Directors’ Dealings
Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014). Aktienkäufe bzw. -verkäufe werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.