2. Änderung der Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden wurden in der Lenzing Gruppe im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr, mit Ausnahme der in diesem Abschnitt erläuterten Änderungen, beibehalten.
Verpflichtende Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der EU in den Rechtsbestand übernommen und waren im Geschäftsjahr 2024 von der Lenzing Gruppe erstmalig verpflichtend anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2024 |
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IFRS 16 |
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion |
22.09.2022 |
01.01.2024 |
ja |
IAS 1 |
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
23.01.2020 |
01.01.2024 |
ja |
IAS 1 |
Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig |
31.10.2022 |
01.01.2024 |
ja |
IAS 7, IFRS 7 |
Anhangangaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
25.05.2023 |
01.01.2024 |
ja |
Die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen zu IAS 1, IAS 7 und IFRS 7, welche ab dem 1. Jänner 2024 anzuwenden sind wurden in diesem Konzernabschluss in Note 31, 32 und 37 umgesetzt. Ansonsten führen die neuen oder geänderten Standards und Interpretationen zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses der Lenzing Gruppe.
Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits vom IASB veröffentlichten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder vor dem 1. Jänner 2024 begannen, noch nicht zwingend von der Lenzing Gruppe anzuwenden:
Standards/Interpretationen |
Veröffentlichung durch das IASB |
Anwendungspflicht laut IASB für Geschäftsjahre ab |
Übernahme durch die EU zum 31.12.2024 |
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IFRS 10, IAS 28 |
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
11.09.2014 |
unbekannt1 |
nein |
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IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
30.01.2014 |
01.01.2016 |
nein2 |
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IAS 21 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit |
15.08.2023 |
01.01.2025 |
ja |
||||
IFRS 9, IFRS 7 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
30.05.2024 |
01.01.2026 |
nein |
||||
IFRS 9, IFRS 7 |
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen |
18.12.2024 |
01.01.2026 |
nein |
||||
Diverse |
Jährliche Verbesserungen an den |
18.07.2024 |
01.01.2026 |
nein |
||||
IFRS 18 |
Darstellung und Angaben im Abschluss |
09.04.2024 |
01.01.2027 |
nein |
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IFRS 19 |
Anhangangaben zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht |
09.05.2024 |
01.01.2027 |
nein |
||||
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Die obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden nicht vorzeitig von der Lenzing Gruppe angewendet.
Zurzeit bewertet die Lenzing Gruppe die möglichen Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss), insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für Management-defined Performance Measures (MPMs). Weiters werden auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden, überprüft.
Die übrigen obigen neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind entweder nicht relevant für die Gruppe oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Kapitalflussrechnung der Lenzing Gruppe.
Die Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist grundsätzlich mit der verpflichtenden Anwendung in der EU geplant (nach dem sogenannten „Endorsement“).
Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Es gab im Geschäftsjahr 2024 und 2023 keine freiwilligen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden.