Kennzahlen
Luft- und Wasserverschmutzung
[E2-4 30c]
Die Luft- und Wasserverschmutzung umfasst die bedeutenden Emissionen der Zellstoff-/Viscose-/Modal- und Lyocell-Produktionsstätten der Lenzing Gruppe sowie des Joint Ventures RVL Reststoffverwertung Lenzing GmbH. Es gibt keine wesentlichen Emissionen in den Boden. Die Tabellen „Absolute Emissionen in der Abluft“ und „Absolute Emissionen im Abwasser nach Wasseraufbereitung“ umfassen Angaben, die gemäß dem Schadstoffemissionsregister (Pollutant Release and Transfer Register, PRTR) vorgeschrieben sind, sowie unternehmensspezifische Angaben zu den Schwefelemissionen in die Luft und zu den Emissionen von Aminen und Sulfat (SO4) in Gewässer. Darüber hinaus berichtet Lenzing in der Tabelle „Spezifische Emissionen in der Abluft“ über ausgewählte spezifische Emissionen, um gesetzlich relevante Schwefelemissionen zu überwachen, während die Tabelle „Spezifische Emissionen im Abwasser nach Wasseraufbereitung“ dazu dient, das Abwasser Ziel zu verfolgen und Verringerungen spezifischer Amin- und Sulfatemissionen zu bewerten.
Gemäß den ESRS-Anforderungen sind die jährlichen Emissionen eines PRTR-Schadstoffs nur in der zu meldenden Gesamtsumme der Gruppe enthalten, wenn der in Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II genannte Emissionsschwellenwert an einem bestimmten Standort überschritten wird. Lenzing hat sich jedoch entschieden, diese Schwellenwerte nicht auf die folgenden Parameter anzuwenden:
CSB-Emissionen, da sie für das Abwasser Ziel relevant sind, das festgelegt wurde, bevor die ESRS anwendbar wurden.
Sulfat- und Amin-Emissionen in Gewässer sowie Schwefelemissionen in die Luft werden, da sie in Anhang II der E-PRTR nicht aufgeführt sind, freiwillig offengelegt.
Das PRTR ist ein vorgeschriebenes System, das in der EU verwendet wird, um Schadstoffemissionen in die Luft und in Gewässer zu verfolgen und offenzulegen. Die EU-Standorte von Lenzing unterliegen den EU-Rechtsvorschriften und ihre PRTR-Daten können direkt in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen. Dagegen gelten die PRTR-Regeln nicht für Standorte außerhalb der EU. Folglich hat die Lenzing Gruppe den folgenden internen Meldegrundsatz eingeführt, um PRTR-relevante Schadstoffe für Nicht-EU-Standorte einzubeziehen, auch wenn eine solche Meldung für diese Anlagen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für Nicht-EU-Standorte hat Lenzing die folgenden Grundsätze verabschiedet:
Bestimmung relevanter Schadstoffe: Schadstoffe werden auf Grundlage der Offenlegungen der EU-Standorte bestimmt, wobei unterstellt wird, dass vergleichbare Herstellungsprozesse (Zellstoff, Viscose, Lyocell) ähnliche Umweltprobleme wie Emissionen verursachen.
Bewertung anhand der PRTR-Schwellenwerte: Jeder Nicht-EU-Standort wird anhand der PRTR-Schwellenwerte bewertet, wobei der große Standort in Lenzing (Österreich) als Referenzpunkt fungiert.
Nutzung von Überwachungsprogrammen und unabhängigen Verifizierungen: Alle Nicht-EU-Standorte betreiben Umweltprogramme und Programme zur Überwachung von Umweltverschmutzung, die im Einklang mit nationalem Recht stehen oder darüber hinausgehen. Dennoch sind nicht alle identifizierten PRTR-Schadstoffe in diesen Programmen enthalten. In diesen Fällen stützt sich Lenzing auf Tests unabhängiger Dritter (wie den halbjährlichen ZDHC-Tests in Nanjing (China) und Purwakarta (Indonesien)), um zu schätzen, ob die Emissionen die PRTR-Schwellenwerte überschreiten und in die Gesamtsumme für die Gruppe aufgenommen werden sollten. Um die jährlichen Emissionen zu berechnen, werden die in Abwasserproben gemessenen Konzentrationen mit den jährlichen Einleitungen multipliziert.
Nicht gemessene Schadstoffe: Bestimmte Standorte messen möglicherweise keine PRTR-Schadstoffe, weil sie entweder nicht anfallen oder weil gemäß lokalen Genehmigungsauflagen keine Messungen vorgeschrieben sind.
Die Methoden zur Quantifizierung der Emissionen an EU-Standorten werden in öffentlich zugänglichen PRTR-Offenlegungen berichtet und basieren auf direkten und regelmäßigen Messungen durch interne und externe Labors. Sie entsprechen den lokalen und EU-spezifischen regulatorischen Anforderungen sowie den bewährten Praktiken und werden den zuständigen Behörden gemeldet. An Nicht-EU-Standorten werden Emissionen gemäß den lokalen Genehmigungsauflagen oder gesetzlichen Pflichten, lokalen Standards oder, wenn solche fehlen, gemäß Lenzings internen Überwachungsanforderungen quantifiziert.
[E2-4 31]
Methodenhierarchie für die Quantifizierung von PRTR-Schadstoffen: Die Messmethoden werden gemäß den nationalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen ausgewählt. Diese können im Vergleich zu direkten Messungen minderwertige Methoden vorschreiben oder zulassen. Gleichwohl müssen für bestimmte Schadstoffe minderwertige Methoden verwendet werden, da direkte Messtechniken nicht verfügbar sind. Alle Standorte befolgen ein Wartungs- und Kalibrierungsprogramm für Messinstrumente, das den internen und externen Anforderungen entspricht.
[MDR-M 77b]
Die Offenlegungen auf Konzernebene werden von keiner anderen externen Stelle als dem Wirtschaftsprüfer validiert. Auf Standortebene wird die Berichterstattung über Schadstoffe, die Genehmigungsanforderungen unterliegen, jedoch von den lokalen Behörden validiert.
Luftemissionen
Die Luftemissionen sind hauptsächlich den Zellstoff- und Viscose-Prozessen sowie der Energieerzeugung aus der Verbrennung von Kraftstoffen zuzuordnen.
[E2-4 28a, 30a]
(Tonnen) |
2014 |
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Schwefel (CS2- und H2S-Emissionen, berechnet als elementarer Schwefel)2,3 |
34.787 |
7.086 |
8.427 |
||||||
SO23 |
3.908 |
2.148 |
2.535 |
||||||
NOx3 |
|
3.000 |
3.351 |
||||||
Feinstaub (PM10) |
|
148 |
135 |
||||||
|
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[freiwillige Angabe]
Index (basierend auf kg/t, 2014 = 100 %) |
2014 |
2025 |
2024 |
||
|---|---|---|---|---|---|
Schwefel (CS2- und H2S-Emissionen, berechnet als elementarer Schwefel) |
|
14,4 % |
16,9 % |
||
SO2 |
100,0 % |
41,6 % |
46,8 % |
||
|
|||||
[E2-4 30b, MDR-M 77a]
Die endgültigen Emissionen entsprechen dem Produkt aus Luftstrom und Konzentration.
Die PRTR-Schwellenwerte gelten nicht für die Offenlegung von Schwefelemissionen. Die Schwellenwerte werden jedoch auf SOx- und NOx-Emissionen angewendet, seit die ESRS-Anforderungen in Kraft sind. Folglich werden Standorte, die unter den Schwellenwerten liegen, nicht in die Gesamtsummen für die Gruppe aufgenommen. Darüber hinaus berechnet Lenzing die maximalen Luftemissionen nach einem Massenbilanzansatz. Um die Gefahr einer mangelhaften Berichterstattung auszuschließen, veröffentlicht Lenzing die Ergebnisse der Massenbilanz, wann immer diese die aus direkten Messungen erhaltenen Werte überschreiten.
Veränderungen im Zeitverlauf
[E2-4 30a]
Nach Erreichen des bisherigen Luftemissionen Ziels im Jahr 2024 wurden die absoluten und spezifischen Schwefelemissionen in die Luft im Berichtsjahr weiter reduziert. Alle Viscosefaser-Produktionsstätten der Lenzing Gruppe (Lenzing (Österreich), Nanjing (China) und Purwakarta (Indonesien)) sind mit den besten verfügbaren Abgasreinigungssystemen und Rückgewinnungstechnologien ausgestattet, die für einen effizienten Betrieb unerlässlich sind, während die Luftemissionen so gering wie möglich gehalten werden.
Stickoxid-Emissionen (NOx) entstehen primär im Zusammenhang mit der Verbrennung von Kraftstoffen und der Zellstoffproduktion. Die absoluten NOx-Emissionen sind im Berichtsjahr aufgrund natürlicher Schwankungen der Geschäftstätigkeit leicht zurückgegangen.
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) entstehen bei der Zellstoff- und Viscoseproduktion und bei der Verwendung von schwefelhaltigen Kraftstoffen zur Energieerzeugung. Sowohl die absoluten als auch die spezifischen SO2-Emissionen gingen im Jahr 2025 aufgrund geringerer Produktion und Energieerzeugung zurück.
Feinstaubemissionen (PM10) entstehen bei der Kraftstoffverbrennung und der Zellstoffproduktion. Der Indikator wurde zum zweiten Mal in Folge in den Bericht aufgenommen. Im Jahr 2025 stiegen die PM10-Emissionen vor allem aufgrund höherer Zellstoffproduktionsmengen leicht an.
Emissionen in Gewässer
[E2-4 28a, 30a]
(Tonnen) |
2014 |
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
CSB1 |
6.110 |
4.381 |
5.626 |
||||||
CSB2 |
|
5.192 |
6.230 |
||||||
173.648 |
162.396 |
189.298 |
|||||||
198 |
94 |
183 |
|||||||
Gesamtstickstoff |
|
360 |
138 |
||||||
Gesamtphosphor |
|
63 |
100 |
||||||
Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) |
|
0 |
0 |
||||||
Zink und Verbindungen (als Zn) |
|
5 |
5 |
||||||
Halogenierte organische Verbindunen (als AOX) |
|
18 |
24 |
||||||
Chloride (als Gesamt-Cl) |
|
8.963 |
8.234 |
||||||
Fuoride (als Gesamt-F) |
|
5 |
4 |
||||||
|
|||||||||
[freiwillige Angabe]
Index (basierend auf kg/t, 2014 = 100 %) |
2014 |
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
CSB2 |
100 % |
76,1 % |
92,6 % |
||||||
CSB3 |
|
60,1 % |
71,3 % |
||||||
SO43 |
100 % |
66,1 % |
76,2 % |
||||||
Amine3 |
100 % |
33,6 % |
64,7 % |
||||||
|
|||||||||
[E2-4 30b, MDR-M 77a]
Die Emissionen in Gewässer werden ausgehend von der Abwassermenge und der Schadstoffkonzentration berechnet. Berücksichtigt werden alle Einleitungen von Standorten, die sich unter Lenzings operativer oder finanzieller Kontrolle befinden. Dazu gehören Einleitungen von separaten Standorten, die der operativen Kontrolle des Standorts Lenzing (Österreich) bei der Wasseraufbereitung zugerechnet werden.
Die PRTR-Schwellenwerte werden nicht auf CSB angewendet und gelten nicht für Amin- oder Sulfatemissionen. Alle anderen als PRTR-Schadstoffe eingestuften Emissionen werden im zweiten Jahr in Folge im Bericht offengelegt. Die Offenlegung dieser Werte ermöglicht Jahresvergleiche mit dem vorigen Berichtszeitraum.
Veränderungen im Zeitverlauf
[E2-4 30a]
CSB-Emissionen entstehen bei Zellstoff- und allen Faserproduktionsprozessen und hängen direkt mit dem Abwasser Ziel von Lenzing auf Konzernebene zusammen. Sowohl die Gesamt- als auch die spezifischen CSB-Emissionen sind im Vergleich zum Vorjahr in beiden Berichtsumfängen zurückgegangen, die sowohl die für das Abwasser Ziel relevanten Anlagen als auch alle Anlagen einschließlich der beiden Produktionsstätten in Indianópolis (Brasilien) und Prachinburi (Thailand) umfassen. Um die Konsistenz mit dem Abwasser Ziel sicherzustellen, werden die CSB-Emissionen ohne diese beiden neuen Produktionsstandorte separat offengelegt (siehe die Tabellen „Absolute Emissionen im Abwasser nach Wasseraufbereitung“ und „Spezifische Emissionen im Abwasser nach Wasseraufbereitung“). Im Jahr 2025 wurde dieses Ziel durch eine spezifische Reduzierung der CSB-Emissionen um 24 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2014 erreicht, da die kürzlich modernisierten Kläranlagen an den Standorten Grimsby (Großbritannien) und Purwakarta (Indonesien) im Jahr 2025 vollständig in Betrieb genommen wurden (weitere Informationen siehe „Maßnahmen“).
Sulfate können bei der Faser- und Zellstoffproduktion emittiert werden. Die absoluten und spezifischen Sulfatemissionen gingen vor allem aufgrund des stabilisierten Betriebs der modernisierten Kläranlage am Standort Purwakarta (Indonesien) deutlich zurück. Da Sulfat nicht als PRTR-Schadstoff eingestuft wird, werden diese Emissionen freiwillig offengelegt.
Amine-Emissionen entstehen bei der Herstellung von Lyocell. Lenzing überwacht diese Emissionen an allen Lyocell-Produktionsstandorten. Die absoluten und spezifischen Amin-Emissionen sanken erheblich, was mit der Inbetriebnahme der neuen Kläranlage am Standort Grimsby (Großbritannien) zusammenhängt. Dies gilt auch für die Gesamtemissionen von Phosphor und halogenierten organischen Verbindungen (AOX), die im Vergleich zum Vorjahresbericht deutlich zurückgegangen sind.
Der Anstieg der Gesamten Stickstoff-Emissionen ist auf eine verbesserte Überwachung der Wasserschadstoffe am Standort für die Viscosefaserproduktion in Purwakarta (Indonesien) zurückzuführen, wo vor 2025 keine Stickstoffemissionen in Gewässer gemessen wurden.
Im Berichtsjahr hat kein Produktionsstandort die Emissionsgrenzwerte für Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) überschritten. Der Standort schätzt die Emissionen anhand von externen Messungen, die alle sieben Jahre durchgeführt und entsprechend der Abwassermenge angepasst werden.
Die sonstigen Emissionen in Gewässer (Zink und Bindungen, Chloride und Fluoride) bleiben im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau stabil.
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
[E2-5 32]
Lenzing legt alle besorgniserregenden Stoffe (Substances of Concern, SoCs) sowie besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHCs) über den gesamten Datenbestand und der Produktionsausgabe des Konzerns offen. Dies umfasst eingekaufte Chemikalien (unabhängig davon, ob sie importiert wurden oder nicht), Stoffe, die für die Verwendung vor Ort als Zwischenprodukte hergestellt werden, chemische Produkte, die in Verkehr gebracht werden, sowie Stoffe, die in verkauften Erzeugnissen enthalten sind.
[MDR-M 77a]
Die Definition von SoCs und SVHCs ist im ESRS-Anhang II enthalten. Im Rahmen dieser Definition wird eine Liste der in Teil 3 Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuften Gefahrenklassen bzw. Gefahrenkategorien als Kriterien dargelegt.
Die Chemikalien, die SoCs und SVHCs enthalten, werden durch Zuordnung der Gefahrenklassen in den Produktions-Chemikalieninventaren aller Lenzing-Standorte bestimmt. Die Menge eines SoCs oder SVHCs in einem chemischen Gemisch wird auf der Grundlage seines Prozentsatzes berechnet, der im vom Lieferanten bereitgestellten Sicherheitsdatenblatt (SDB) angegeben ist. Die Mengenaufschlüsselung von SoCs und SVHCs nach Gefahrenklassen ist in den Tabellen „Besorgniserregende Stoffe (SoCs) nach Gefahrenklassen“ und „Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) nach Gefahrenklassen“ aufgeführt. Die Gesamtzahl der SoCs ist der absolute Wert, unabhängig davon, ob ein SoC in mehr als eine Gefahrenklasse fällt (siehe Tabelle „Gesamtmenge an besorgniserregenden Stoffen (SoCs)“).
[E2-5 34]
|
|
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
(Tonnen) |
H-Phrase |
Input2 |
Output |
Input2 |
Output |
||||
Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 |
H317 |
1.471,05 |
51,92 |
2.453,73 |
1,04 |
||||
Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1 |
H334 |
0,03 |
0,03 |
0,04 |
0,04 |
||||
Reproduktionstoxizität Kategorie 2 |
H361fd |
64.938,30 |
6.604,20 |
71.466,79 |
8.732,85 |
||||
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition Kategorie 1 |
H372 |
64.910,63 |
6.605,03 |
71.464,60 |
8.731,32 |
||||
Gewässergefährdend (chronisch) Kategorien 1 bis 4 |
H410, H411 |
4.149,13 |
4.149,13 |
37,53 |
37,53 |
||||
Persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente, sehr bioakkumulierbare Eigenschaften |
EUH440, EUH441 |
2,17 |
2,17 |
2,19 |
2,19 |
||||
Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H351 |
80,69 |
6,68 |
|
|
||||
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 |
88,61 |
7,92 |
|
|
||||
|
|||||||||
|
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
(Tonnen) |
Input2 |
Output |
Input2 |
Output |
||||
Gesamt SoCs |
70.979 |
11.234 |
73.985 |
8.769 |
||||
|
||||||||
[E2-5 35]
|
|
2025 |
2024 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
(Tonnen) |
H-Phrase |
Input2 |
Output |
Input2 |
Output |
||||
Sensibilisierung der Atemwege (Artikel 57f – menschliche Gesundheit) |
|
0,022 |
0,022 |
0,005 |
0,005 |
||||
Persistente, bioakkumulierbare (Artikel 57d) und toxische oder sehr persistente, sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (Artikel 5e) |
EUH440, EUH441 |
2,172 |
2,172 |
2,192 |
2,192 |
||||
|
|||||||||
[MDR-M 77b]
Die Kennzahlen in diesem Abschnitt wurden von keiner externen Stelle außer dem Wirtschaftsprüfer validiert.