EU-Taxonomie Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
Gemäß den Verordnungen, (EU) 2020/852 der Europäischen Kommission vom 18. Juni 2020, (EU) 2021/2139 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021, (EU) 2021/2178 der Europäischen Kommission vom 6. Juli 2021, (EU) 2022/1214 der Europäischen Kommission vom 9. März 2022 und der Anpassung der delegierten Umweltrechtsakte (EU) 2023/2485 und 2023/2486 zum 27. Juni 2023, ist die Lenzing Gruppe verpflichtet, drei wesentliche Leistungskennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx offenzulegen. Für das Geschäftsjahr 2025 und 2024 sind für die Umweltziele 1–6 die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten der Lenzing Gruppe offenzulegen. Die Lenzing Gruppe hat eine EU-Taxonomie-Rechnungslegungs-Richtlinie erarbeitet, welche die Methodik zur Ermittlung und Offenlegung der drei Leistungskennzahlen gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 definiert. Im Zuge der Omnibus-Initiative I der Europäischen Kommission im Jahr 2025 wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. Jänner 2026, eine Anpassung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Diese Anpassungen führen insbesondere zu Reduktionen im Umfang der Meldebögen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, Erleichterungen in der Bewertung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten.
Die Lenzing Gruppe wendet für das Geschäftsjahr 2025 die in der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 vorgesehenen Vereinfachungen an. Die Offenlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2025 in der jeweils geltenden Fassung. Da nach wie vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, soweit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen. Taxonomiefähigkeit bezieht sich auf Wirtschaftsaktivitäten, welche in der Taxonomie-Verordnung als solche definiert sind. Die Taxonomiekonformität geht über die Taxonomiefähigkeit hinaus und impliziert, dass die jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten die geltenden technischen Bewertungskriterien erfüllen, einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, keines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigen („Do No Significant Harm“) und die Anforderungen an den Mindestschutz einhalten.
Zur Bestimmung der taxonomiefähigen Aktivitäten hat die Lenzing Gruppe alle in der EU-Taxonomie aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten analysiert. Die Taxonomiefähigkeit wurde anhand der Beschreibung der Wirtschaftsaktivitäten ermittelt. Angesichts der aktuellen EU-Gesetzgebung sind nicht alle Wirtschaftstätigkeiten und Wirtschaftszweige von den sechs derzeit geltenden Umweltzielen erfasst. Im Jahr 2022 wurden die ersten beiden Umweltziele berichtet, welche nicht die Kerngeschäftstätigkeiten der Lenzing Gruppe (Herstellung von regenerierten Cellulosefasern, Faserzellstoffproduktion und unterstützende Tätigkeiten) umfassen. Die Veröffentlichung der vier zusätzlichen Umweltziele und die Anpassung der bestehenden Ziele hat an dieser Situation nichts geändert. Die Angaben zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2025 und 2024 erstrecken sich daher nur auf einen sehr kleinen Teil der Aktivitäten der Lenzing Gruppe.
Für das Geschäftsjahr 2025 liegt der Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) jeweils unter dem in der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 vorgesehenen Wesentlichkeitsschwellenwert von 10 %. In Anwendung der durch die Omnibus-Initiative I eingeführten Vereinfachungsregelungen wurde daher auf eine weitergehende Bewertung der Taxonomiekonformität der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verzichtet. Unternehmensintern haben soziale und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten hohe Priorität und sind in Richtlinien, Prozessen und Schulungen verankert. Im Rahmen der EU‑Taxonomie‑Berichterstattung wurden die Minimum Social Safeguards (Art. 18) nicht gesondert bzw. vertieft beurteilt, da der Anteil taxonomiefähiger Aktivitäten unter 10 % liegt und entsprechend die Vereinfachungsregelungen angewendet wurden. Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der EU-Taxonomie-Verordnung in der durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geänderten Fassung gelten jene Wirtschaftstätigkeiten der Lenzing Gruppe, die einzelnen untergeordneten Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind, als nicht wesentlich, da deren Anteile an Umsatzerlösen, CapEx und OpEx jeweils unter dem Wesentlichkeitsschwellenwert von 10 % liegen. Diese Tätigkeiten betreffen nicht-kerngeschäftliche bzw. unterstützende Bereiche und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung der Lenzing Gruppe.
Zu den nicht bewerteten nicht wesentlichen Tätigkeiten zählen Wirtschaftstätigkeiten, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Leistungskennzahlen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der Lenzing Gruppe haben. Diese Tätigkeiten umfassen folgende Sektoren: Herstellung von Soda (3.12), Übertragung und Verteilung von Elektrizität (4.9), Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen (4.19), Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie (4.20), Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5) sowie Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (7.7).
Die Lenzing Gruppe vermeidet jegliche Doppelzählung, indem sie die Daten für jede Leistungskennzahl getrennt voneinander auswertet. Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten werden lediglich einmal für das Umweltziel „Klimaschutz“ gezählt. Die Lenzing Gruppe ermittelt die 3 KPIs (Umsatz, CapEx und OpEx) gemäß der Definition des delegierten Offenlegungsrechtsaktes (EU) 2021/2178. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr gab es keine signifikanten Änderungen in der Anwendung der Berechnungen. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechnungshilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Geschäftsjahr 2025 |
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Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen |
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KPI |
Insgesamt |
Anteil taxonomie-fähiger Tätigkeiten |
Taxonomiekonforme Tätigkeiten |
Anteil taxonomie-konformer Tätigkeiten |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser |
Kreislaufwirtschaft |
Umweltverschmutzung |
Biologische Vielfalt |
Anteil der |
Anteil der Übergangstätigkeiten |
Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten |
Taxonomiekonforme Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr 2024 |
Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr 2024 |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
(10) |
(11) |
(12) |
(13) |
(14) |
(15) |
(16) |
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EUR Mio. |
% |
EUR Mio. |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
EUR Mio. |
% |
Umsatz |
2.602,4 |
0 % |
0,0 |
0,0 % |
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1,4 % |
0 |
0,0 % |
CapEx |
144,7 |
0 % |
0,0 |
0,0 % |
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8,8 % |
0 |
0,0 % |
OpEx |
218,8 |
0 % |
0,0 |
0,0 % |
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7,9 % |
0 |
0,0 % |
Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1.82 (a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission ausgewiesenen Einnahmen und sind im Konzernabschluss 2025 angegeben (siehe Position „Umsatzerlöse“ in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung). Die Umsatzerlöse aus Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, werden im Verhältnis zu den gesamten Umsatzerlösen dargestellt.
Die gesamten Investitionsausgaben (CapEx) erstrecken sich auf buchmäßige (nicht zahlungswirksame) Zugänge zu Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, biologischen Vermögenswerten und Nutzungsrechten. Die Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, werden im Verhältnis zu den gesamten CapEx dargestellt.
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EUR Mio. |
EUR Mio. |
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|---|---|---|---|---|
Zugänge immaterielle Vermögenswerte |
1,3 |
0,8 |
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Zugänge Sachanlagen ohne geleistete Anzahlungen |
121,8 |
134,7 |
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Zugänge Grundstücke und Bauten |
3,3 |
11,1 |
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Zugänge technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
65,5 |
64,5 |
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Zugänge geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
54,4 |
56,7 |
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Umgliederung der geleisteten Anzahlungen |
−1,31 |
2,41 |
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Zugänge biologische Vermögenswerte |
5,2 |
7,3 |
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Zugänge Nutzungsrechte Leasing |
16,4 |
13,1 |
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Summe |
144,7 |
155,9 |
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Die Betriebsausgaben (OpEx) umfassen direkte nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse, Instandhaltung und Wartung beziehen. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung beziehen sich auf die tägliche Wartung (einschließlich Wartungsmaterial) von Sachanlagen. Die OpEx, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, werden im Verhältnis zu den gesamten OpEx dargestellt.
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EUR Mio. |
EUR Mio. |
|---|---|---|
Instandhaltung und Wartung |
184,2 |
180,7 |
Miet- und Leasingaufwendungen (kurzfristig) |
7,1 |
8,5 |
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen |
29,1 |
29,2 |
Abzüglich Abschreibungen enthalten in Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen |
−1,7 |
−1,6 |
Summe |
218,8 |
216,8 |