[ESRS S1-2; GRI 2-29, 403-4]
Betriebsrat
Das Management der Lenzing Gruppe verpflichtet sich zu einer transparenten Informationspolitik gegenüber den offiziellen Arbeitnehmervertreter:innen. An beiden Standorten in Österreich gibt es einen lokalen Betriebsrat. Gemäß österreichischem Arbeitsverfassungsgesetz verfügen die Vertreter:innen des Betriebsrates der Lenzing AG am Standort Lenzing über Sitze und Stimmrechte im Aufsichtsrat. Sie vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen in Lenzing und Heiligenkreuz (Österreich). An allen Standorten mit Ausnahme von Prachinburi (Thailand) gibt es Gewerkschaftsvertreter:innen verschiedener Fraktionen und/oder Interessengruppen der Arbeitnehmer:innen, die die Anliegen der Belegschaft vertreten.
Eine regelmäßige und vielfältige Kommunikation mit den Mitarbeiter:innen und deren Vertreter:innen gewährleistet ein gutes Verständnis der Unternehmensstrategie, der Ziele, der Leistung, der Marktbedingungen, der finanziellen Situation, der Policies sowie aller Fragen im Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen und -leistungen. Die Informationen werden über verschiedene Kanäle weitergegeben, z. B. über Onboarding-Events, das Schwarze Brett, interne E-Mails und interne Nachrichten usw.
Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit
In den Fällen, in denen Arbeitsschutz- und Sicherheitsausschüsse gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es formelle Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertreter:innen. Alle Mitarbeiter:innen von Lenzing sind in solchen Ausschüssen vertreten, die auf Standortebene tätig sind. Jeder einzelne Standort ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung dieser Ausschüsse verantwortlich. Wie oft die Ausschüsse zusammentreten, wie die Tagesordnung aussieht und wie sich die Vertreter zusammensetzen, liegt in der Verantwortung der SHE-Manager des betreffenden Standortes und wird mit dem zuständigen Gewerkschaftsvertreter vereinbart.
Kanäle, um Bedenken zu äußern
[ESRS S1-3; GRI 2-16, 2-25]
Folgenden Verfahren wurden eingeführt, um negative Auswirkungen auf Lenzings Belegschaft zu adressieren und zu beseitigen.
- Whistleblower System (beschrieben im Kapitel „Unternehmenspolitik“)
- Betriebsrat an den Standorten Lenzing und Heiligenkreuz, beide in Österreich
- Gewerkschaften/Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen (außer am Standort Prachinburi (Thailand))
- Global Child Labor Remediation Procedure (beschrieben im Abschnitt Policies)