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Governance

[ESRS G1 ESRS 2 GOV-1; GRI 2-25]1

Compliance ist bei Lenzing Teamarbeit

Lenzings Streben nach Compliance

Lenzing ist ein globales Unternehmen und handelt natürlich compliant. Das Compliance Management System ist integraler Bestandteil des Berichtssystems der Lenzing Gruppe. Die Compliance-Funktion zielt darauf ab, alle Lenzing Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Manager:innen durch vorbeugende risikoorientierte Maßnahmen und durch einheitliche Erkennungs- und Reaktionsprozesse zu beraten und zu unterstützen und so letztendlich vor negativen Folgen von Verstößen gegen Gesetze und Werte zu schützen.

Compliance geht über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinaus

Lenzing strebt nach beispielhafter Qualität bei Produkten und Prozessen sowie nach Integrität und Ehrlichkeit im Umgang mit Geschäftspartnern und Aktionär:innen. Compliance steht in der Lenzing Gruppe nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und regulatorischer Standards. Compliance ist für Lenzing eine Frage der Haltung, die auch Ausdruck einer Kultur der Toleranz und Integrität im Umgang miteinander ist. Das Thema Compliance ist somit über die aktive Verantwortung aller Mitarbeiter:innen und Führungskräfte sowie eine gemeinsame Wertekultur in der gesamten Gruppe fest verankert. Lenzing stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle von mutmaßlicher Non-Compliance gründlich untersucht werden und toleriert keine Form von Verstößen gegen die Vorschriften, wenn solche entdeckt werden.

Lenzings Compliance-Organisation ist eine länderübergreifende Organisation mit internationalen Expert:innen, die vom Group Compliance Officer geleitet wird. Er/sie berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Jede Führungskraft ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Regeln bei allen Mitarbeiter:innen bekannt sind, verstanden und eingehalten werden. Weitere Informationen über die Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Überwachung des Managements von Auswirkungen finden Sie im Corporate-Governance-Bericht. Lenzing erwartet von allen Mitarbeiter:innen, die Verhaltensregeln mit zu tragen und zu beachten. Sie sind auch aufgefordert, aufmerksam zu sein, genau hinzusehen und zu melden, wenn sie Verbesserungspotenzial erkennen oder einen Verstoß gegen Regeln und Werte aufdecken.

1 Zusätzlich zur GRI-Angabe wird der entsprechende ESRS-Abschnitt vermerkt. Ein Anspruch auf Erfüllung des ESRS besteht in diesem und den folgenden Kapiteln nicht.

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