Policies und Beschwerdemechanismen und Chancen
[S2-1, MDR-P 65]
Lenzings Ansatz in Bezug auf Beschäftigte in der Wertschöpfungskette wird durch vier Policies geleitet. Die Mindestangabepflichten und die themenspezifischen Anforderungen dieser Policies werden im Abschnitt „Policies“ der jeweiligen Kapitel beschrieben: Globaler Verhaltenskodex und Globaler Verhaltenskodex für Lieferanten im Kapitel „G1 Unternehmensführung“, Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards im Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ und die Policy für Holz und Zellstoff im Kapitel „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“.
Die Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards adressiert sämtliche themenspezifischen Anforderungen. Der Globale Verhaltenskodex für Lieferanten deckt zudem die Anforderungen hinsichtlich bestimmter Gruppen ab, einschließlich der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Der Globale Verhaltenskodex und die Policy für Holz und Zellstoff adressieren die themenspezifische Anforderung hinsichtlich der Abdeckung spezifischer Gruppen.
Beschwerdemechanismen und Abhilfe
[S2-2]
Lenzing hat noch keinen standardisierten Prozess für den aktiven Dialog mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingeführt.
Beschwerdemechanismen
[S2-3 27b]
Das online-basierte Whistleblower System „Tell us“ von Lenzing ermöglicht es Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und anderen Stakeholdern weltweit, Bedenken vertraulich und anonym zu melden. Die über die Lenzing‑Website zugängliche Plattform umfasst unter anderem Themen wie Korruption, Bestechung, Interessenkonflikte, Kartellrechtsverstöße und Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2025 wurde das System weiterentwickelt, um die Qualität zusätzlich zu verbessern und Lenzings Engagement für Transparenz sowie den Schutz vor Repressalien, wie im Global Code of Business Conduct festgelegt, zu stärken.
[S2-3 27d, 28]
Weitere Informationen zum Whistleblower System, der anonymen Meldefunktion, der Verarbeitung von Meldungen und deren Effektivität finden Sie in den Abschnitten „Whistleblower System“ und „Umgang mit gemeldeten Bedenken“ im Kapitel „G1 Unternehmensführung“.
[S2-3 27c]
In Bezug auf die Kanäle bei Lenzings Lieferanten enthält Lenzings Globaler Verhaltenskodex für Lieferanten folgenden Wortlaut: „Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Bedenken oder mögliche gesetzwidrige Aktivitäten am Arbeitsplatz zu melden. Jede solche Meldung sollte möglichst vertraulich behandelt werden. Lieferanten sind verpflichtet, diesen Meldungen nachzugehen und erforderlichenfalls Abhilfe zu schaffen. Es wird erwartet, dass Lieferanten gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in gutem Glauben etwas melden, nicht mit Vergeltung oder Schikane vorgehen.“
Abhilfeprozesse
[S2-3 27a, 28, S2-4 33c]
Lenzings Policy für Menschenrechte und Arbeitsstandards befasst sich mit dem Thema Abhilfe (siehe Abschnitt „Policies“ im Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“). Lenzing verpflichtet sich, von Fall zu Fall angemessene Abhilfe zu leisten. Die Wirksamkeit dieses Prozesses konnte bislang jedoch nicht bewertet werden, da im Berichtsjahr keine Fälle gemeldet wurden. Zwar führt Lenzing Audits bei Lieferantenstandorten durch, jedoch umfassen diese derzeit keine Überprüfung, ob Beschäftigte über das Hinweisgebersystem von Lenzing informiert sind oder diesem vertrauen.