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27. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln

Der unter diesem Posten abgegrenzte Betrag resultiert im Wesentlichen aus gewährten Zuschüssen zur Förderung von Investitionen in den Umweltschutz und aus allgemein zur Investitionsförderung gewährten Zuschüssen.

Investitionszuschüsse werden als Passivposten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen linear verteilt als „Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen“ ergebniswirksam erfasst.

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Kostenersätze werden in jener Periode als sonstiger Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Kosten anfallen, außer der Zufluss des Zuschusses hängt von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen ab. Forderungen aus Förderzusagen werden in der Konzernbilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

In der Berichtsperiode wurden Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in Höhe von TEUR 16.556 (2024: TEUR 15.067) erfolgswirksam erfasst, die überwiegend aus der Förderung von Forschungsaktivitäten und Energiethemen resultieren. Mit diesen Zuschüssen allenfalls verbundene Auflagen wurden erfüllt, sodass es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass diese auch nur teilweise wieder zurückzuzahlen sind.

Unter den Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln sind die Emissionszertifikate zum 31. Dezember 2025 in Höhe von TEUR 63.254 enthalten (31. Dezember 2024: TEUR 82.069). Auf Basis der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten wurden durch nationale Zuteilungspläne den betroffenen Gesellschaften in der Lenzing Gruppe für 2025 insgesamt 366.189 EU-Emissionszertifikate und 25.517 UK-Emissionszertifikate unentgeltlich zugeteilt (2024: 367.108 EU-Emissionszertifikate und 23.167 UK-Emissionszertifikate).

Emissionszertifikate werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Zuteilung aktiviert und unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) ausgewiesen (siehe Note 25). Die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem von der Gesellschaft für die Anschaffung aufgewendeten Betrag wird in den Posten „Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln“ eingestellt. Zu jedem Berichtsstichtag wird eine Rückstellung für die bis zu diesem Stichtag verbrauchten Zertifikate gebildet. Die Rückstellung wird, soweit die verbrauchten Zertifikate in den von der Gesellschaft zu diesem Stichtag gehaltenen Zertifikaten Deckung finden, mit dem für diese Zertifikate angesetzten Aktivwert bewertet. Soweit die verbrauchten Zertifikate die im Bestand befindlichen Zertifikate übersteigen, wird die Rückstellung mit dem Zeitwert der (nachzuschaffenden) Zertifikate zu dem betreffenden Stichtag bewertet. Künftige Verschärfungen von Gesetzen und Selbstverpflichtungen zu den Emissionen, speziell in den Ländern der Produktionsstandorte der Lenzing Gruppe, könnten in der Zukunft zu weiteren Vorsorgen führen.

Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Veräußerung von 600.000 EU-Emissionszertifikaten (2024: 0 EU-Emissionszertifikate), die der Lenzing Gruppe unentgeltlich zugeteilt wurden. Der Ertrag aus dem Verkauf betrug im Geschäftsjahr 2025 TEUR 45.147 und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten (siehe Note 7).

Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Aufwendungen für Emissionszertifikate TEUR 24.193 (2024: TEUR 2.037).

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