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Note 2. Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.

Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2023 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Standards/Interpretationen

Veröffentlichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2023

IFRS 17

Versicherungsverträge

18.05.2017

01.01.2023

ja

IFRS 17

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen

09.12.2021

01.01.2023

ja

IAS 1

Angaben zu Rechnungslegungsmethoden

12.02.2021

01.01.2023

ja

IAS 8

Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

12.02.2021

01.01.2023

ja

IAS 12

Latente Steuern für Vermögenswerte und Schulden aus derselben Transaktion

07.05.2021

01.01.2023

ja

IAS 12

Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln

23.05.2023

01.01.2023

ja

Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, welche ab dem 1. Jänner 2023 anzuwenden sind, führen zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.

Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2023 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:

Standards/Interpretationen

Veröffentlichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2023

IFRS 10, IAS 28

Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

11.09.2014

unbekannt1

nein

IFRS 14

Regulatorische Abgrenzungsposten

30.01.2014

01.01.2016

nein2

IFRS 16

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion

22.09.2022

01.01.2024

ja

IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

23.01.2020

01.01.2024

ja

IAS 1

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig

31.10.2022

01.01.2024

ja

IAS 7, IFRS 7

Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

25.05.2023

01.01.2024

nein

IAS 21

Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit

15.08.2023

01.01.2025

nein

1)

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

2)

Die Europäische Kommission schlägt den Interimsstandard IFRS 14 derzeit nicht zur Übernahme in EU-Recht vor.

Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet und sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Cashflows sowie die Darstellung von Angaben im Konzernanhang der Lenzing Gruppe. Die Änderungen an IAS 7, IFRS 7 (Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen) ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, zusätzliche qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).

Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Es gab im Geschäftsjahr 2023 und 2022 keine freiwilligen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden.

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