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Directors’ Dealings

Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Art. 19 VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014). Aktienkäufe bzw. -verkäufe werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

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