Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit
Die Lenzing Aktiengesellschaft (Lenzing AG), Sitz in 4860 Lenzing, Werkstrasse 2, Österreich, ist das Mutterunternehmen der Lenzing Gruppe (die „Gruppe“ bzw. der „Konzern“). Die Aktien der Lenzing AG sind im Prime Market (seit 18. April 2011) und im Leitindex ATX (seit 19. September 2011) der Wiener Börse in Wien, Österreich, gelistet.
Die Hauptaktionärin der Lenzing AG zum 31. Dezember 2023 ist die B&C Gruppe, welche direkt und indirekt mit rund 52,25 Prozent (31. Dezember 2022: rund 52,25 Prozent) am Grundkapital der Lenzing AG beteiligt ist. Die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG ist die B&C KB Holding GmbH, Wien. Die mittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Lenzing AG, die einen Konzernabschluss aufstellt und veröffentlicht, in den die Lenzing Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH, Wien. Das oberste Mutterunternehmen der B&C Gruppe, und somit auch der Lenzing AG, ist die B&C Privatstiftung, Wien.
Das Kerngeschäft der Lenzing Gruppe liegt in der Erzeugung und Vermarktung von holzbasierten Cellulosefasern. Der zur Erzeugung notwendige Zellstoff wird zu einem gewichtigen Teil in eigenen Zellstoffwerken hergestellt bzw. teilweise zugekauft.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 wurde unter Beachtung aller zum Bilanzstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards („IFRS“) und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 öUGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.
Die Berichtswährung ist der Euro (EUR), der auch funktionale Währung der Lenzing AG ist. Die funktionale Währung der wesentlichen Tochterunternehmen ist der Euro (EUR) oder der US-Dollar (USD). Die Zahlenangaben im vorliegenden Konzernabschluss und in den Erläuterungen werden auf die nächsten Tausend gerundet angegeben („TEUR“), sofern keine abweichende Angabe erfolgt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechnungshilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt überwiegend zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:
- Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Rückstellungen werden zum Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrages bewertet.
- Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.
- Derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Kündbare nicht beherrschende Anteile werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen
Zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verwendet der Vorstand der Lenzing AG Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen. Diese Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag und haben zum Teil einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sie betreffen den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, den Ausweis von Cashflows sowie Erträgen und Aufwendungen (einschließlich sonstiger Ergebnisse) und die Darstellung von Angaben im Konzernanhang.
Annahmen und Schätzungen
Die folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und sonstigen am Bilanzstichtag bestehenden Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten wirken sich wesentlich auf den vorliegenden Konzernabschluss der Lenzing Gruppe aus:
- Immaterielle Anlagen, Sachanlagen und Nutzungsrechte Leasing (siehe
Note 10): Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen von Werthaltigkeitstests im Sinne des IAS 36 (Wertminderungen). - Biologische Vermögenswerte (siehe Note 19): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Verkaufskosten.
- Finanzinstrumente (siehe Note 35 und Note 37): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowie der erwarteten Kreditverluste.
- Rückstellungen (siehe Note 30): Ermittlung des erwarteten Erfüllungsbetrages und der Nettoschuld der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungspläne.
- Kündbare nicht beherrschende Anteile (siehe Note 35): Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Verkaufskosten.
- Latente Steuern und Forderungen aus laufenden Steuern (siehe Note 29): Beurteilung der Verwertbarkeit latenter Steuererstattungsansprüche (insbesondere aus Verlustvorträgen) und Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus laufenden Steuern.
- Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (siehe Note 17): Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsaufwendungen.
Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Überlegungen, die vom Vorstand für angemessen erachtet werden. Die letztlich realisierten Beträge können aber von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die angenommenen Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln.
Ermessensentscheidungen bei Anwendung von Rechnungslegungsmethoden
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe folgende bedeutende Ermessensentscheidungen getroffen, die sich wesentlich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken:
- Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen (siehe Note 35, Abschnitt „Übertragung von finanziellen Vermögenswerten (Verkauf von Forderungen / Factoring)“): Beurteilung des Vorliegens der Ausbuchungsvoraussetzungen im Sinne des IFRS 9.
- Verbindlichkeiten im Rahmen von Reverse-Factoring-Vereinbarungen (siehe Note 31): Beurteilung des Vorliegens der Ausbuchungsvoraussetzungen im Sinne des IFRS 9.
- Vollkonsolidierung und Equity-Methode (siehe Note 3, Note 35 und Note 41): Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle über Tochterunternehmen, Beurteilung des Vorliegens von gemeinschaftlicher Führung bzw. maßgeblichem Einfluss. Anwendung der Present-Access-Methode bei kündbaren nicht beherrschenden Anteilen.
- Forderungen aus der Veräußerung sowie der Beteiligungsansatz von Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Note 21): Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus der Teilveräußerung und des Beteiligungsansatzes an der EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH (EFB), Kelheim, Deutschland.
- Anhaltspunkte für Wertminderung (siehe Note 10): Beurteilung des Vorliegens von Anhaltspunkten für eine Wertminderung beziehungsweise bei wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Beurteilung des Eintritts von wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
Auswirkungen des Klimawandels auf Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen
Die Lenzing Gruppe bekennt sich zu einer ökologisch verantwortungsvollen Produktion von Fasern aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Innovation, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft stehen im Mittelpunkt der Lenzing Unternehmensstrategie. Die Umsetzung der Klimaziele im Sinne der Unternehmensstrategie stellt einen der Schwerpunkte der Investitionsaktivitäten der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2023 dar. In diesem Zusammenhang arbeitet die Lenzing Gruppe kontinuierlich daran, Rohstoffe effizienter einzusetzen, Produktionsprozesse zu verbessern und recycelte Alttextilien für die Faserproduktion nutzbar zu machen. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen bezüglich Klimawandel und Nachhaltigkeit führen nicht zu grundlegend geänderten Annahmen und Schätzungen in der Rechnungslegung. Der Vorstand schätzt die potenziellen Auswirkungen klimabedingter Chancen und Risiken auf den Konzernabschluss nach IFRS wie folgt ein:
- Nutzungsdauer von Vermögenswerten (siehe Note 18): Die Lenzing Gruppe hat evaluiert, inwiefern die Nutzungsdauer von Sachanlagen aufgrund von klimabezogenen Risiken beeinflusst sein könnten. Eine Beurteilung erfolgte insbesondere dahingehend, ob auf Basis bestehender und angekündigter gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben das Verschmutzungspotential einzelner Industrieanlagen (beispielsweise durch Überschreitung von Emissionsgrenzwerten) für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen ein Risiko darstellt. Eine Beeinflussung von Nutzungsdauern durch externe oder interne Verpflichtungen konnte dabei nicht abgeleitet werden.
- Wertminderungen von Vermögenswerten (siehe Note 10, Abschnitt „Wertminderungstests für immaterielle Anlagen, Sachanlagen, Nutzungsrechte Leasing und zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs)“): Den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen und damit den Werthaltigkeitstests liegen die nachhaltig ausgerichtete Strategie und das nachhaltig ausgerichtete Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe zugrunde. In den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen der einzelnen CGUs werden Annahmen zu klimabedingten Faktoren bei Investitionsprogrammen (CAPEX), Technologien und Produktionsverfahren zum Erreichen der konzerninternen Klimaziele sowie beim darauf basierenden ökologisch nachhaltigen Produktmix sachgerecht berücksichtigt.
- Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten (siehe Note 30 und Note 40): Im Geschäftsjahr 2023 sind in der Lenzing Gruppe keine neuen Verpflichtungen aus Klimaschutzgesetzen und/oder Klimaregulatorien entstanden, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten. Es bestehen keine Verpflichtungen zur Rekultivierung bestehender Grundstücke.
- Biologische Vermögenswerte (siehe Note 19): Die Bewertung des biologischen Vermögenswertes erfordert Annahmen zu Wachstumsraten des stehenden Holzes. Die Wachstumsraten sind wiederum abhängig von den klimatischen Bedingungen der Region Minas Gerais, Brasilien. Durch den Klimawandel können sich Änderungen im Wachstumsverhalten des stehenden Holzes (beispielsweise beschleunigtes oder verlangsamtes Wachstum) und dadurch die Anpassung der Wachstumsannahmen bei der Bewertung des biologischen Vermögenswertes ergeben.