Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.
Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2023 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2023 |
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IFRS 17 |
Versicherungsverträge |
18.05.2017 |
01.01.2023 |
ja |
IFRS 17 |
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen |
09.12.2021 |
01.01.2023 |
ja |
IAS 1 |
Angaben zu Rechnungslegungsmethoden |
12.02.2021 |
01.01.2023 |
ja |
IAS 8 |
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
12.02.2021 |
01.01.2023 |
ja |
IAS 12 |
Latente Steuern für Vermögenswerte und Schulden aus derselben Transaktion |
07.05.2021 |
01.01.2023 |
ja |
IAS 12 |
Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln |
23.05.2023 |
01.01.2023 |
ja |
Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, welche ab dem 1. Jänner 2023 anzuwenden sind, führen zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.
Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2023 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2023 |
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IFRS 10, IAS 28 |
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
11.09.2014 |
unbekannt1 |
nein |
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IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
30.01.2014 |
01.01.2016 |
nein2 |
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IFRS 16 |
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion |
22.09.2022 |
01.01.2024 |
ja |
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IAS 1 |
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
23.01.2020 |
01.01.2024 |
ja |
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IAS 1 |
Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig |
31.10.2022 |
01.01.2024 |
ja |
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IAS 7, IFRS 7 |
Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
25.05.2023 |
01.01.2024 |
nein |
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IAS 21 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit |
15.08.2023 |
01.01.2025 |
nein |
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Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet und sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Cashflows sowie die Darstellung von Angaben im Konzernanhang der Lenzing Gruppe. Die Änderungen an IAS 7, IFRS 7 (Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen) ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, zusätzliche qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.
Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).
Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Es gab im Geschäftsjahr 2023 und 2022 keine freiwilligen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden.