29. Steuerabgrenzung (aktive und passive latente Steuern) und laufende Steuern
Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
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Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
46.950 |
74.628 |
Finanzanlagen |
37.889 |
965 |
Vorräte |
11.282 |
12.149 |
Sonstige Vermögenswerte |
1.196 |
1.943 |
Rückstellungen |
11.636 |
17.217 |
Investitionszuschüsse |
96 |
121 |
Leasingverbindlichkeiten |
38.844 |
45.030 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
50.960 |
10.526 |
Verlustvorträge |
219.736 |
180.427 |
Aktive Steuerlatenz brutto – vor Wertberichtigung |
418.589 |
343.005 |
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Wertberichtigung auf latente Steueransprüche |
-297.295 |
-197.441 |
Davon auf steuerliche Verlustvorträge |
-203.328 |
-125.418 |
Davon auf temporäre Differenzen |
-93.967 |
-72.023 |
Aktive Steuerlatenz brutto |
121.295 |
145.564 |
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Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz |
-116.964 |
-97.005 |
Aktive Steuerlatenz netto |
4.331 |
48.559 |
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
---|---|---|
Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
97.867 |
25.799 |
Nutzungsrechte Leasing |
44.538 |
42.834 |
Biologische Vermögenswerte |
24.739 |
23.324 |
Finanzanlagen |
14.647 |
9.579 |
Vorräte |
2.332 |
603 |
Sonstige Vermögenswerte |
7.001 |
8.700 |
Investitionszuschüsse |
199 |
253 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
243 |
26.011 |
Passive Steuerlatenz brutto |
191.566 |
137.103 |
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Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz |
-116.964 |
-97.005 |
Passive Steuerlatenz netto |
74.602 |
40.098 |
Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 30.819 (31. Dezember 2023: TEUR 25.202) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 8.528 (31. Dezember 2023: TEUR 4.229) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.
Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:
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2024 |
2023 |
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Stand zum 01.01. |
8.461 |
-68.525 |
Im Gewinn oder Verlust erfasst |
-79.651 |
62.895 |
Im sonstigen Ergebnis erfasst |
2.556 |
12.748 |
Erwerb von sonstigen Unternehmenseinheiten |
0 |
215 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
-1.638 |
1.129 |
Stand zum 31.12. |
-70.271 |
8.461 |
Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2024 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 966.073 (31. Dezember 2023: TEUR 808.080). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
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Summe |
966.073 |
808.080 |
Davon aktivierte Verlustvorträge |
48.389 |
239.169 |
Davon nicht aktivierte Verlustvorträge |
917.684 |
568.911 |
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Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen |
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Innerhalb von 1 Jahr |
79.328 |
51.485 |
Innerhalb von 2 Jahren |
42.732 |
78.168 |
Innerhalb von 3 Jahren |
141.299 |
40.565 |
Innerhalb von 4 Jahren |
188.380 |
140.430 |
Innerhalb von 5 Jahren oder länger |
145.012 |
181.428 |
Unbeschränkt vortragsfähig |
320.934 |
76.835 |
Per 31. Dezember 2024 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 4.331 (31. Dezember 2023: TEUR 48.559) aktiviert. Davon entfallen TEUR 1.844 (31. Dezember 2023: TEUR 46.786) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. Sofern keine substantiellen Hinweise auf Werthaltigkeit bestehen, erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.
Die Wertberichtigung auf latente Steueransprüche betrifft im Wesentlichen Gesellschaften mit Sitz in Österreich in Höhe von TEUR 96.723 (31. Dezember 2023: TEUR 16.519), in China in Höhe von TEUR 33.340 (31. Dezember 2023: TEUR 34.120), in Indonesien in Höhe von TEUR 113.622 (31. Dezember 2023: TEUR 104.881), in den USA in Höhe von TEUR 7.668 (31. Dezember 2023: TEUR 6.545) und in Thailand in Höhe von TEUR 45.946 (31. Dezember 2023: TEUR 35.428). Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 16.408 (31. Dezember 2023: TEUR 55.009) TEUR 219.736 (31. Dezember 2023: TEUR 180.427) betragen.
Aus Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte bestehen offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 179.362 (31. Dezember 2023: TEUR 7.335). Für den Gesamtbetrag der offenen Siebtel wurden aktive latenten Steuern nur insoweit angesetzt, als zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 34.200 (2023: TEUR 3.755) steuerlich verwertet.
Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 10). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 396.234 (31. Dezember 2023: TEUR 542.772) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da die Lenzing Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.
In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2024 TEUR 21.457 (31. Dezember 2023: TEUR 21.068). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2024 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 4.596 (31. Dezember 2023: TEUR 4.887) erfasst.
In den kurzfristigen Verbindlichkeiten für laufende Steuern ist eine Rückstellung für unsichere Steuerpositionen in Höhe von TEUR 13.380 (31. Dezember 2023: TEUR 12.992) im Zusammenhang mit regelmäßigen Steuerprüfungsverfahren erfasst.
Am 23. Juli 2024 gab die B&C Gruppe bekannt, dass 25 Prozent der Anteile an der Lenzing AG durch eine gruppeninterne Umstrukturierung übertragen wurden. Dies hatte das Ausscheiden der Lenzing AG aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Holding Österreich GmbH als Gruppenträgerin und der Lenzing AG sowie weiteren Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder gemäß § 9 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) zur Folge.
Da die finanzielle Verbindung zwischen der B&C KB Holding GmbH und der Lenzing AG rückwirkend unterjährig mit 1. Dezember 2023 geendet hat, war die Steuergruppe der Lenzing AG nicht mehr während ihres gesamten Wirtschaftsjahres 2023 mit der B&C KB Holding GmbH finanziell verbunden. Somit endete die Gruppenmitgliedschaft sämtlicher Gesellschaften der Steuergruppe der Lenzing AG mit Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022, weil dies das letzte Wirtschaftsjahr ist, in dem sie während ihres gesamten Wirtschaftsjahres mit der B&C KB Holding GmbH direkt bzw. indirekt finanziell verbunden waren. Für die Verpflichtung zur Nachversteuerung der im steuerlichen Ergebnis der Steuergruppe angesetzten ausländischen Verluste wurde bis zum Geschäftsjahr 2023 eine Rückstellung in Höhe von TEUR 48.001 gebildet. Diese Rückstellung wurde im Zuge der Beendigung der Steuergruppe mit der B&C Holding Österreich GmbH im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 28.061 in Anspruch genommen und in Höhe von TEUR 19.940 aufgelöst. Zudem wurden die aktiven Steuerlatenzen, insoweit diese auf ausländische Verlustvorträge gebildet wurden, im Geschäftsjahr 2024 aufgelöst. Weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen des Ausscheidens aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Holding Österreich GmbH werden in Note 38 (Abschnitt „Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen“) erläutert.
Aufgrund des rückwirkenden Ausscheidens der Lenzing AG aus der B&C Steuergruppe konnte für das Geschäftsjahr 2023 keine Gruppenbesteuerung für die ehemaligen Gruppenmitglieder begründet werden. Diese Gesellschaften werden daher für das Geschäftsjahr 2023 individuell veranlagt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde eine neue steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG mit der Lenzing AG als Gruppenträgerin sowie fünf Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder begründet. Im Zuge dessen wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen, sodass es zwischen dem Gruppenträger und den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten kommt. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert.
Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.