38. Angaben über Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Überblick
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der Lenzing Gruppe zählen insbesondere die Unternehmen der B&C Gruppe einschließlich deren Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie die nahen Familienangehörigen der Organe und unter deren Einfluss stehende Unternehmen (siehe Note 1, Abschnitt „Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit“ und Note 39). Die Beträge und Transaktionen zwischen der Lenzing AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht weiter erläutert.
Die B&C Privatstiftung wird durch einen Stiftungsvorstand geleitet. Kein Mitglied des Vorstandes der Lenzing AG hat einen Sitz im Stiftungsvorstand oder in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand von Tochterunternehmen der B&C Privatstiftung, mit Ausnahme von Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe. Die Lenzing Gruppe hat keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der B&C Privatstiftung.
Die Mitglieder der Organe der Lenzing AG (insbesondere des Aufsichtsrates) und der weiter oben genannten Rechtsträger sind teilweise Organe oder Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Lenzing AG gewöhnliche Geschäftsbeziehungen unterhält. Mit Banken bestehen gewöhnliche Geschäftsbeziehungen, unter anderem im Bereich der Finanzierung, der Veranlagung und bei den Derivaten.
Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen
Die Lenzing AG ist im Geschäftsjahr 2024 aus der steuerlichen Unternehmensgruppe mit der B&C Gruppe ausgeschieden (siehe Note 29). Dies führte zu einer Nachversteuerung der angerechneten Verluste ausländischer Gruppenmitglieder in Österreich sowie der Wertberichtigung der bisher aktivierten Verlustvorträge.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde aus der Steuerumlage ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 23.019 (2023: TEUR 4.501) gegenüber der B&C Gruppe ausgewiesen. Eine Steuerlatenz auf den steuerlichen Verlust in Höhe von TEUR 0 (2023: TEUR 48.020) wurde in den aktiven latenten Steuern erfasst, da die Lenzing AG aus der B&C-Steuergruppe mit 2022 rückwirkend ausgeschieden ist. Zum 31. Dezember 2024 bilanziert die Lenzing Gruppe aus der Steuerumlage eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 0 (31. Dezember 2023: TEUR 4.759) gegenüber der B&C Gruppe.
Im Zuge der Beendigung der Steuergruppe hatte die Lenzing Gruppe, gemäß dem Gruppenumlagevertrag eine Steuerumlage für das Geschäftsjahr 2022 an den Gruppenträger zu leisten. Die Vereinbarung anlässlich des Ausscheidens der Lenzing AG aus der steuerlichen Unternehmensgruppe der B&C Holding Österreich GmbH wurde am 10. September 2024 unterzeichnet. Von der Lenzing AG wurde anlässlich des Ausscheidens eine Steuerumlage in Höhe von TEUR 22.209 zuzüglich Anspruchszinsen in Höhe von TEUR 1.280 an die B&C Holding Österreich GmbH für noch nicht nachversteuerte Verluste der ausländischen Gruppenmitglieder der Steuergruppe der Lenzing AG geleistet. Zusätzlich wurde für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund einer abgeschlossenen Außenprüfung eine Steuerumlage in Höhe von TEUR 810 zuzüglich Anspruchszinsen in Höhe von TEUR 65 an die B&C Holding Österreich GmbH bezahlt.
Beziehungen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen
Die Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen betreffen im Wesentlichen:
EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH und deren Tochterunternehmen (EFB) |
Vertrieb von Fasern, Lieferung von Zellstoff, Darlehensvergabe |
---|---|
Lenzing Papier GmbH (LPP) |
Erbringung von Infrastruktur- und administrativen Leistungen |
RVL Reststoffverwertung Lenzing GmbH (RVL) |
Betrieb einer Reststoffverwertungsanlage und Abnahme des erzeugten Dampfes; Vermietung eines Grundstücks |
Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H. für den Bezirk Vöcklabruck (GSG) |
Erbringung von Infrastruktur- und administrativen Leistungen |
PT. Pura Golden Lion (PGL) |
Hält Anteile an einem Tochterunternehmen der Lenzing Gruppe (siehe Note 41) |
Wood Paskov s.r.o. (LWP) |
Erwerb von Holz |
LD Florestal S.A. (LDF) |
Landnutzungsrechte, Kauf von stehendem Holz, Darlehensvergabe |
Der Umfang der wesentlichen Geschäftsvorfälle und der Betrag der ausstehenden Salden mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und deren wesentlichen Tochterunternehmen stellen sich wie folgt dar:
2024 |
EFB |
LPP |
Übrige assoziierte Unternehmen |
LDF |
Übrige Gemeinschaftsunternehmen |
Summe |
||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Landnutzungsrechte |
0 |
0 |
0 |
114.756 |
0 |
114.756 |
||
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
46.917 |
14.789 |
49 |
17.032 |
15.257 |
94.044 |
||
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
0 |
1.300 |
57 |
18.9641 |
15.503 |
35.823 |
||
Forderungen per 31.12. |
2.459 |
4.763 |
1 |
9.880 |
4 |
17.106 |
||
Verbindlichkeiten per 31.12. |
1.968 |
0 |
0 |
100.913 |
31 |
102.912 |
||
|
2023 |
EFB |
LPP |
Übrige assoziierte Unternehmen |
LDF |
Übrige Gemeinschaftsunternehmen |
Summe |
||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Landnutzungsrechte |
0 |
0 |
0 |
110.121 |
0 |
110.121 |
||
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
42.434 |
13.409 |
49 |
10.674 |
11.150 |
77.717 |
||
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
0 |
1.661 |
54 |
15.8861 |
11.399 |
29.000 |
||
Forderungen per 31.12. |
5.017 |
1.613 |
6 |
18.418 |
4 |
25.058 |
||
Verbindlichkeiten per 31.12. |
0 |
21 |
5 |
117.677 |
15 |
117.717 |
||
|
Die LD Florestal S.A., Indianópolis, Brasilien hat ein langfristiges, ungesichertes Darlehen in Höhe von TEUR 29.871 (per 31. Dezember 2023: TEUR 13.679) von dem vollkonsolidierten Tochterunternehmen LD Celulose S.A., Indianópolis, Brasilien erhalten. Die Verzinsung ist bankmäßig. Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 2.500 erfasst (2023: TEUR 542).
Die Kelheim Fibres GmbH, Kelheim, Deutschland, ein Tochterunternehmen der EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH, Kelheim, Deutschland, hat im Geschäftsjahr 2017 ein langfristiges, ungesichertes Darlehen in Höhe von TEUR 5.000 von der Lenzing AG erhalten. Die Verzinsung ist bankmäßig. Dieses Darlehen ist inklusive der noch nicht bezahlten Zinsen zur Gänze wertberichtigt (siehe Note 21 und 37).
Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie deren Tochterunternehmen wurden aus Wertminderungen (Aufwand) sowie Wertaufholungen (Ertrag) TEUR 939 Aufwand (2023: TEUR 1.720 Ertrag) und auf die Ausleihungen an Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie deren Tochterunternehmen, TEUR 0 (2023: TEUR 3.583 Aufwand) erfasst.
Mit den übrigen nicht konsolidierten Tochtergesellschaften gab es in beiden Geschäftsjahren keine wesentlichen Transaktionen.
Beziehungen zu den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lenzing AG
Die aufgewendeten Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen im Rahmen ihrer Funktion, das sich aus den aktiven Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Lenzing AG zusammensetzt, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar (inklusive Rückstellungsveränderungen):
|
2024 |
2023 |
---|---|---|
Vergütung des Vorstandes |
|
|
Grundgehalt |
2.561 |
2.076 |
Sachbezüge und andere Vorteile (insbesondere zur Nutzung überlassene Geschäftsfahrzeuge) |
55 |
60 |
Kurzfristiger variabler Leistungsbonus (Short-Term Incentive; STI) |
2.000 |
0 |
Sonstige erfolgsabhängige Vergütung |
3.306 |
1.215 |
Kurzfristig fällige Leistungen |
7.922 |
3.351 |
|
|
|
Langfristiger variabler Leistungsbonus (Long-Term Incentive; LTI) |
591 |
-204 |
Sonstige erfolgsabhängige Vergütung |
-421 |
1.430 |
Andere langfristig fällige Leistungen |
170 |
1.226 |
|
|
|
Beiträge zur überbetrieblichen Pensionskasse |
257 |
233 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
257 |
233 |
|
|
|
Karenzentschädigungen und einmalige Abfindungen |
2.185 |
403 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
2.185 |
403 |
|
|
|
Vergütung des Vorstandes |
10.534 |
5.213 |
|
|
|
Vergütung des Aufsichtsrates |
|
|
Kurzfristig fällige Leistungen |
1.438 |
1.221 |
|
|
|
Summe |
11.972 |
6.434 |
Die Zielgröße für den langfristigen Bonusanteil (Long-Term Incentive; LTI) der Vorstände setzt sich aus ausgewählten Kennzahlen der Lenzing Gruppe zusammen, jeweils über einen dreijährigen Berechnungszeitraum. Zusätzlich wird in diesen Berechnungszeiträumen die Kapitalmarktperformance der Gesellschaft im Vergleich zu einer ausgewählten Gruppe börsennotierter Unternehmen bewertet.
Den vom Betriebsrat delegierten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht neben der Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat (insbesondere Sitzungsgelder) eine reguläre Entlohnung (Lohn oder Gehalt und Abfertigungs- sowie Jubiläumsgeldzahlungen) im Rahmen ihres Dienstvertrages zu. Die Entlohnung entspricht einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen.
Herr Dr. Walter Bickel ist Geschäftsführer der Bickel Austria GmbH, Wien und seit 15. April 2024 Mitglied des Vorstandes der Lenzing AG. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zahlungen für erbrachte Beratungsleistungen an die Bickel Austria GmbH in Höhe von TEUR 4.399 geleistet. Per 31. Dezember 2024 sind keine Verbindlichkeiten ausstehend. Aus sonstigen erfolgsabhängigen Vergütungsansprüchen dieser Gesellschaft sind per 31. Dezember 2024 TEUR 1.680 rückgestellt. Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen.
Herr Rohit Aggarwal ist seit 1. September 2024 Vorsitzender des Vorstandes der Lenzing AG. Vor Antritt seiner Funktion wurden im Geschäftsjahr 2024 Zahlungen für erbrachte Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 149 (2023: TEUR 0) und Zahlungen für Kostenersätze in Höhe von TEUR 35 (2023: TEUR 0) an Herrn Rohit Aggarwal geleistet. Per 31. Dezember 2024 sind keine Verbindlichkeiten ausstehend. Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen.
In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Lenzing AG den Mitgliedern des Vorstandes, wie auch teilweise ihren leitenden Angestellten und dem Aufsichtsrat, weitere Leistungen, die als geldwerte Vorteile angesehen werden. So besteht ein Versicherungsschutz (D&O, Unfall, Rechtsschutz etc.), dessen Kosten von der Lenzing Gruppe getragen wird. Es erfolgen Gesamtprämienzahlungen an die Versicherer, sodass eine spezifische Zuordnung an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht stattfindet. Außerdem werden den Mitgliedern des Vorstandes und teilweise den leitenden Angestellten Geschäftsfahrzeuge zur Nutzung überlassen. Daneben erhalten die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Aufwandersatz für angefallene Kosten, insbesondere für Reisespesen. Die Grundsätze des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht 2024 der Lenzing Gruppe detailliert ausgeführt und veröffentlicht.
Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungen gewährt. Die Lenzing Gruppe ist keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingegangen.
Für die ehemaligen Mitglieder des Vorstandes der Lenzing AG oder deren Hinterbliebene wurden Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Neubewertungen im sonstigen Ergebnis in Höhe von TEUR 308 (2023: TEUR 1.469) erfasst. Der Barwert der dafür gebildeten Pensionsrückstellung nach Abzug des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens (Nettoschuld) beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 5.090 (31. Dezember 2023: TEUR 5.548).