechenden Tabelle in der Nachhaltigkeitserklärung angegeben.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Die Erläuterungen zu den revidierten Vergleichszahlen finden sich am Ende der betreffenden Tabellen in der Nachhaltigkeitserklärung.
Im Jahr 2021 wurde die Wesentlichkeitsanalyse der Lenzing Gruppe erneuert. Dies ergab Änderungen bezüglich der wesentlichen Themen. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ und im Fokuspapier „Wesentlichkeitsanalyse“. Aufgrund der weiteren Umsetzung der ESRS-Struktur in diesem Jahr wurden die wesentlichen Themen von Lenzing, sofern erforderlich, gemäß den ESRS umbenannt. So wurde etwa „Klima & Energie“ in „Klimawandel“ umbenannt.
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Eine Neuberechnung der Scope 3-Emissionen von 2017 bis 2021 war aufgrund aktualisierter Marktdaten von Zellstofflieferanten erforderlich (Tabellen „Leistungskennzahlen Nachhaltigkeit“ und „Absolute Treibhausgasemissionen der Lenzing Gruppe“).
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) für den Zeitraum 01.01.2023-31.12.2023 erstellt. Einen detaillierten GRI-Index finden Sie auf der Webseite des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts 2023 der Lenzing Gruppe.
Wenn für bestimmte Indikatoren aussagekräftige Zahlen vorhanden sind, sind im Anhang (entsprechend dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG3) und nach den AFRAC-Empfehlungen) separate Daten für die Lenzing Aktiengesellschaft aufgeführt.
Kontakt für Anfragen
Krishna Manda
VP Corporate Sustainability
Lenzing Aktiengesellschaft
4860 Lenzing
Österreich
Tel.: +43 7672 701-0
E-Mail: sustainability@lenzing.com
Alle in diesem Bericht erwähnten Fokuspapiere finden Sie hier: https://www.lenzing.com/investors/publications
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
In der nachfolgenden Tabelle ist angegeben, welche Offenlegungsanforderungen der Nachhaltigkeitserklärung durch Verweis einbezogen werden.
ESRS 2 GOV-1 Absatz 20, 21, 22 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GRI 2-9, 2-12) |
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ESRS 2 GOV-1 Absatz 22c (GRI 2-18) |
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ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GRI 2-12, 2-18) |
Jahresbericht: Group Corporate Governance Bericht Jahresbericht: Risikobericht |
ESRS 2 SBM 3 Absatz 46, 47, 48, 49 (GRI 2-22) |
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GRI 2-1 |
Jahresbericht: Die Standorte der Lenzing Gruppe; Grundkapital und Aktionärsstruktur |
GRI 2-9, 2-10, 2-11, 2-15 |
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GRI 2-19 |
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GRI 2-20 |
1 Zusätzlich zur GRI-Angabe wird der entsprechende ESRS-Abschnitt vermerkt. Ein Anspruch auf Erfüllung des ESRS besteht in diesem und den folgenden Kapiteln nicht.
2 „Die Gruppe“ (aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelegentlich auch „Lenzing“ genannt) umfasst die Lenzing Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften.
3 Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (§243b, §267a UGB)