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2. Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.

Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2024 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden – Neue bzw. geänderte verpflichtende Standards und Interpretationen, von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden

Standards/Interpretationen

Veröffent­lichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäfts­jahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2024

IFRS 16

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion

22.09.2022

01.01.2024

ja

IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

23.01.2020

01.01.2024

ja

IAS 1

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig

31.10.2022

01.01.2024

ja

IAS 7, IFRS 7

Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

25.05.2023

01.01.2024

ja

Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen zu IAS 1, IAS 7 und IFRS 7, welche ab dem 1. Jänner 2024 anzuwenden sind wurden in diesem Konzernabschluss in Note 31, 32 und 37 umgesetzt. Ansonsten führen die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.

Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2024 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden – Neue bzw. geänderte verpflichtende Standards und Interpretationen, von der Lenzing Gruppe noch nicht zwingend anzuwenden

Standards/Interpretationen

Veröffent­lichung durch das IASB

Anwendungs­pflicht laut IASB für Geschäfts­jahre ab

Übernahme durch die EU zum 31.12.2024

IFRS 10, IAS 28

Veräußerung oder Einbringung von Vermögens­werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

11.09.2014

unbekannt1

nein

IFRS 14

Regulatorische Abgrenzungsposten

30.01.2014

01.01.2016

nein2

IAS 21

Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit

15.08.2023

01.01.2025

ja

IFRS 9, IFRS 7

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

30.05.2024

01.01.2026

nein

IFRS 9, IFRS 7

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

18.12.2024

01.01.2026

nein

Diverse

Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2021-2023

18.07.2024

01.01.2026

nein

IFRS 18

Darstellung und Angaben im Abschluss

09.04.2024

01.01.2027

nein

IFRS 19

Anhangangaben zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

09.05.2024

01.01.2027

nein

1

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

2

Die Europäische Kommission schlägt den Interimsstandard IFRS 14 derzeit nicht zur Übernahme in EU-Recht vor.

Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet.

Zurzeit bewertet die Lenzing Gruppe die möglichen Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss), insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für Management-defined Performance Measures (MPMs). Weiters werden auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden, überprüft.

Die übrigen obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Kapitalflussrechnung der Lenzing Gruppe.

Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).

Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Es gab im Geschäftsjahr 2024 und 2023 keine freiwilligen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden.

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