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29. Steuerabgrenzung (aktive und passive latente Steuern) und laufende Steuern

Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:

Aktive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2025

31.12.2024

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

58.523

46.950

Finanzanlagen

38.316

37.889

Vorräte

7.793

11.282

Sonstige Vermögenswerte

4.264

1.196

Rückstellungen

9.907

11.636

Investitionszuschüsse

619

96

Leasingverbindlichkeiten

40.328

38.844

Sonstige Verbindlichkeiten

11.041

50.960

Verlustvorträge

228.726

219.736

Zinsvorträge

1.293

1.293

Aktive Steuerlatenz brutto – vor Wertberichtigung

400.811

419.882

 

 

 

Wertberichtigung auf latente Steueransprüche

−316.353

−298.587

Davon auf steuerliche Verlustvorträge

−220.092

−203.328

Davon auf Zinsvorträge

−1.293

−1.293

Davon auf temporäre Differenzen

−94.969

−93.967

Aktive Steuerlatenz brutto

84.457

121.295

 

 

 

Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz

−81.566

−116.964

Aktive Steuerlatenz netto

2.891

4.331

Passive Steuerlatenz
TEUR

 

31.12.2025

31.12.2024

Immaterielle Anlagen und Sachanlagen

50.603

97.867

Nutzungsrechte Leasing

39.671

44.538

Biologische Vermögenswerte

16.036

24.739

Finanzanlagen

0

14.647

Vorräte

394

2.332

Sonstige Vermögenswerte

3.086

7.001

Investitionszuschüsse

264

199

Sonstige Verbindlichkeiten

26.677

243

Passive Steuerlatenz brutto

136.732

191.566

 

 

 

Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz

−81.566

−116.964

Passive Steuerlatenz netto

55.166

74.602

Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 22.020 (31. Dezember 2024: TEUR 30.819) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 14.952 (31. Dezember 2024: TEUR 8.528) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.

Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Steuerabgrenzungen
TEUR

 

2025

2024

Stand zum 01.01.

−70.271

8.461

Im Gewinn oder Verlust erfasst

16.592

−79.651

Im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst

−3.550

2.556

Währungsumrechnungsdifferenzen

4.954

−1.638

Stand zum 31.12.

−52.275

−70.271

Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2025 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.013.826 (31. Dezember 2024: TEUR 966.073). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:

Verlustvorträge (Bemessungsgrundlage)
TEUR

 

31.12.2025

31.12.2024

Summe

1.013.826

966.073

Davon aktivierte Verlustvorträge

25.925

48.389

Davon nicht aktivierte Verlustvorträge

987.900

917.684

 

 

 

Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen

 

 

Innerhalb von 1 Jahr

40.921

79.328

Innerhalb von 2 Jahren

92.451

42.732

Innerhalb von 3 Jahren

113.445

141.299

Innerhalb von 4 Jahren

78.934

188.380

Innerhalb von 5 Jahren oder länger

240.189

145.012

Unbeschränkt vortragsfähig

421.960

320.934

Per 31. Dezember 2025 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 2.891 (31. Dezember 2024: TEUR 4.331) aktiviert. Davon entfallen TEUR 524 (31. Dezember 2024: TEUR 1.844) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. Sofern keine substantiellen Hinweise auf Werthaltigkeit bestehen, erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.

Die Wertberichtigung auf latente Steueransprüche betrifft im Wesentlichen Gesellschaften mit Sitz in Österreich in Höhe von TEUR 123.794 (31. Dezember 2024: TEUR 96.723), in Indonesien in Höhe von TEUR 112.083 (31. Dezember 2024: TEUR 113.622), in Thailand in Höhe von TEUR 47.862 (31. Dezember 2024: TEUR 45.946), in China in Höhe von TEUR 25.415 (31. Dezember 2024: TEUR 33.340), und in den USA in Höhe von TEUR 7.199 (31. Dezember 2024: TEUR 7.668). Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 8.634 (31. Dezember 2024: TEUR 16.408) TEUR 228.726 (31. Dezember 2024: TEUR 219.736) betragen.

Aus Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte bestehen offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 130.653 (31. Dezember 2024: TEUR 179.362). Für den Gesamtbetrag der offenen Siebtel wurden aktive latente Steuern nur insoweit angesetzt, als zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 34.091 (2024: TEUR 34.200) steuerlich verwertet.

Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 10). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.

Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 324.139 (31. Dezember 2024: TEUR 396.234) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da die Lenzing Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.

In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2025 TEUR 11.613 (31. Dezember 2024: TEUR 21.457). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2025 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 6.561 (31. Dezember 2024: TEUR 4.596) erfasst.

In den kurzfristigen Verbindlichkeiten für laufende Steuern ist eine Rückstellung für unsichere Steuerpositionen in Höhe von TEUR 9.157 (31. Dezember 2024: TEUR 13.380) im Zusammenhang mit regelmäßigen Steuerprüfungsverfahren erfasst. Im Geschäftsjahr 2025 wurden TEUR 3.359 (2024: TEUR 0) verbraucht.

Nach dem rückwirkenden Ausscheiden der Lenzing AG aus der B&C Steuergruppe, wurde für das Geschäftsjahr 2024 eine neue steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG mit der Lenzing AG als Gruppenträgerin sowie fünf Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder begründet. Im Zuge dessen wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen, sodass es zwischen dem Gruppenträger und den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten kommt. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert.

Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.

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