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Note 29. Steuerabgrenzung (aktive und passive latente Steuern) und laufende Steuern

Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:

Aktive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2023

31.12.2022

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

74.628

1.936

Finanzanlagen

965

2.664

Vorräte

12.149

17.010

Sonstige Vermögenswerte

1.943

1.254

Rückstellungen

17.217

13.331

Investitionszuschüsse

121

135

Leasingverbindlichkeiten

45.030

20.007

Sonstige Verbindlichkeiten

10.526

14.835

Verlustvorträge

180.427

73.941

Aktive Steuerlatenz brutto – vor Ansatzkorrektur

343.005

145.114

 

 

 

Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche

-197.441

-78.512

Davon auf steuerliche Verlustvorträge

-125.418

-62.989

Aktive Steuerlatenz brutto

145.564

66.602

 

 

 

Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz

-97.005

-64.887

Aktive Steuerlatenz netto

48.559

1.716

Passive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2023

31.12.2022

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

25.799

76.354

Nutzungsrechte Leasing

42.834

21.407

Biologische Vermögenswerte

23.324

6.229

Finanzanlagen

9.579

12.278

Vorräte

603

109

Sonstige Vermögenswerte

8.700

16.144

Investitionszuschüsse

253

265

Sonstige Verbindlichkeiten

26.011

2.340

Passive Steuerlatenz brutto

137.103

135.127

 

 

 

Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz

-97.005

-64.887

Passive Steuerlatenz netto

40.098

70.240

Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 25.202 (31. Dezember 2022: TEUR 34.254) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 4.229 (31. Dezember 2022: TEUR 4.937) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.

Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Steuerabgrenzungen
TEUR

 

2023

2022

Stand zum 01.01.

-68.525

-56.226

Im Gewinn oder Verlust erfasst

62.895

5.579

Im sonstigen Ergebnis erfasst

12.748

-18.347

Erwerb von sonstigen Unternehmenseinheiten

215

0

Währungsumrechnungsdifferenzen

1.129

469

Stand zum 31.12.

8.461

-68.525

Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2023 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 808.080 (31. Dezember 2022: TEUR 333.554). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:

Verlustvorträge (Bemessungsgrundlage)
TEUR

 

31.12.2023

31.12.2022

Summe

808.080

333.554

Davon aktivierte Verlustvorträge

239.169

46.644

Davon nicht aktivierte Verlustvorträge

568.911

286.910

 

 

 

Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen

 

 

Innerhalb von 1 Jahr

51.485

572

Innerhalb von 2 Jahren

78.168

26.820

Innerhalb von 3 Jahren

40.565

80.394

Innerhalb von 4 Jahren

140.430

43.195

Innerhalb von 5 Jahren oder länger

181.428

135.913

Unbeschränkt vortragsfähig

76.835

16

Per 31. Dezember 2023 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 48.559 (31. Dezember 2022: TEUR 1.716) aktiviert. Davon entfallen TEUR 46.786 (31. Dezember 2022: TEUR 0) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. Sofern keine substantiellen Hinweise auf Werthaltigkeit bestehen, erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.

Der Anstieg der Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2023 beinhaltet auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder in Österreich, die zusätzlich zum laufenden steuerlichen Verlust der österreichischen Gruppenmitglieder angerechnet werden. Für die Verpflichtung zur Nachversteuerung der ausländischen Verluste wurde eine Rückstellung gebildet.

Die Ansatzkorrektur auf latente Steueransprüche betrifft im Wesentlichen Gesellschaften mit Sitz in Österreich in Höhe von TEUR 16.519 (31. Dezember 2022: TEUR 4), in China in Höhe von TEUR 34.120 (31. Dezember 2022: TEUR 24.742), in Indonesien in Höhe von TEUR 104.881 (31. Dezember 2022: TEUR 37.826), in USA in Höhe von TEUR 6.545 (31. Dezember 2022: TEUR 41) und in Thailand in Höhe von TEUR 35.428 (31. Dezember 2022: TEUR 16.381). Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 55.009 (31. Dezember 2022: TEUR 10.952) TEUR 180.427 (31. Dezember 2022: TEUR 73.941) betragen.

In den aktiven Steuerlatenzen sind in den Posten Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte Beträge für offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 7.335 (31. Dezember 2022: TEUR 11.090) enthalten. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 3.755 (2022: TEUR 3.905) steuerlich verwertet.

Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 10). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.

Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 542.772 (31. Dezember 2022: TEUR 507.985) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da die Lenzing Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.

In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2023 TEUR 21.068 (31. Dezember 2022: TEUR 21.155). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2023 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 4.887 (31. Dezember 2022: TEUR 5.250) erfasst.

In den kurzfristigen Verbindlichkeiten für laufende Steuern ist eine Rückstellung für unsichere Steuerpositionen in Höhe von TEUR 12.992 (31. Dezember 2022: TEUR 0) im Zusammenhang mit regelmäßigen Steuerprüfungsverfahren erfasst.

Die Lenzing AG und die im Gruppenvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder in der zwischen der B&C Holding Österreich GmbH als Gruppenträgerin und der Lenzing AG sowie weiteren Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder abgeschlossenen steuerlichen Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz).

Im Zuge der Gruppenbesteuerung kommt es zwischen den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert. Zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften werden ohne Abzinsung im Konzernabschluss erfasst und sind unter den langfristigen Verbindlichkeiten für laufende Steuern ausgewiesen. Der Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag verpflichtet die Lenzing AG, eine Steuerumlage in Höhe der auf den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und der in der Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften entfallenden Körperschaftsteuer zu entrichten. Allfällige beim Gruppenträger auf das gesamte Gruppenergebnis effektiv anrechenbare in- und ausländische Quellensteuern sowie weitergeleitete Mindestkörperschaftsteuern kürzen die von der Lenzing AG zu zahlende Steuerumlage.

Sofern im Veranlagungsjahr laufende Verluste bzw. Verlustvorträge, die vom Gruppenträger selbst verursacht wurden, gegen positive Ergebnisse der Steuergruppe der Lenzing AG verrechnet werden können, kommt es zu einer Reduktion der von der Lenzing AG zu leistenden Steuerumlage. Die Reduktion der Steuerumlage beträgt 25 Prozent (2022: 25 Prozent) des geltenden Körperschaftsteuersatzes (somit derzeit 6 Prozent; 2022: 6,25 Prozent) der in einem Veranlagungsjahr des Gruppenträgers mit positiven Ergebnissen verrechneten gruppenträgereigenen laufenden Verluste bzw. Verlustvorträge. Ein steuerlicher Verlust der Lenzing AG inklusive der beteiligten Tochtergesellschaften wird evident gehalten und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. Für bei Beendigung des Vertrages nicht verrechnete Verluste ist eine Ausgleichszahlung vereinbart.

Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.

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