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Kennzahlen und Ziele

[ESRS G1-4; GRI 2-27, 205-3, 308-1, 308-2, 414-1]

Die Kennzahlen in diesem Abschnitt werden von keiner externen Stelle außer dem Wirtschaftsprüfer validiert.

Siehe „Nachhaltigkeitsziele“ im Abschnitt Managementansatz am Anfang dieses Kapitels. Sämtliche Nachhaltigkeitsziele von Lenzing und der Prozess für deren Festlegung und Überwachung (ESRS 2 MDR-T 80g, 80j) finden Sie im Abschnitt „Nachhaltigkeitsziele, Maßnahmen und Fortschritte“ im Kapitel „ESRS 2 Allgemeine Angaben“.

Unternehmenspolitik – Kennzahlen und Ziele

Einbeziehung der Lieferanten

Einbeziehung der wichtigsten Lieferanten, auf die mehr als 80 Prozent der Ausgaben entfallen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern.

Kontinuierlich
Auf Kurs

Maßnahme(n)

Lenzing bewertet 95 Prozent ihrer wichtigsten Lieferanten, die 80 Prozent der Ausgaben repräsentieren, über EcoVadis, das Together for Sustainability Audit oder eine interne Bewertung/Auditierung bis 2025.

2025
Auf Kurs

 

Lenzing berücksichtigt Klima-, Wasser- und Chemikalienkriterien beim Beschaffungsprozess ihrer wichtigsten Chemikalienlieferanten.

Kontinuierlich
Auf Kurs

Status in 2024

Mehr als 800 der Lieferanten von Lenzing werden von EcoVadis bewertet und überwacht. Vier Lieferanten wurden von Lenzing im Rahmen des Auditprogramms Together for Sustainability geprüft. Die Einbindung von Lieferanten ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem die Einkäufer bestrebt sind, einen möglichst großen Teil der wichtigsten Lieferanten von Lenzing einzubinden. Rund 60 Prozent der globalen Beschaffungsausgaben, einschließlich Holz und Zellstoff, wurden von diesen Bewertungen erfasst. Die mit den wichtigsten Chemielieferanten unterzeichneten Lieferverträge enthalten Nachhaltigkeitsklauseln.

Das Ziel „Einbeziehung der Lieferanten“ ist konform mit dem Globalen Verhaltenskodex, dem Globalen Verhaltenskodex für Lieferanten und der Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards, indem es die Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken, die Achtung der Menschenrechte und das Bekenntnis zu den ESG-Kriterien in der Lieferkette sicherstellt. Damit trägt es zu den weltweiten Bemühungen um eine bessere ökologische und soziale Performance bei, wie etwa Verringerung des CO2-Fußabdrucks, Erhalt natürlicher Ressourcen und Förderung fairer Arbeitspraktiken. Die Berechnung berücksichtigt einerseits das gesamte Beschaffungsvolumen des Jahres 2023 aus der globalen Beschaffung (außer Holz und Zellstoff) und den Anteil der Lieferanten, der im Jahr 2024 bewertet wurde. Andererseits wurden mindestens 99 Prozent der Holz- und Zellstofflieferanten (gemessen am Beschaffungsvolumen) durch Forstzertifizierungssysteme und/oder interne Due-Diligence-Prüfungen bewertet. Der gewichtete Durchschnitt dieser beiden Komponenten ergibt den endgültigen Prozentsatz der bewerteten Beschaffungsausgaben.

Weitere Informationen zu ESRS 2 MDR-T des Ziels „Einbeziehung der Lieferanten“ finden Sie im Abschnitt „Kennzahlen und Ziele“ im Kapitel „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.

Compliance-Verstöße

Gemeldete Vorfälle werden über das Whistleblower-System in der Abteilung „Legal, IP und Compliance“ erfasst.

Von 65 Fällen, die über das Whistleblower-System der Lenzing Gruppe gemeldet wurden, und 96 Fällen, die über das Whistleblower-System des Lenzing Joint Ventures LD Celulose in Indianópolis (Brasilien) gemeldet wurden, kann Lenzing berichten, dass das Lenzing Investigation Team alle gemeldeten Verstöße gegen Lenzings Grundsätze untersucht und bearbeitet hat. Es wurde Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen durch andere gemeldet. In einigen bestätigten Fällen wurden Sanktionen gegen Mitarbeiter:innen verhängt.

2024 gab es keine Verurteilungen oder Geldstrafen aufgrund von Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Während des Berichtszeitraums gab es keine öffentlichen Klagen im Zusammenhang mit Korruptionsfällen gegen das Unternehmen oder seine Mitarbeiter:innen.

[GRI 206-1]

Im Zusammenhang mit der Gründung des Joint Ventures Hygiene Austria LP GmbH zwischen Lenzing und der Palmers Textil AG im Jahr 2020 leitete die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde im September 2022 eine Untersuchung ein, weil das Joint Venture seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hatte, bevor die Zustimmung für den Zusammenschluss erteilt wurde. Lenzing hat bei der Untersuchung umfassend mitgewirkt und den Verstoß gegen das kartellrechtliche Vollzugsverbot eingeräumt. Das Unternehmen hat sich in einem Vergleichsverfahren vor dem österreichischen Kartellgericht 2024 bereit erklärt, eine Geldbuße in Höhe von EUR 75.000 zu zahlen.

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