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Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen.

Demgemäß haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates erklärt, von der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften unabhängig zu sein.

Gemäß C-Regel 54 ÖCGK haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Mag. Helmut Bernkopf, Dr. Christian Bruch, Dr. Franz Gasselsberger, MBA, Nicole van der Elst und Melody Harris-Jensbach erklärt, im Geschäftsjahr 2024 weder selbst Anteilseigner:in an der Gesellschaft mit einer Beteiligung von jeweils mehr als 10 Prozent gewesen zu sein noch die Interessen solcher Anteilseigner:innen vertreten zu haben.

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