Externe Evaluierung
Gemäß C-Regel 62 ÖCGK hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre eine externe Institution mit der Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex zu beauftragen. Lenzing hat PwC Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit der Evaluierung des konsolidierten Corporate Governance Berichtes 2024 beauftragt. Auf der Grundlage der PWC Prüfungshandlungen und der erbrachten Nachweise sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die zu der Annahme veranlassen, dass
- die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024 nicht eingehalten wurden bzw. der Corporate Governance-Bericht keine Erklärung enthält, in welchen Punkten und aus welchen Gründen eine Abweichung erfolgt (§ 243c Abs. 1 Z 3 UGB), und
- der konsolidierte Corporate Governance-Bericht 2024 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§ 243c UGB bzw. § 267b UGB) aufgestellt wurde.
Sämtliche Prüfberichte sind auf der Website https://www.lenzing.com einsehbar.