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Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Policies

[ESRS S2-1; GRI 2-23, 2-25, 3-3c, 414-2]

Die fünf Policies in diesem Abschnitt befassen sich mit den beiden negativen Auswirkungen in diesem Kapitel: Negative Auswirkungen auf Kinder in der Wertschöpfungskette von Lenzing, da Kinderarbeit in der Textilherstellung verbreitet ist, und negative Auswirkungen auf Zwangsarbeiter in der Wertschöpfungskette von Lenzing, da Zwangsarbeit in der Textilherstellung verbreitet ist. Der Geltungsbereich der Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards bezieht sich nur auf den Einflussbereich des Unternehmens, der die vorgelagerte Wertschöpfungskette und Direktkunden umfasst. Der Geltungsbereich von Lenzings globalem Verhaltenskodex für Lieferanten und die Policy für Holz und Zellstoff beziehen sich nur auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette.

Nachhaltigkeits-Policy

In ihrer Nachhaltigkeits-Policy bekennt Lenzing sich dazu, die Menschenrechte und Arbeitsstandards bei allen Teammitgliedern in ihrem Einflussbereich zu schützen. Das Unternehmen befähigt seinen Mitarbeiter:innen und motiviert seine Partner in der Wertschöpfungskette, Veränderungen und Nachhaltigkeitsbemühungen voranzutreiben. Lenzing fördert das Bewusstsein, das Wissen und die Fähigkeiten ihrer Belegschaft, Auftragnehmer und Partner in der Lieferkette und befähigt sie, gute Umwelt- und Sozialpraktiken umzusetzen, um eine starke und positive Leistung zu erreichen. Weitere Informationen über die ESRS 2 MDR-P Lenzings Nachhaltigkeits-Policy finden Sie im Abschnitt „Nachhaltigkeitsstrategie“, Kapitel „ESRS 2 Allgemeine Angaben“.

Lenzings Globaler Verhaltenskodex

Lenzings Globaler Verhaltenskodex dient als Leitlinie für ihre eigenen Geschäftstätigkeiten. Darüber hinaus verpflichtet Lenzing sich, das Risiko von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltauflagen bei ihren eigenen Tätigkeiten und in ihrer gesamten Lieferkette sehr sorgfältig zu überwachen. Der Verhaltenskodex wurde gemäß den Empfehlungen des UN Global Compact erstellt, dessen Mitglied Lenzing ist. Die FSC®-Zertifizierung gibt die Gewissheit, dass in der Forstwirtschaft Aspekte wie die Achtung der Rechte der Ureinwohner, das Wohlergehen der Waldarbeiter und der lokalen Gemeinschaften, die Verringerung der Umweltbelastung und die Förderung der Erhaltung und Aufforstung der einheimischen Wälder berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu ESRS 2 MDR-P „Globaler Verhaltenskodex“ finden Sie im Abschnitt „Policies“ im Kapitel „G1 Unternehmensführung“.

Lenzings Globaler Verhaltenskodex für Lieferanten

Lenzing fordert von ihren Lieferanten, dass diese bei ihrer Geschäftstätigkeit die in Lenzings Globalem Verhaltenskodex für Lieferanten beschriebenen Grundsätze beachten und alle geltenden Gesetze und Vorschriften vollständig einhalten. Der Einsatz von Kinderarbeit ist unter allen Umständen streng verboten. Die Lieferanten müssen offizielle Dokumente führen, die das Geburtsdatum aller Arbeitnehmer:innen belegen, und sicherstellen, dass sie alle geltenden Gesetze zu Kinderarbeit sowie alle Gesetze in Bezug auf Einstellung, Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden und Arbeitsbedingungen einhalten. Darüber hinaus sind Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Arbeit strengstens untersagt und jegliche Arbeit muss freiwillig geleistet werden. Sklaverei und Menschenhandel werden nicht geduldet und die Lieferanten müssen diese Grundsätze bei ihren Tätigkeiten in jeder Hinsicht beachten. Weitere Informationen über die ESRS 2 MDR-P „Globaler Verhaltenskodex für Lieferanten“ finden Sie im Abschnitt „Policies“, Kapitel „G1 Unternehmensführung“.

Policy für Holz und Zellstoff

Lenzing verfolgt zudem eine strenge Policy für Holz und Zellstoff und verpflichtet sich damit, kein Material aus umstrittenen Quellen zu beziehen. Sollte sich herausstellen, dass ein Lieferant Holz oder Zellstoff aus solchen Quellen bezogen oder Menschen- oder Arbeitsrechte verletzt hat, wird Lenzing zunächst mit dem betreffenden Lieferanten zusammenarbeiten, um ihn bei der Einhaltung ihrer Policy für Holz und Zellstoff zu bestärken. Bleibt die Reaktion des Lieferanten unbefriedigend und werden Verstöße nicht umgehend beseitigt, beendet Lenzing ihre Geschäftsbeziehung zu dem jeweiligen Lieferanten. Weitere Informationen über die ESRS 2 MDR-P Policy für Holz und Zellstoff finden Sie im Abschnitt „Policies“, Kapitel „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“. Weitere Informationen über die Beendigung von Lieferantenbeziehungen finden Sie im Abschnitt „Zertifizierungen für Holz und Faserzellstoff“, Kapitel „G1 Unternehmensführung“.

Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards

Lenzing setzt sich für die Einhaltung aller sozialen und ethischen Standards in ihrem globalen Netzwerk ein und versucht, diese wenn möglich zu übertreffen. Gleichzeitig ist Lenzing bestrebt, den Schutz der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu gewährleisten. Diesen Anspruch stellt sie auch an ihre Lieferanten, von denen die Einhaltung derselben hohen Standards erwartet wird. Weitere Informationen über die ESRS 2 MDR-P Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards, die mit internationalen Instrumenten wie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) konform ist, finden Sie im Abschnitt „Policies“, Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“.

Im Berichtsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gemeldet.

In ihrer Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards verpflichtet Lenzing sich, tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen im Bereich Menschenrechte im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und zu beseitigen. Dazu gehört es sicherzustellen, dass betroffenen Personen, Arbeitskräften und lokalen Gemeinschaften, einschließlich indigenen Völkern, durch gerichtliche und andere Mechanismen angemessene Abhilfe geleistet wird. Derzeit folgt Lenzing bei den Selbstverpflichtungen in ihrer Policy beim aktiven Dialog mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette keinem standardisierten Ansatz.

Kanäle und Abhilfe

[ESRS S2-2]

Lenzing hat noch keinen standardisierten Prozess für den aktiven Dialog mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingeführt.

[ESRS S2-3; GRI 2-25]

Beschwerdemechanismen

2017 führte Lenzing ein online-basiertes Whistleblower System ein, um Mitarbeiter:innen, aber auch Kunden, Lieferanten und anderen Personen auf der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken zu äußern. Über diese Plattform können Einzelpersonen Probleme wie Korruption, Bestechung, Interessenkonflikte, Verstöße gegen das Kartellrecht und Verletzungen des Kapitalmarktrechts melden. Das BKMS® Whistleblower System („Tell us“) ist auf der Lenzing Webseite frei zugänglich, sodass alle Personen ihre Bedenken anonym vorbringen können. Die anonyme Meldung gewährleistet, dass Einzelpersonen weltweit ihre Bedenken äußern können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, wie auch im Globalen Verhaltenskodex festgehalten. Weitere Informationen über das Whistleblower System, die anonyme Meldefunktion, die Verarbeitung von Meldungen und seine Wirksamkeit sowie weitere Informationen über die Whistleblower Direktive finden Sie im Teilabschnitt „Maßnahmen zum Erkennen von Compliance-Risiken und Schwachstellen“ des Abschnitts „Maßnahmen“ im Kapitel „G1 Unternehmensführung“.

In Bezug auf die Kanäle bei Lenzings Lieferanten enthält Lenzings Globaler Verhaltenskodex für Lieferanten folgenden Wortlaut: „Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Bedenken oder mögliche gesetzwidrige Aktivitäten am Arbeitsplatz zu melden. Jede solche Meldung sollte möglichst vertraulich behandelt werden. Lieferanten sind verpflichtet, diesen Meldungen nachzugehen und erforderlichenfalls Abhilfe zu schaffen. Es wird erwartet, dass Lieferanten gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in gutem Glauben etwas melden, nicht mit Vergeltung oder Schikane vorgehen.“

Abhilfeprozesse

Lenzings Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards befasst sich mit dem Thema Abhilfe (siehe Abschnitt „Policies“ in diesem Kapitel). Das einzige schriftliche Verfahren ist derzeit allerdings Lenzings Abhilfeverfahren bei Kinderarbeit. Wie wirksam dieses Verfahren ist, konnte bislang noch nicht beurteilt werden, da im Berichtsjahr keine Fälle gemeldet wurden.

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