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Soziale Absicherung

[S1-11]

Die soziale Absicherung gegen Einkommensverlust aufgrund einschneidender Lebensereignisse, einschließlich Krankheit, Arbeitslosigkeit (ab Beginn der Beschäftigung bei Lenzing), Arbeitsunfälle, erworbene Invalidität, Elternzeit und Pensionierung, wird allen Mitarbeiter:innen durch staatliche Programme in jedem Land, in dem Lenzing tätig ist, gewährt. Die einzige Ausnahme bilden die USA, wo keine Zahlungen bei Krankheit und Elternzeit vorgesehen sind. Die Informationen stammen aus offiziellen Regierungsquellen und von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

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