29. Steuerabgrenzung (aktive und passive latente Steuern) und laufende Steuern
Die Steuerabgrenzung für aktive und passive latenten Steuern betrifft folgende Bilanzposten:
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31.12.2025 |
31.12.2024 |
|---|---|---|
Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
58.523 |
46.950 |
Finanzanlagen |
38.316 |
37.889 |
Vorräte |
7.793 |
11.282 |
Sonstige Vermögenswerte |
4.264 |
1.196 |
Rückstellungen |
9.907 |
11.636 |
Investitionszuschüsse |
619 |
96 |
Leasingverbindlichkeiten |
40.328 |
38.844 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
11.041 |
50.960 |
Verlustvorträge |
228.726 |
219.736 |
Zinsvorträge |
1.293 |
1.293 |
Aktive Steuerlatenz brutto – vor Wertberichtigung |
400.811 |
419.882 |
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Wertberichtigung auf latente Steueransprüche |
−316.353 |
−298.587 |
Davon auf steuerliche Verlustvorträge |
−220.092 |
−203.328 |
Davon auf Zinsvorträge |
−1.293 |
−1.293 |
Davon auf temporäre Differenzen |
−94.969 |
−93.967 |
Aktive Steuerlatenz brutto |
84.457 |
121.295 |
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Verrechenbar mit passiver Steuerlatenz |
−81.566 |
−116.964 |
Aktive Steuerlatenz netto |
2.891 |
4.331 |
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31.12.2025 |
31.12.2024 |
|---|---|---|
Immaterielle Anlagen und Sachanlagen |
50.603 |
97.867 |
Nutzungsrechte Leasing |
39.671 |
44.538 |
Biologische Vermögenswerte |
16.036 |
24.739 |
Finanzanlagen |
0 |
14.647 |
Vorräte |
394 |
2.332 |
Sonstige Vermögenswerte |
3.086 |
7.001 |
Investitionszuschüsse |
264 |
199 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
26.677 |
243 |
Passive Steuerlatenz brutto |
136.732 |
191.566 |
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Verrechenbar mit aktiver Steuerlatenz |
−81.566 |
−116.964 |
Passive Steuerlatenz netto |
55.166 |
74.602 |
Von den aktiven latenten Steuern brutto sind TEUR 22.020 (31. Dezember 2024: TEUR 30.819) innerhalb eines Jahres fällig. Von den passiven latenten Steuern brutto sind TEUR 14.952 (31. Dezember 2024: TEUR 8.528) innerhalb eines Jahres fällig. Die restlichen Beträge sind in mehr als einem Jahr fällig.
Die Steuerabgrenzungen haben sich wie folgt entwickelt:
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2025 |
2024 |
|---|---|---|
Stand zum 01.01. |
−70.271 |
8.461 |
Im Gewinn oder Verlust erfasst |
16.592 |
−79.651 |
Im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst |
−3.550 |
2.556 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
4.954 |
−1.638 |
Stand zum 31.12. |
−52.275 |
−70.271 |
Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2025 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.013.826 (31. Dezember 2024: TEUR 966.073). Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt genutzt werden:
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31.12.2025 |
31.12.2024 |
|---|---|---|
Summe |
1.013.826 |
966.073 |
Davon aktivierte Verlustvorträge |
25.925 |
48.389 |
Davon nicht aktivierte Verlustvorträge |
987.900 |
917.684 |
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Möglicher Verfall von nicht aktivierten Verlustvorträgen |
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Innerhalb von 1 Jahr |
40.921 |
79.328 |
Innerhalb von 2 Jahren |
92.451 |
42.732 |
Innerhalb von 3 Jahren |
113.445 |
141.299 |
Innerhalb von 4 Jahren |
78.934 |
188.380 |
Innerhalb von 5 Jahren oder länger |
240.189 |
145.012 |
Unbeschränkt vortragsfähig |
421.960 |
320.934 |
Per 31. Dezember 2025 wurden latente Steueransprüche von insgesamt TEUR 2.891 (31. Dezember 2024: TEUR 4.331) aktiviert. Davon entfallen TEUR 524 (31. Dezember 2024: TEUR 1.844) an aktiven Steuerlatenzen auf Konzerneinheiten, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschaftet haben. Sofern keine substantiellen Hinweise auf Werthaltigkeit bestehen, erfolgte der Ansatz aktiver latenter Steuern, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen.
Die Wertberichtigung auf latente Steueransprüche betrifft im Wesentlichen Gesellschaften mit Sitz in Österreich in Höhe von TEUR 123.794 (31. Dezember 2024: TEUR 96.723), in Indonesien in Höhe von TEUR 112.083 (31. Dezember 2024: TEUR 113.622), in Thailand in Höhe von TEUR 47.862 (31. Dezember 2024: TEUR 45.946), in China in Höhe von TEUR 25.415 (31. Dezember 2024: TEUR 33.340), und in den USA in Höhe von TEUR 7.199 (31. Dezember 2024: TEUR 7.668). Bei den nicht aktivierten Verlustvorträgen bestehen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Wäre eine Nutzbarkeit aller steuerlicher Verlustvorträge in voller Höhe möglich, würden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge statt TEUR 8.634 (31. Dezember 2024: TEUR 16.408) TEUR 228.726 (31. Dezember 2024: TEUR 219.736) betragen.
Aus Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte bestehen offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen in Zusammenhang mit Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) entsprechend einer Bemessungsgrundlage in Höhe von TEUR 130.653 (31. Dezember 2024: TEUR 179.362). Für den Gesamtbetrag der offenen Siebtel wurden aktive latente Steuern nur insoweit angesetzt, als zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen. Im laufenden Jahr wurden Siebentel aus Teilwertabschreibungen in Höhe von TEUR 34.091 (2024: TEUR 34.200) steuerlich verwertet.
Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Diese Planungen werden auch bei den Werthaltigkeitstests verwendet (siehe Note 10). Bei der Beurteilung der noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften werden ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen berücksichtigt.
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen und dem anteiligen Nettovermögen, das von Konzerngesellschaften gehalten wird, mit einer Bemessungsgrundlage von TEUR 324.139 (31. Dezember 2024: TEUR 396.234) wurden keine latenten Steuerschulden erfasst, da die Lenzing Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden.
In den Forderungen aus laufenden Steuern sind Steuerguthaben aus Vorauszahlungen gegenüber ausländischen Finanzbehörden enthalten. Wenn die Werthaltigkeit wahrscheinlich ist, werden die Werte angesetzt, andernfalls wird eine Ansatzkorrektur vorgenommen. Der Bruttobuchwert der langfristigen Forderungen aus laufenden Steuern beträgt per 31. Dezember 2025 TEUR 11.613 (31. Dezember 2024: TEUR 21.457). Die Zahlungen sind teilweise unsicher, insbesondere die Zeitpunkte der Zahlungen auf Grund der mitunter langen Verfahrensdauern. Deshalb wurden per 31. Dezember 2025 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 6.561 (31. Dezember 2024: TEUR 4.596) erfasst.
In den kurzfristigen Verbindlichkeiten für laufende Steuern ist eine Rückstellung für unsichere Steuerpositionen in Höhe von TEUR 9.157 (31. Dezember 2024: TEUR 13.380) im Zusammenhang mit regelmäßigen Steuerprüfungsverfahren erfasst. Im Geschäftsjahr 2025 wurden TEUR 3.359 (2024: TEUR 0) verbraucht.
Nach dem rückwirkenden Ausscheiden der Lenzing AG aus der B&C Steuergruppe, wurde für das Geschäftsjahr 2024 eine neue steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 öKStG mit der Lenzing AG als Gruppenträgerin sowie fünf Tochtergesellschaften der Lenzing AG als Gruppenmitglieder begründet. Im Zuge dessen wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen, sodass es zwischen dem Gruppenträger und den einbezogenen Gruppenmitgliedern zu einer Aufrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten kommt. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung werden aktive und passive latente Steuern der einbezogenen Gruppenmitglieder saldiert.
Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt die Lenzing Gruppe die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen. Ein Ansatz von davon betroffenen Steueransprüchen erfolgt in Fällen, in denen der Anspruch hinreichend sicher ist, mit dem erwarteten Betrag der Rückerstattung. Die Steuererklärungen der Unternehmen der Lenzing Gruppe werden regelmäßig von den Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit sind entsprechende Vorsorgen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet worden. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung ungewisser Steuerpositionen auf Basis von Schätzungen und Annahmen über künftige Ereignisse. Es können in der Zukunft neue Informationen zur Verfügung stehen, die die Gruppe dazu veranlassen, ihre Annahmen hinsichtlich der Angemessenheit der Steuerpositionen zu ändern. Solche Änderungen werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.